WLAN der Technischen Hochschule Wildau

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

Die Technische Hochschule Wildau unterlässt seit dem 21.10.2019 die automatische Unterdrückung von hochschulfremden WLAN-Access-Points.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2019
  • Frist
    9. Mai 2020
  • 3 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >…
An Technische Hochschule Wildau (FH) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Technischen Hochschule Wildau [#168923]
Datum
20. Oktober 2019 15:22
An
Technische Hochschule Wildau (FH)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Technische Hochschule Wildau (FH)
Sehr geehrter Herr Langner, Ihre Anfrage ist im Bereich Marketingkommunikation eingegangen. Ich kann Ihnen zu Ihr…
Von
Technische Hochschule Wildau (FH)
Betreff
Re: WLAN der Technischen Hochschule Wildau [#168923]
Datum
21. Oktober 2019 11:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, Ihre Anfrage ist im Bereich Marketingkommunikation eingegangen. Ich kann Ihnen zu Ihrer Anfrage inhaltlich keine Angaben machen und würde Ihnen empfehlen, Ihre Anfrage an das Hochschulrechenzentrum der TH Wildau oder direkt ans Präsidium der Hochschule zu senden. Mit freundlichen Grüßen,
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> darf ich Sie höflichst darum bitten, ensprechend §6 (1) AIG vorzugehen? “Wir…
An Technische Hochschule Wildau (FH) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Re: WLAN der Technischen Hochschule Wildau [#168923]
Datum
22. Oktober 2019 08:21
An
Technische Hochschule Wildau (FH)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> darf ich Sie höflichst darum bitten, ensprechend §6 (1) AIG vorzugehen? “Wird ein Antrag bei einer unzuständigen Stelle gestellt, so ist diese verpflichtet, den Antrag unverzüglich an die zuständige Stelle weiterzuleiten und den Antragsteller hierüber zu unterrichten.“ Es ist für einen außenstehenden Bürger immer recht schwer nachzuvollziehen, welche Stelle für welche Themen zuständig ist. Genau deshalb gibt es ja diesen Paragrafen. Ich bedanke mich und verbleibe Hochachtungsvoll Marcel Langner Anfragenr: 168923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Technischen Hochschule Wildau“ …
An Technische Hochschule Wildau (FH) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Re: WLAN der Technischen Hochschule Wildau [#168923]
Datum
23. November 2019 21:21
An
Technische Hochschule Wildau (FH)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Technischen Hochschule Wildau“ vom 20.10.2019 (#168923) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 168923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168923
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Technischen Hochschule Wildau“ [#168923] [#168923]
Datum
24. November 2019 17:21
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/168923 Die Hochschule hat nicht in der gesetzlichen Frist geantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 168923.pdf Anfragenr: 168923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168923
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Technischen Hochschule Wildau (FH) v 20.10.19, Ihre E-Mail v 24.11.19, f…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Technischen Hochschule Wildau (FH) v 20.10.19, Ihre E-Mail v 24.11.19, fragdenstaat.de #168923
Datum
2. Dezember 2019 16:08
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
421,1 KB
Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum Az. [geschwärzt] zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Techn. Hochschule Wildau (FH) v 20.10.19 Sehr geehrter Herr Langner, in…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Techn. Hochschule Wildau (FH) v 20.10.19
Datum
28. Januar 2020 16:07
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
632,1 KB
Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Herrn S. Müller beigefügtes Schreiben zum Az. SMü/002/19/1900 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt] [geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
Technische Hochschule Wildau (FH)
Kein Nachrichtentext
Von
Technische Hochschule Wildau (FH)
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. Februar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> in Ihrer Antwort schreiben Sie: "Die Technische Hochschule Wildau unter…
An Technische Hochschule Wildau (FH) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: WLAN der Technischen Hochschule Wildau [#168923]
Datum
13. Februar 2020 18:57
An
Technische Hochschule Wildau (FH)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> in Ihrer Antwort schreiben Sie: "Die Technische Hochschule Wildau unterlässt seit dem 21.10.2019 die automatische Unterdrückung von hochschulfremden WLAN-Access-Points." Bitte erlauben Sie mir die Rückfrage, ob sich diese Aussage auch auf das manuelle Aussenden/Unterdrücken von anderen WLAN Signalen mithilfe von Deauthenticationpakten bezieht. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 168923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168923
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> darf ich erneut daran erinnern meine Nachfrage zu beantworten. Nur mit diese…
An Technische Hochschule Wildau (FH) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: WLAN der Technischen Hochschule Wildau [#168923]
Datum
5. März 2020 00:14
An
Technische Hochschule Wildau (FH)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> darf ich erneut daran erinnern meine Nachfrage zu beantworten. Nur mit dieser sehe ich meine ursprüngliche Anfrage als beantwortet an. Ausweichende Antworten, die meine Frage nur unter bestimmten Voraussetzungen beantworten (automatische Störungen) waren nicht die Intention meiner Fragestellung. Sollte ich innerhalb der nächsten 2 Wochen keine Antwort von Ihnen erhalten, werde ich erneut um Vermittlung bitten müssen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 168923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168923
Technische Hochschule Wildau (FH)
Sehr geehrter Herr Langner, ich habe Ihre Anfrage an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüß…
Von
Technische Hochschule Wildau (FH)
Betreff
Re: WLAN der Technischen Hochschule Wildau [#168923]
Datum
5. März 2020 08:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, ich habe Ihre Anfrage an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen,
Technische Hochschule Wildau (FH)
Sehr geehrter Herr Langner, wie Sie der Antwort vom 21.10.19 entnehmen können, bezieht sich diese auf die autom…
Von
Technische Hochschule Wildau (FH)
Betreff
WG: AW: WLAN der Technischen Hochschule Wildau [#168923]
Datum
12. März 2020 16:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, wie Sie der Antwort vom 21.10.19 entnehmen können, bezieht sich diese auf die automatische Unterdrückung von hochschulfremdem WLAN-Access-Points. Auf manuelle Aktivitäten bezieht sich die Antwort nicht. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Bestätigung meiner Lesart. Sie ahnen es sicherlich: Ich f…
An Technische Hochschule Wildau (FH) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: WG: AW: WLAN der Technischen Hochschule Wildau [#168923]
Datum
12. März 2020 17:30
An
Technische Hochschule Wildau (FH)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Bestätigung meiner Lesart. Sie ahnen es sicherlich: Ich frage erneut, wie auch ursprünglich intendiert, ob Sie Störungen mithilfe von Deauthenticationpaketen auf dem Gelände der Hochschule vornehmen. Dabei ist es für meine Anfrage unerheblich, ob Sie diesen aktiven Eingriff in das Frequenzspektrum einer Allgemeinzuteilung manuell oder automatisiert ausgelöst vornehmen. Die Einschätzung der BNetzA vom 15.10.2019, die auf Ihre Anfrage vom 19.09.2019 erfolgte, sieht ebenso keine Eschränkung einer manuellen oder automatisierten Störung vor, sondern sieht die Nutzung als generell rechtswidrig an. Ich zitiere: "Die rechtliche Bewertung von Deauthern unterscheidet sich allerdings nicht danach, ob diese innerhalb oder außerhalb von Grundstücken eingesetzt werden. Auch, wenn ein Störsender innerhalb eines privaten Grundstücks oder Gebäudes eingesetzt wird, gelten die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes uneingeschränkt." Und weiter: "Angesichts dieser eindeutigen Gesetzeslage vermögen auch datenschutzrechtliche Erwägungen auf Ihrer Seite keine andere rechtliche Beurteilung zu rechtfertigen." Meine ursprüngliche Frage sehe ich als noch nicht im Rahmen des Brandenburgischen IFG beantwortet an. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 168923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168923 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Technischen Hochschule Wildau“ [#168923] [#168923]
Datum
7. April 2020 21:33
