WLAN der Universität Hildesheim

Antrag nach dem NUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich forsche auf dem Gebiet der Sicherheit von WLAN Netzen an deutschen Hochschulen. Ich möchte Sie bitten, mir die folgenden Fragen zu beantworten:

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Dezember 2019
  • Frist
    24. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich forsche auf dem Gebiet der Sicherheit von WLAN…
An Rechenzentrum der Universität Hildesheim Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Universität Hildesheim [#171900]
Datum
10. Dezember 2019 21:40
An
Rechenzentrum der Universität Hildesheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich forsche auf dem Gebiet der Sicherheit von WLAN Netzen an deutschen Hochschulen. Ich möchte Sie bitten, mir die folgenden Fragen zu beantworten: Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 171900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171900 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Rechenzentrum der Universität Hildesheim
Hallo lieber Herr Langner, wir haben ihre Anfrage an das Rechenzentrum weitergeleitet. :) Liebe Grüße,
Von
Rechenzentrum der Universität Hildesheim
Betreff
Re: WLAN der Universität Hildesheim [#171900]
Datum
12. Dezember 2019 13:33
Status
Warte auf Antwort
Hallo lieber Herr Langner, wir haben ihre Anfrage an das Rechenzentrum weitergeleitet. :) Liebe Grüße,
Rechenzentrum der Universität Hildesheim
Sehr geehrter Herr Langner, die Veröffentlichung der von ihnen gewünschten Information kann nach unserer Auffass…
Von
Rechenzentrum der Universität Hildesheim
Betreff
Re: Fwd: [RZ#176175697916] WLAN der Universität Hildesheim [#171900]
Datum
20. Dezember 2019 15:38
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

smime.p7s
5,2 KB


Sehr geehrter Herr Langner, die Veröffentlichung der von ihnen gewünschten Information kann nach unserer Auffassung sicherheitskritisch sein, deswegen bitte ich um Verständnis, dass wir dazu keine Stellung nehmen. Einen Anspruch auf eine Auskunft sehen wir nicht. Mit freundlichen Grüßen

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Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Einschätzung, die ich und viele Experten jedoch nicht t…
An Rechenzentrum der Universität Hildesheim Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Re: Fwd: [RZ#176175697916] WLAN der Universität Hildesheim [#171900]
Datum
20. Dezember 2019 21:46
An
Rechenzentrum der Universität Hildesheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Einschätzung, die ich und viele Experten jedoch nicht teilen. Darf ich Sie bitte sich meine Argumentation auf https://www.MeineHochschuleBehindertDasWLAN.de durchzulesen? Dort lege ich dar, warum es genau das Gegenteil einer Sicherheitsfunktion ist und warum deren Einsatz sogar rechtswidrig ist. Ansonsten ist mir wohl bewusst, dass Sie in einem der wenigen Bundesländer sind, die das IFG nicht in Landesrecht umgesetzt haben. Gerade jedoch bei Hochschulen würde ich ein ganz besonderes Maß an Offenheit und Transparenz erwarten. Darf ich Sie daher erneut bitten meine Fragen zu beantworten? Hochachtungsvoll Marcel Langner Anfragenr: 171900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171900 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>