WLAN der Universität des Saarlandes
Ich nehme Bezug auf die folgenden Informationen:
https://www.hiz-saarland.de/dienste/wlan/eigene/
https://www.hiz-saarland.de/fileadmin/user_upload/dienste/wlan/Ergaenzung_HIZ-Regelung_WLAN_2015-02_final.pdf
1.
Bitte übersenden Sie mir den genannten Beschluss des Präsidiums der UdS vom 14.Januar 2004 bezüglich der Nutzung von FunkLANs oder, sofern vorhanden, die nach 15 Jahren eventuell aktualisierte Version davon. Auf Ihren Internetseiten konnte ich nur Mitteilungen bis zum Jahr 2010 finden.
2.
Die Bundesnetzagentur ist für die Zuteilung von Frequenzen und deren Nutzungsbedingungen zuständig. Die WLAN Frequenzen wurden mithilfe einer Allgemeinzuteilung der Allgemeinheit (jedem ohne Einschränkungen) zugeteilt (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/allgemeinzuteilungen-node.html).
Sie beschreiben in den ergänzenden HIZ Regelungen für WLAN, im Rahmen Ihrer Betriebssouveränität unter 1., für diese Frequenzen alleinig entscheidungsbefugt zu sein. Sie nehmen keine Einschränkung dahingehend vor, dass es sich um nicht mit dem Hochschulnetz verbundene WLAN Systeme (z.B. LTE Hotspots von Besuchern) handelt. Ich bitte um Übersendung des Textes der Befugnisübertragung durch die Bundesnetzagentur. Sofern dieser nicht vorliegt, bitte ich um Übersendung der rechtlichen Gutachten/Stellungnahmen/Interessenabwägungen, die zu dieser Auffassung führten (siehe 4.).
3.
Sie behalten sich das Recht vor, „störende“ fremde (nicht dem HIZ gehörende) Geräte abzuschalten bzw. den Betreiber zu verpflichten, diese dauerhaft außer Betrieb zu nehmen. Sind störende Geräte in diesem Kontext sämtliche Geräte, die dieses Frequenzband nutzen (z.B. auch eine Mikrowelle), oder nur solche, die dieses außerhalb der durch die Bundesnetzagentur aufgestellten Nutzungsbedingungen tun (z.B. weil diese defekt sind und mit zu hoher Sendeleistung senden)?
4.
Ich bitte um Übersendung des rechtlichen Gutachtens/Stellungnahme der Interessenabwägung bezüglich Einschränkungen der Nutzung des Frequenzspektrums entsprechend Ihrer Regelung und den grundrechtlich geschützten Rechten der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) und der Persönlichkeitsrechte (Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG) von Mitgliedern der Hochschulen und Besuchern.
5.
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?
Ergebnis der Anfrage
Die Hochschule legt die Verantwortung darüber, ob jemand Frequenzen im Rahmen einer Allgemeinzuteilung als Mitglied der Hochschule verwenden darf in die Hände des IT Dienstleisters. Ein transparenter Kriterienkatalog darüber, wann dieser eine Genehemigung erteilt liegt der Hochschule nicht vor.
Anfrage erfolgreich
-
Datum6. Oktober 2019
-
22. April 2020
-
Ein:e Follower:in
- Von
- Marcel Langner
- Betreff
- WLAN der Universität des Saarlandes [#167966]
- Datum
- 6. Oktober 2019 14:51
- An
- Universität des Saarlandes
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Marcel Langner
- Betreff
- AW: WLAN der Universität des Saarlandes [#167966]
- Datum
- 10. November 2019 12:44
- An
- Universität des Saarlandes
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Marcel Langner
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Universität des Saarlandes“ [#167966] [#167966]
- Datum
- 14. Dezember 2019 11:51
- An
- Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
- Betreff
- Ihre Anfrage vom 14.12.2019 - [geschwärzt]
- Datum
- 17. Dezember 2019 09:54
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Universität des Saarlandes
- Betreff
- Re: WLAN der Universität des Saarlandes [#167966]
- Datum
- 10. Januar 2020 14:19
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Marcel Langner
- Betreff
- AW: Re: WLAN der Universität des Saarlandes [#167966]
- Datum
- 10. Januar 2020 23:20
- An
- Universität des Saarlandes
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Universität des Saarlandes
- Betreff
- Re: WLAN der Universität des Saarlandes [#167966]
- Datum
- 13. Januar 2020 09:06
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
- Betreff
- Ihre Anfrage vom 14.12.2019 - Az. I 1000 / 380
- Datum
- 29. Januar 2020 09:27
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Universität des Saarlandes
- Betreff
- Re: WLAN der Universität des Saarlandes [#167966]
- Datum
- 3. Februar 2020 13:42
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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