WLAN der Universität des Saarlandes

Ich nehme Bezug auf die folgenden Informationen:
https://www.hiz-saarland.de/dienste/wlan/eigene/
https://www.hiz-saarland.de/fileadmin/user_upload/dienste/wlan/Ergaenzung_HIZ-Regelung_WLAN_2015-02_final.pdf

1.
Bitte übersenden Sie mir den genannten Beschluss des Präsidiums der UdS vom 14.Januar 2004 bezüglich der Nutzung von FunkLANs oder, sofern vorhanden, die nach 15 Jahren eventuell aktualisierte Version davon. Auf Ihren Internetseiten konnte ich nur Mitteilungen bis zum Jahr 2010 finden.

2.
Die Bundesnetzagentur ist für die Zuteilung von Frequenzen und deren Nutzungsbedingungen zuständig. Die WLAN Frequenzen wurden mithilfe einer Allgemeinzuteilung der Allgemeinheit (jedem ohne Einschränkungen) zugeteilt (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/allgemeinzuteilungen-node.html).
Sie beschreiben in den ergänzenden HIZ Regelungen für WLAN, im Rahmen Ihrer Betriebssouveränität unter 1., für diese Frequenzen alleinig entscheidungsbefugt zu sein. Sie nehmen keine Einschränkung dahingehend vor, dass es sich um nicht mit dem Hochschulnetz verbundene WLAN Systeme (z.B. LTE Hotspots von Besuchern) handelt. Ich bitte um Übersendung des Textes der Befugnisübertragung durch die Bundesnetzagentur. Sofern dieser nicht vorliegt, bitte ich um Übersendung der rechtlichen Gutachten/Stellungnahmen/Interessenabwägungen, die zu dieser Auffassung führten (siehe 4.).

3.
Sie behalten sich das Recht vor, „störende“ fremde (nicht dem HIZ gehörende) Geräte abzuschalten bzw. den Betreiber zu verpflichten, diese dauerhaft außer Betrieb zu nehmen. Sind störende Geräte in diesem Kontext sämtliche Geräte, die dieses Frequenzband nutzen (z.B. auch eine Mikrowelle), oder nur solche, die dieses außerhalb der durch die Bundesnetzagentur aufgestellten Nutzungsbedingungen tun (z.B. weil diese defekt sind und mit zu hoher Sendeleistung senden)?

4.
Ich bitte um Übersendung des rechtlichen Gutachtens/Stellungnahme der Interessenabwägung bezüglich Einschränkungen der Nutzung des Frequenzspektrums entsprechend Ihrer Regelung und den grundrechtlich geschützten Rechten der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) und der Persönlichkeitsrechte (Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG) von Mitgliedern der Hochschulen und Besuchern.

5.