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/168923 Leider ist die Hochschule der Ansicht meine Anfrage nur teilweise zu beantworten, ohne dafür jedoch einen Ablehnungsgrund nach AIG zu nennen. Meine erneuten beiden Nachfragen führten zu keinem Ergebnis. Meine letzte Anfrage blieb unbeantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 168923.pdf - 2019-12-02_1-002191900.pdf - 2019-12-02_1-InformationspflichtLDA.pdf - 2020-01-28_1-002_19_1900.pdf - 2020-02-13_1-ifg-antwort-th-wildau.pdf Anfragenr: 168923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168923
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Technischen Hochschule Wildau (FH) v. 20.10.19, # 168923 Sehr geehrter H…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Technischen Hochschule Wildau (FH) v. 20.10.19, # 168923
Datum
21. April 2020 15:16
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
434,0 KB
Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Herrn Müller beigefügtes Schreiben zum Az. SMü/002/19/1900 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Technische Hochschule Wildau (FH)
Sehr geehrter Herr Langner, Ihre Anfrage vom 13. Februar 2020 lautete wie folgt: „Bitte erlauben Sie mir die Rück…
Von
Technische Hochschule Wildau (FH)
Betreff
AW: WG: AW: WLAN der Technischen Hochschule Wildau [#168923]
Datum
22. April 2020 12:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, Ihre Anfrage vom 13. Februar 2020 lautete wie folgt: „Bitte erlauben Sie mir die Rückfrage, ob sich diese Aussage auch auf das manuelle Aussenden/Unterdrücken von anderen WLAN Signalen mithilfe von Deauthenticationpakten bezieht.“ Sie fragen somit an, ob sich unsere Antwort „Die Technische Hochschule Wildau unterlässt seit dem 21.10.2019 die automatische Unterdrückung von hochschulfremden WLAN-Access-Points.“ auch auf die manuelle Unterdrückung von WLAN-Signalen bezieht. Durch den Wortlaut ist eindeutig zu erkennen, dass unsere Antwort sich die automatische Unterdrückung bezieht. Ob eine manuelle Unterdrückung erfolgt, war nicht gefragt. Bitte stellen Sie die Fragen hinreichend konkret. Das Fristversäumnis für die Beantwortung Ihrer Anfrage ist dem erhöhten Arbeitsaufkommen geschuldet. Ich hätte erwartet, dass Sie dafür Verständnis aufbringen. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Rückmeldung. In der allgemeinen Kenntnis darüber, das Sprache inhärent meh…
An Technische Hochschule Wildau (FH) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: WG: AW: WLAN der Technischen Hochschule Wildau [#168923]
Datum
22. April 2020 18:41
An
Technische Hochschule Wildau (FH)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Rückmeldung. In der allgemeinen Kenntnis darüber, das Sprache inhärent mehrdeutig ist (und immer der Interpretation bedarf) und der konkreten Vermutung, dass es sich in unserer Kommunikation tatsächlich um eine Ausprägung dessen handelt, hatte ich Sie am 12.03.2020 mit Konkretisierung meiner Frage erneut gebeten zu antworten. Diese Email ist nach Prüfung der Logdateien auch erfolgreich an die Mailserver der TH Wildau ausgeliefert worden. Ich werde zukünftig in dieser Anfrage (und eventuell weiteren) unter Wahrung des Datenschutzes nur noch an die globale Kontaktadresse der TH Wildau antworten, damit aufgrund, welcher Umstände auch immer, keine Emails mehr verloren gehen. Zusätzlich gehe ich dann auch davon aus, dass mehr als eine Person/Zeuge von laufenden Verfahren und Fristen Wissen erhalten. Ich habe Ihnen den Text der Email vom 12.03.2020 erneut in den Anhang dieser Email hinterlegt. Im übrigen habe ich die Wortwahl automatisch nicht in die Gesprächslage eingebracht. Diese Teilauskunft ist ursprünglich von [geschwärzt] verwendet worden. Meine ursprüngliche Anfrage beinhaltete nach meiner Interpretation und Intention keine Einschränkung. Auch wenn eventuell zu interpretieren wäre, dass die Rogue Accesspoint Funktion in Ihren WLAN Systemen nur automatisiert zu nutzen ist, war diese lediglich beispielhaft genannt und durch den Zusatz „z.B.