WLAN der Universität Konstanz

Anfrage an: Universität Konstanz

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

Die Hochschule verwendet die Rogue Accesspoint Containment Funktion nicht. Die Verwendung
einer Rogue Accesspoint Containment Funktion zur WLAN-Störung wird für rechtlich bedenklich erachtet, da durch Störungen Rechte Dritter verletzt werden können.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Oktober 2019
  • Frist
    21. November 2019
  • Ein:e Follower:in
Peggy Ecker
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sind die …
An Universität Konstanz Details
Von
Peggy Ecker
Betreff
WLAN der Universität Konstanz [#169061]
Datum
22. Oktober 2019 13:46
An
Universität Konstanz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peggy Ecker <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Peggy Ecker << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peggy Ecker
Peggy Ecker
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Universität Konstanz“ vom 22.10…
An Universität Konstanz Details
Von
Peggy Ecker
Betreff
AW: WLAN der Universität Konstanz [#169061]
Datum
22. November 2019 20:36
An
Universität Konstanz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Universität Konstanz“ vom 22.10.2019 (#169061) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Peggy Ecker Anfragenr: 169061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169061 Postanschrift Peggy Ecker << Adresse entfernt >>
Peggy Ecker
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Universität Konstanz“ vom 22.10…
An Universität Konstanz Details
Von
Peggy Ecker
Betreff
AW: WLAN der Universität Konstanz [#169061]
Datum
6. Januar 2020 17:51
An
Universität Konstanz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Universität Konstanz“ vom 22.10.2019 (#169061) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 47 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Peggy Ecker Anfragenr: 169061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169061 Postanschrift Peggy Ecker << Adresse entfernt >>
Peggy Ecker
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Peggy Ecker
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Universität Konstanz“ [#169061] [#169061]
Datum
4. Februar 2020 12:36
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/169061 Seit nunmehr 75 Tagen ist eine Antwort der Universität Konstanz ausstehend. Auf die bisher zwei weiteren Mitteilungen bzgl. der Überschreitung der Antwortfrist wurde ebenfalls nicht reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Peggy Ecker Anhänge: - 169061.pdf Anfragenr: 169061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169061
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Universität Konstanz“ [#169061] [#169061]
Datum
4. Februar 2020 12:36
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit Sehr geehrte Frau Ecker, beiliegend erhalten Sie ein Schreiben in o. g. Angelegenheit. Mit…
geschwärzt
469,9 KB
Sehr geehrte Frau Ecker, beiliegend erhalten Sie ein Schreiben in o. g. Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen

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Universität Konstanz
Sehr geehrte Frau Ecker, Ihre Anfrage wurde über den LfDI Baden Württemberg an uns weiter geleitet. Ihre Fragen …
Von
Universität Konstanz
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Universität Konstanz“ [#169061] [#169061]
Datum
13. August 2020 12:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Ecker, Ihre Anfrage wurde über den LfDI Baden Württemberg an uns weiter geleitet. Ihre Fragen sind: Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum? Wir können Ihnen dazu folgende Auskunft geben: Nein, wir verwenden die Rogue Accesspoint Containment Funktion nicht. Wir halten die Verwendung einer Rogue Accesspoint Containment Funktion zur WLAN-Störung rechtlich bedenklich, da durch Störungen Rechte Dritter verletzt werden können und stören fremde WLAN Signale nicht durch technische Vorrichtungen. Wir hoffen, Ihnen die Fragen damit umfassend beantwortet zu haben. Freundliche Grüße