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

Die Hochschule legt die Verantwortung darüber, ob jemand Frequenzen im Rahmen einer Allgemeinzuteilung als Mitglied der Hochschule verwenden darf in die Hände des IT Dienstleisters. Ein transparenter Kriterienkatalog darüber, wann dieser eine Genehemigung erteilt liegt der Hochschule nicht vor.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Oktober 2019
  • Frist
    22. April 2020
  • Ein:e Follower:in
Marcel Langner
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich nehme…
An Universität des Saarlandes Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Universität des Saarlandes [#167966]
Datum
6. Oktober 2019 14:51
An
Universität des Saarlandes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich nehme Bezug auf die folgenden Informationen: https://www.hiz-saarland.de/dienste/wlan/eigene/ https://www.hiz-saarland.de/fileadmin/user_upload/dienste/wlan/Ergaenzung_HIZ-Regelung_WLAN_2015-02_final.pdf 1. Bitte übersenden Sie mir den genannten Beschluss des Präsidiums der UdS vom 14.Januar 2004 bezüglich der Nutzung von FunkLANs oder, sofern vorhanden, die nach 15 Jahren eventuell aktualisierte Version davon. Auf Ihren Internetseiten konnte ich nur Mitteilungen bis zum Jahr 2010 finden. 2. Die Bundesnetzagentur ist für die Zuteilung von Frequenzen und deren Nutzungsbedingungen zuständig. Die WLAN Frequenzen wurden mithilfe einer Allgemeinzuteilung der Allgemeinheit (jedem ohne Einschränkungen) zugeteilt (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/allgemeinzuteilungen-node.html). Sie beschreiben in den ergänzenden HIZ Regelungen für WLAN, im Rahmen Ihrer Betriebssouveränität unter 1., für diese Frequenzen alleinig entscheidungsbefugt zu sein. Sie nehmen keine Einschränkung dahingehend vor, dass es sich um nicht mit dem Hochschulnetz verbundene WLAN Systeme (z.B. LTE Hotspots von Besuchern) handelt. Ich bitte um Übersendung des Textes der Befugnisübertragung durch die Bundesnetzagentur. Sofern dieser nicht vorliegt, bitte ich um Übersendung der rechtlichen Gutachten/Stellungnahmen/Interessenabwägungen, die zu dieser Auffassung führten (siehe 4.). 3. Sie behalten sich das Recht vor, „störende“ fremde (nicht dem HIZ gehörende) Geräte abzuschalten bzw. den Betreiber zu verpflichten, diese dauerhaft außer Betrieb zu nehmen. Sind störende Geräte in diesem Kontext sämtliche Geräte, die dieses Frequenzband nutzen (z.B. auch eine Mikrowelle), oder nur solche, die dieses außerhalb der durch die Bundesnetzagentur aufgestellten Nutzungsbedingungen tun (z.B. weil diese defekt sind und mit zu hoher Sendeleistung senden)? 4. Ich bitte um Übersendung des rechtlichen Gutachtens/Stellungnahme der Interessenabwägung bezüglich Einschränkungen der Nutzung des Frequenzspektrums entsprechend Ihrer Regelung und den grundrechtlich geschützten Rechten der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) und der Persönlichkeitsrechte (Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG) von Mitgliedern der Hochschulen und Besuchern. 5. Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Universität des Saarlandes“ vom…
An Universität des Saarlandes Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: WLAN der Universität des Saarlandes [#167966]
Datum
10. November 2019 12:44
An
Universität des Saarlandes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Universität des Saarlandes“ vom 06.10.2019 (#167966) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 167966 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167966 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Universität des Saarlandes“ [#167966] [#167966]
Datum
14. Dezember 2019 11:51
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Saarland (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/167966 Die Hochschule hat trotz erneuter Aufforderung nicht auf meine Anfrage geantwortet. Ich möchte vorsorglich darauf hinweisen, dass die von mir erfragte Information Akten sind (nämlich vorliegende technische Dokumentation), das Bekanntwerten kein Sicherheitsthema ist und auch die öffentliche Ordnung nicht gefährdet ist. Sie finden umfangreich aufbereitete Informationen zu dem Thema auf meinem Forschungsportal https://www.MeineHochschuleBehindertDasWLAN.de Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 167966.pdf Anfragenr: 167966 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167966
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Ihre Anfrage vom 14.12.2019 - [geschwärzt] Sehr geehrter Herr Langner, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ih…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Ihre Anfrage vom 14.12.2019 - [geschwärzt]
Datum
17. Dezember 2019 09:54
Status
Warte auf Antwort
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
4,0 KB
PictureDeviceIndependentBitmap2.jpg
884 Bytes


Sehr geehrter Herr Langner, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 14. Dezember 2019, die hier unter dem Aktenzeichen [geschwärzt] Sie bitten um Vermittlung im Zusammenhang mit einer an die Universität des Saarlandes gerichteten Anfrage, welche Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung von WLAN-Frequenzen und diesbezügliche Einschränkungen im Bereich der Universität betrifft. Die Universität des Saarlandes wird hiesigerseits angeschrieben und zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Blick auf die von Ihnen unter 3. und 5. aufgeworfenen Fragen ist allerdings darauf hinzuweisen, dass sich der Informationszugangsanspruch nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) auf solche Informationen bezieht, die bei der informationspflichtigen Stelle tatsächlich vorliegen und nicht etwa auf die Anfertigung bestimmter Informationen bzw. Erläuterung bestimmter Umstände gerichtet ist. Über den weiteren Fortgang des Verfahren werden Sie unaufgefordert benachrichtigt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] * [geschwärzt] [geschwärzt] * [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]
Universität des Saarlandes
Sehr geehrter Herr Langner, aufgrund zahlreicher zu bearbeitender Angelegenheiten konnte Ihre Anfrage vom 06.10.2…
Von
Universität des Saarlandes
Betreff
Re: WLAN der Universität des Saarlandes [#167966]
Datum
10. Januar 2020 14:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, aufgrund zahlreicher zu bearbeitender Angelegenheiten konnte Ihre Anfrage vom 06.10.2019 leider bislang noch nicht beantwortet werden. Nach Abstimmung mit der behördlichen Datenschutzbeauftragen der Universität des Saarlandes und mit der Leitung des Hochschul-IT-Zentrum (HIZ) darf ich nunmehr wie folgt Stellung nehmen: Zu 1.: Der Betrieb eigener WLANs ist am Campus unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, die in den von Ihnen zitierten Informationen beschrieben sind. Grundlage für das HIZ ist der Beschluss des Universitätspräsidiums vom 14.01.2004:„Funk-LANs dürfen nur nach Rücksprache mit dem Rechenzentrum und nach noch festzulegenden Standards betrieben werden.“. Einen darüber hinausgehenden Inhalt zum Thema Funk-LANs hat der Beschluss des Universitätspräsidiums vom 14.01.2004 nicht, so dass eine Übersendung mangels zusätzlichem Informationsgewinns entbehrlich ist. Des Weiteren ist Grundlage für das HIZ die Benutzungsordnung für IT-Systeme der Hochschule für Technik und Wirtschaft (htw saar) und der Universität des Saarlandes (UdS) vom 19. Dezember 2016 (Dienstbl. 2016, S. 751) und das Saarländische Hochschulgesetz vom 30. November 2016, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. April 2019 (Amtsbl. I S. 412). Zu 2. und zu 4.: Das Hochschul-IT-Zentrum (HIZ) betreibt für die Universität des Saarlandes (UdS) sowie die Hochschule für Technik und Wirtschaft im Saarland (htw saar) ein WLAN für die Beschäftigten und Studierenden der beiden Hochschulen. Der Zugang zum gesicherten WLAN erfolgt nur über persönliche Authentifizierung. Die ergänzenden HIZ Regelungen für die Installation und den Betrieb von WLAN-Netzen dienen dazu, im Umfeld von Forschung und Lehre an den Standorten der betreuten Hochschulen optimale Bedingungen für die Forschenden, Lehrenden und Studierenden zu schaffen und aufrecht zu erhalten. Die ergänzenden HIZ Regelungen intendieren und beinhalten keinen Ausschluss Dritter von der WLAN-Allgemeinzuteilung, insbesondere dient die Koordinierung von Betriebsfrequenzen dazu, Störungen beim Betrieb genehmigter Geräte zu vermeiden. Zu 3.: Das HIZ möchte optimale Bedingungen für die Forschenden, Lehrenden und Studierenden bieten und geht daher jeder "Störung" des Regelbetriebs nach, unabhängig von der Art des "störenden" Gerätes. Zu 5.: Das HIZ ergreift keine aktiven Störmaßnahmen (Thema "Behandlung von rogue access points") Da die vom HIZ wahrgenommenen Aufgaben die Forschung und Lehre unterstützen, können wir Ihnen im Hinblick auf § 1 Satz 4 Saarländisches Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) darüber hinaus keine weitergehenden Auskünfte erteilen. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Ausführungen. Leider sehe ich meine Frage als größtentei…
An Universität des Saarlandes Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Re: WLAN der Universität des Saarlandes [#167966]
Datum
10. Januar 2020 23:20
An
Universität des Saarlandes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Ausführungen. Leider sehe ich meine Frage als größtenteils nicht von Ihren Ausführungen betroffen an. Zu 1. Ich begehre weiterhin Zugang zum erfragten Dokument in digitaler Kopie/Form. Wie Ihnen als wissenschaftliche Institution sicherlich bekannt ist, sind gerade Sätze im Rahmen einer Kontextualisierung unterschiedlich zu interpretieren. So wird der Beschluss vermutlich einleitende Sätze oder Gründe auflisten, die für die Gesinnung und die Motivation entscheidend sein können. Ebenso spannend für meine Untersuchungen sind die dort Beschließenden. Diese Beispiele sind nicht abschließend und ich bin im Rahmen der Informationsfreiheit auch nicht zu einer Begründung verpflichtet. Bitte verzeihen Sie mir, wenn ich Ihren Behauptungen, es gäbe dort keine weiteren inhaltlichen Angaben, nicht folgen möchte. Die Dauer Ihrer Antwort (erst nach Einschaltung anderer Stellen) und die wenigen Informationen, die Sie nun geliefert haben, lassen einen anderen Eindruck bei mir entstehen. Der Sinn des Informationsfreiheitszugangs ist ja gerade die kritische Begleitung behördlichen Handelns. Dort hat Vertrauen, wie Sie es von mir implizit erwarten, für mich nichts zu suchen. Ich wüsste auch nicht, auf welcher Basis sich ein Vertrauensverhältnis hätte aufbauen können, da ich Sie und Ihre Hochschule nicht kenne. Zu 2. Die Frage, ob eine solche Befugnisübertragung existiert oder nicht, konnte ich aus Ihrer Antwort nicht herauslesen. Ich bitte erneut um ein nein oder ja, und falls ja um die Übermittlung dieser in elektronischer Form. Verständnisfragen zu 2. Was genau meinen Sie mit dem Term „Betriebsfrequenzen“? Mir sind Individualzuteilungen der Bundesnetzagentur im Rahmen von Betriebsfunk bekannt. Dabei handelt es sich jedoch beim 2,4Ghz/5GHz Band nicht. Es ist im Rahmen einer Allgemeinzuteilung der gesamten Bevölkerung zugeteilt worden, unabhängig davon, ob diese an Ihrer Hochschule angestellt sind oder nicht. Wer sind „dritte“ und wer sind „dritte“ nicht? Angehörige der Hochschule, Besucher, Besucher als Angehöriger anderer Hochschulen, Forschungspartner? Zu 3. Ich habe verstanden, dass störende Geräte solche sind, die eine Störung verursachen. Es wird Sie vielleicht nicht überraschen, aber das habe ich mir fast gedacht. Ich bitte erneut um die Definition des in Ihren Akten vorliegenden transparenten Kriterienkataloges, unter welchen Umständen ein Gerät stört oder als störend definiert wird und dann von Ihnen mit Maßnahmen dauerhaft aus dem Betrieb genommen wird. Zu 4. Ich