“ entsprechend markiert. So intendierte ich mit der Frage nach den Einstellungen unter anderem die Auskunft nach einer automatischen, einer manuellen, einer semi-automatischen oder jeglicher anderer Form der Einstellung. Mir ist nicht bekannt, dass die aktuelle Corona Lage die üblichen Fristenregelungen außer Kraft setzen würden. Diese Anfrage läuft seit Oktober 2019. Ihnen steht es jedoch frei, bei mir eine Fristverlängerung mithilfe von schriftlicher Kommunikation zu erwirken. Das haben Sie bisher nicht wahrgenommen. Der Inhalt Ihrer heutigen Antwort ist mir auch in dem Sinne unverständlich, als dass ich davon ausgehe, dass Ihnen die Antwort auf meine Frage ohne weitere Recherche bekannt ist. Ich kann jedoch akzeptieren, dass Sie die ursprüngliche Frage nicht unter dem Aspekt nicht automatischer Störungen interpretieren. Bitte teilen Sie mir dies mit, ich würde dann eine neue Anfrage nach AIG stellen, die in ihrer Formulierung diesen Aspekt noch genauer betrachtet. Ansonsten gehe ich davon aus, dass der holprige Ablauf des bisherigen Verfahrens trotz Missachtung aller Fristen Ihrerseits (sicherlich auch teilweise aufgrund von Corona) eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand rechtfertigen würde, sofern eine gerichtliche Prüfung notwendig wird. Abschließend daher erneut die Bitte um Antwort meiner ursprünglichen Frage unter Beachtung der konkretisierenden Rückfragen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Email vom 12.03.2020: Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die Bestätigung meiner Lesart. Sie ahnen es sicherlich: Ich frage erneut, wie auch ursprünglich intendiert, ob Sie Störungen mithilfe von Deauthenticationpaketen auf dem Gelände der Hochschule vornehmen. Dabei ist es für meine Anfrage unerheblich, ob Sie diesen aktiven Eingriff in das Frequenzspektrum einer Allgemeinzuteilung manuell oder automatisiert ausgelöst vornehmen. Die Einschätzung der BNetzA vom 15.10.2019, die auf Ihre Anfrage vom 19.09.2019 erfolgte, sieht ebenso keine Eschränkung einer manuellen oder automatisierten Störung vor, sondern sieht die Nutzung als generell rechtswidrig an. Ich zitiere: "Die rechtliche Bewertung von Deauthern unterscheidet sich allerdings nicht danach, ob diese innerhalb oder außerhalb von Grundstücken eingesetzt werden. Auch, wenn ein Störsender innerhalb eines privaten Grundstücks oder Gebäudes eingesetzt wird, gelten die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes uneingeschränkt." Und weiter: "Angesichts dieser eindeutigen Gesetzeslage vermögen auch datenschutzrechtliche Erwägungen auf Ihrer Seite keine andere rechtliche Beurteilung zu rechtfertigen." Meine ursprüngliche Frage sehe ich als noch nicht im Rahmen des Brandenburgischen IFG beantwortet an. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 168923 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Technische Hochschule Wildau (FH)
Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie in meiner E-Mail vom 22.04.2020 ausreichend darg…
Von
Technische Hochschule Wildau (FH)
Betreff
WG: AW: WG: AW: WLAN der Technischen Hochschule Wildau [#168923]
Datum
24. April 2020 09:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie in meiner E-Mail vom 22.04.2020 ausreichend dargelegt, erfolgte die Beantwortung auf Grund Ihrer Fragestellung. Die Frage war offensichtlich nicht hinreichend konkret von Ihnen gestellt. Unklar bleibt durch Ihre Ausführungen, ob Sie eine Interpretation durch uns, wie Ihre Frage gemeint ist oder sein könnte, erfolgen soll. Zur Antwort: Die Technische Hochschule Wildau unterlässt seit dem 21.10.2019 die automatische und manuelle Unterdrückung von hochschulfremden WLAN-Access-Points. Das Sie für das Fristversäumnis durch das erhöhte Arbeitsaufkommen auf Grund der außergewöhnlichen Lage kein Verständnis haben, nehme ich zur Kenntnis. Die Anfrage ist damit beantwortet. Mit besten Grüßen

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Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> die Hochschule hat zwischenzeitlich inhatlich für mich zufriedenstellend gea…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: WG: AW: WG: AW: WLAN der Technischen Hochschule Wildau [#168923]
Datum
24. April 2020 11:55
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> die Hochschule hat zwischenzeitlich inhatlich für mich zufriedenstellend geantwortet. Ich danke für Ihre Unterstützung, gehe jedoch aufgrund meiner Erfahrungen bisher davon aus, dass ich in weiteren Anfragen auf Sie zukommen muss. Das werde ich erst machen, so wie auch bisher, nachdem ich ausreichend Zeit zur Antwort gelassen haben. Sofern Sie weitere Hinweise für mich haben, die die Arbeit auf allen Seiten minimiert, lassen Sie es mich wissen: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen und gesundheitlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 168923 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168923 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>