WLAN der Universität Hildesheim

Antrag nach dem NUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich forsche auf dem Gebiet der Sicherheit von WLAN Netzwerken an deutschen Hochschulen und bitte um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. November 2019
  • Frist
    8. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich forsche auf dem Gebiet der Sicherheit von WLAN…
An Universitätsbibliothek Hildesheim Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Universität Hildesheim [#170108]
Datum
9. November 2019 00:26
An
Universitätsbibliothek Hildesheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich forsche auf dem Gebiet der Sicherheit von WLAN Netzwerken an deutschen Hochschulen und bitte um die Beantwortung der folgenden Fragen: Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> leider habe ich bisher keinerlei Rückmeldung von Ihnen erhalten. Mit ist woh…
An Universitätsbibliothek Hildesheim Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: WLAN der Universität Hildesheim [#170108]
Datum
9. Dezember 2019 17:55
An
Universitätsbibliothek Hildesheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> leider habe ich bisher keinerlei Rückmeldung von Ihnen erhalten. Mit ist wohl bewusst, dass Sie in einem der wenigen Bundesländer sind, die das IFG nicht in Landesrecht umgesetzt haben. Gerade jedoch bei Hochschulen würde ich ein ganz besonderes Maß an Offenheit und Transparenz erwarten. Zumindest in soweit, dass in irgendeiner Form geantwortet wird. Meine Anfrage ist mit minimalstem Aufwand zu beantworten und stellt auch kein Sicherheitsrisiko dar oder sorgt für eine Störung der Öffentlichen Ordnung. Darf ich Sie erneut bitten meine Fragen zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 170108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170108 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Universitätsbibliothek Hildesheim
Sehr geehrter Herr Langer, leider ist keine spezifische Frage in Ihrer Email formuliert oder im Anhang mitgeschi…
Von
Universitätsbibliothek Hildesheim
Betreff
Re: WLAN der Universität Hildesheim [#170108]
Datum
10. Dezember 2019 09:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langer, leider ist keine spezifische Frage in Ihrer Email formuliert oder im Anhang mitgeschickt worden. Auskünfte bezüglich des WLAN der Universität Hildesheim sind grundsätzlich aber an das Rechenzentrum zu richten: https://www.uni-hildesheim.de/rz/kontakt/ Mit freundlichem Guß Britta Feig Am 09.12.2019 um 17:55 schrieb Marcel Langner [#170108]: > Sehr geehrte Damen und Herren, > > leider habe ich bisher keinerlei Rückmeldung von Ihnen erhalten. > Mit ist wohl bewusst, dass Sie in einem der wenigen Bundesländer sind, die das IFG nicht in Landesrecht umgesetzt haben. Gerade jedoch bei Hochschulen würde ich ein ganz besonderes Maß an Offenheit und Transparenz erwarten. Zumindest in soweit, dass in irgendeiner Form geantwortet wird. > Meine Anfrage ist mit minimalstem Aufwand zu beantworten und stellt auch kein Sicherheitsrisiko dar oder sorgt für eine Störung der Öffentlichen Ordnung. > Darf ich Sie erneut bitten meine Fragen zu beantworten. > > > Mit freundlichen Grüßen