bitte erneut um Übersendung des rechtlichen Gutachtens/Stellungnahme der Interessenabwägung bezüglich Einschränkungen der Nutzung des Frequenzspektrums entsprechend Ihrer Regelung und den grundrechtlich geschützten Rechten der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) und der Persönlichkeitsrechte (Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG) von Mitgliedern der Hochschulen und Besuchern. Sollte dieses nicht existieren, bin ich selbstverständlich damit zufrieden, wenn ich die Information bekomme, dass diese Information in Ihren Akten nicht vorliegt. Weitere Verständnisfrage: In Ihren Ausführungen haben Sie mehrfach den Begriff optimale Bedingungen verwendet. Wer definiert diese Bedingungen und werden diese kontinuierlich in einem demokratischen Prozess einer Prüfung unterzogen? Wie stellen Sie kontinuierlich sicher, dass diese Bedingungen auch tatsächlich optimal für Forschende, Lehrende und Studierende sind? Besonders auch bezüglich transparenter Kriterien, wann eine Genehmigung erteilt wird und wann nicht? Wenn in Ihrer Hochschule Genehmigungsgremien existieren, die es gestatten oder nicht gestatten das WLAN Protokoll einzusetzen, gehe ich prinzipiell nur aufgrund der Existenz eines solchen Gremiums von einer Behinderung der Freiheit der Forschung und Lehre aus (Chilling effect). Ich bin mir bewusst, dass meine Fragen keine Freudensprünge bei Ihnen auslösen werden. Ich möchte Sie trotzdem bitten, zu versuchen meine Direktheit zu ignorieren und sich in der Sache mit meinen Fragen auseinanderzusetzen. Dafür werde ich die Frist für diese Nachfragen bei FdS bis in den April hinein verlängern, da ich keine schnellen sondern fundierte Antworten möchte. Sie können dann innerhalb Ihrer Gremien darüber diskutieren. Ich wünsche Ihnen einen erfolgreiches 2020. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 167966 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167966 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Universität des Saarlandes
Sehr geehrter Herr Langner, es ist bedauerlich, dass Sie Ihre Fragen als nicht beantwortet ansehen. Ich danke Ihn…
Von
Universität des Saarlandes
Betreff
Re: WLAN der Universität des Saarlandes [#167966]
Datum
13. Januar 2020 09:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, es ist bedauerlich, dass Sie Ihre Fragen als nicht beantwortet ansehen. Ich danke Ihnen für Ihre präzisierenden Nachfragen und die bis in den April hinein verlängerte Frist zur Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Ihre Anfrage vom 14.12.2019 - Az. I 1000 / 380 Sehr geehrter Herr Langner, in oben bezeichneter Angelegenheit hat…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Ihre Anfrage vom 14.12.2019 - Az. I 1000 / 380
Datum
29. Januar 2020 09:27
Status
Warte auf Antwort
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
4,0 KB
PictureDeviceIndependentBitmap2.jpg
884 Bytes


Sehr geehrter Herr Langner, in oben bezeichneter Angelegenheit hat die Universität des Saarlandes hiesiger Behörde die an sie gerichtete Antwort vom 10. Januar 2020 auf Ihre Anfrage vom 6. Oktober 2019 zur Kenntnis gegeben. Die Universität gibt weiterhin an, dass Ihrerseits Nachfragen gestellt wurden und diese mit einer von Ihnen bis in den April gesetzten Frist beantwortet werden sollen. Die Nachfragen sind hieisgerseits nicht bekannt und es wird daher zu diesem Zeitpunkt davon ausgegangen, dass von hiesiger Seite keine weiteren Schritte zu veranlassen sind. Sollten Sie sich jedoch weiterhin bzw. auch nach Beantwortung der Nachfragen in Ihrem Informationsfreiheitsrecht verletzt sehen und eine Vermittlung wünschen, wird um entsprechende Rückmeldung gebeten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Universität des Saarlandes
Sehr geehrter Herr Langner, zu Ihren Nachfragen mit Email vom 10.01.2020 teile ich Ihnen wie folgt mit: Zu 1.:…
Von
Universität des Saarlandes
Betreff
Re: WLAN der Universität des Saarlandes [#167966]
Datum
3. Februar 2020 13:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, zu Ihren Nachfragen mit Email vom 10.01.2020 teile ich Ihnen wie folgt mit: Zu 1.: Der Beschluss des Präsidiums der UdS vom 14.01.2004 bezüglich der Nutzung von FunkLANs wurde in der Präsidiumssitzung am 14.01.2004 nach Berichterstattung und Beteiligung der in der Sache Beauftragten und weiteren Zuständigen ordnungsgemäß gefasst. Der diesen Beschluss betreffende Auszug aus dem Protokoll der Präsidiumssitzung am 14.01.2004 lautet wie folgt: Protokollauszug: " 2 Leistungszentren der Forschungsinformation Professor (...) berichtet über seine Arbeit als Senatsbeauftragter des Rechenzentrums. Im Zusammenhang mit dem ersten Einstellungsverfahren für den neuen Leiter des Rechenzentrums habe sich gezeigt, dass die verschiedenen IT-Dienstleister an der Universität oft parallel und unkoordiniert nebeneinander arbeiten. Um eine universitätsweite Koordination zu erreichen, habe er einen Lenkungskreis gebildet und themenspezifische aber selbständige Arbeitskreise aus den jeweils betroffenen Einrichtungen eingesetzt. Das Präsidium begrüßt dieses Vorgehen und bittet den Senatsbeauftragten weiterhin die Moderation zu übernehmen. Zu den Vorschlägen der Arbeitsgruppen beschließt das Präsidium wie folgt, vorbehaltlich der eventuell zu Einzelfragen erforderlichen Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten: A Bereich Netzsicherheit („Sicherheitsrichtlinien“) (...) * FunkLANs dürfen nur nach Rücksprache mit dem Rechenzentrum und nach noch festzulegenden Standards betrieben werden. (...) " Es existiert keine aktualisierte Version dieses Präs idiumsbeschlusses. Die Zusammensetzung des Präsidiums der Universität des Saarlandes können Sie § 18 Absatz 1 Saarländisches Hochschulgesetz ( [ http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrech... | http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrech... ] ) und für den Zeitpunkt des o.g. Beschlusses § 15 Absatz 1 Universitätsgesetz ( [ https://beck-online.beck.de/Dokument?... | https://beck-online.beck.de/Dokument?... ] ) entnehmen. Eine namentliche Nennung ist datenschutzrechtlich nur mit Einwilligung der Betroffenen möglich. Zu 2.: Es ist keine Befugnisübertragung bekannt. Wegen Ihrer Verständnisfragen zu 2. darf ich auf die Ihnen vorliegende Ergänzende Regelung für die Installation und den Betrieb von WLAN-Netzen an den Hochschulen des Saarlandes (UdS, htw saar, HBKS, HfM)vom 12.02.2015 und die Benutzungsordnung für IT-Systeme der Hochschule für Technik und Wirtschaft (htw saar) und der Universität des Saarlandes (UdS) Vom 19. Dezember 2016 verweisen. Die Benutzungsordnung können sie einsehen unter [ https://www.uni-saarland.de/fileadmin... | https://www.uni-saarland.de/fileadmin... ] Zu 3.: Es gibt keinen Kriterienkatalog, nach dem ein Gerät als störend definiert wird. Auch hier darf ich Sie auf die Ergänzende Regelung für die Installation und den Betrieb von WLAN-Netzen an den Hochschulen des Saarlandes (UdS, htw saar, HBKS, HfM) vom 12.02.2015 verweisen. Zu 4.: Es existiert kein rechtliches Gutachten. Zu Ihrer weiteren Verständnisfrage zum Begriff "optimale Bedingungen": Die Bedingungen, unter denen die von der UdS betriebene Informationsverarbeitungs-Infrastruktur (IT -Infrastruktur) und das damit verbundene Leistungsangebot genutzt werden können, sind in der Benutzungsordnung für IT-Systeme der Hochschule für Technik und Wirtschaft (htw saar) und der Universität des Saarlandes (UdS) Vom 19. Dezember 2016 geregelt. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag [geschwärzt] _________________________________________ [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]> [geschwärzt] "[geschwärzt], #[geschwärzt]" <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt], #[geschwärzt]" <[geschwärzt]> [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt],[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]