WLAN der Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich forsche auf dem Gebiet der Sicherheit von WLAN Netzwerken an deutschen Hochschulen. Ich möchte Sie bitten mit folgende Fragen zu beantworten:

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Hochschule schreibt:
...Rogue Accesspoint Containment Funktionen, um andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen zu stören, verwendet die TH Nürnberg nicht.

Und gibt die Rechtseinschätzung ab:
Wenn nein warum?
Diese Funktion ist nicht erlaubt

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Oktober 2019
  • Frist
    20. November 2019
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich forsche auf dem Gebiet der Sicherheit von…
An Hochschulbibliothek der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm [#168846]
Datum
18. Oktober 2019 18:31
An
Hochschulbibliothek der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich forsche auf dem Gebiet der Sicherheit von WLAN Netzwerken an deutschen Hochschulen. Ich möchte Sie bitten mit folgende Fragen zu beantworten: Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Hochschulbibliothek der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
Sehr geehrter Herr Langer, hier ist die Antwort auf Ihre Mail vom RZ TH Nürnberg: Rogue Accesspoint Containment …
Von
Hochschulbibliothek der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
Betreff
AW: WLAN der Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm [#168846]
Datum
28. Oktober 2019 08:31
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Langer, hier ist die Antwort auf Ihre Mail vom RZ TH Nürnberg: Rogue Accesspoint Containment Funktionen, um andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen zu stören, verwendet die TH Nürnberg nicht. Wenn nein warum? Diese Funktion ist nicht erlaubt. Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen