WLAN der Universität Regensburg

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich forsche auf dem Gebiet der Sicherheit von WLAN Netzen an deutschen Hochschule und bitte um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Hochachtungsvoll

Ergebnis der Anfrage

Die Hochschule setzt keine Deauthenticationpalete ein.
Mobile Hotspots von Nutzern/Besuchern kommen äußerst selten in den
Bibliotheken zum Einsatz, haben sich aber bisher noch nicht als massiv störend
erwiesen. Eine spezielle Regelung existiert daher noch nicht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Oktober 2019
  • Frist
    12. November 2019
  • Ein:e Follower:in
Marcel Langner
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich forsche auf dem Gebiet der Sicherheit von…
An Universität Regensburg Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Universität Regensburg [#168234]
Datum
9. Oktober 2019 21:41
An
Universität Regensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich forsche auf dem Gebiet der Sicherheit von WLAN Netzen an deutschen Hochschule und bitte um die Beantwortung der folgenden Fragen: Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Hochachtungsvoll Marcel Langner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Universitätsbibliothek Regensburg
Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich an unser Rechenzentrum weitergeleitet habe. …
Von
Universitätsbibliothek Regensburg
Betreff
Antw: WLAN der Universität Regensburg [#168234]
Datum
10. Oktober 2019 09:18
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich an unser Rechenzentrum weitergeleitet habe. Freundliche Grüße
Universitätsbibliothek Regensburg
Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen folgendes mitteilen kann: "Sin…
Von
Universitätsbibliothek Regensburg
Betreff
Antw: WLAN der Universität Regensburg [#168234]
Datum
15. Oktober 2019 12:55
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen folgendes mitteilen kann: "Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?" Nein, sind sie nicht. "Wenn nein warum?" An der Universität Regensburg ist in den offiziellen "Regelungen zur Benutzung der EDV Einrichtungen an der Universität Regensburg" vermerkt, dass Netzwerkkomponenten im LAN und WLAN ausschließlich durch das Rechenzentrum der Universität installiert werden dürfen. Das Rechenzentrum der Universität hat seine Nutzer*innen darüber aufgeklärt, welche Probleme durch sog. Rogue Accesspoints im WLAN Netz der Universität erfolgen können. Die Nutzer*innen haben sich hier sehr kooperativ gezeigt, so dass das Rechenzentrum bislang keinen Grund für weitere einschränkende Maßnahmen sieht. Stattdessen setzt das Rechenzentrum sich dafür ein, eine flächendeckende Versorgung mit WLAN zur Verfügung zu stellen, um den Grund für das Aufstellen eigener Accesspoints unnötig zu machen. Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Freundliche Grüße
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Ausführungen und denen Ihrer Kollegen. Bitte erlauben S…
An Universität Regensburg Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Antw: WLAN der Universität Regensburg [#168234]
Datum
15. Oktober 2019 19:20
An
Universität Regensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Ausführungen und denen Ihrer Kollegen. Bitte erlauben Sie mir noch eine Frage. Ich habe in Ihren Ordnungen nachgeschaut und dort sind ausschließlich Geräte oder Netzwerke erfasst, die auch an das Hochschulnetz angeschlossen werden. Gibt es bei Ihnen auch Regelungen, wie mit komplett autarken WLAN Systemen umgegangen wird? Das könnten z.B. mobile Hotspots von Besuchern sein, oder auch Fernsteuerungen von Drohnen mit Bildübertragung. Auch diese verwenden unter Umständen WLAN. Hochachtungsvoll Marcel Langner Anfragenr: 168234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Universitätsbibliothek Regensburg
Sehr geehrter Herr Langner, zu Ihrer Rückfrage: Drohnen sind nach unserer Hausordnung am Campus nicht gestatte…
Von
Universitätsbibliothek Regensburg
Betreff
AW: Antw: WLAN der Universität Regensburg [#168234]
Datum
5. November 2019 14:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, zu Ihrer Rückfrage: Drohnen sind nach unserer Hausordnung am Campus nicht gestattet (Hausordnung der Universität: § 7, (6): "Das Überfliegen des Universitätsgeländes mit unbemannten Luftfahrtsystemen, Drohnen oder Flugmodellen anderer Art ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Universitätsleitung." Mobile Hotspots von Nutzern/Besuchern kommen äußerst selten in den Bibliotheken zum Einsatz, haben sich aber bisher noch nicht als massiv störend erwiesen. Eine spezielle Regelung existiert daher noch nicht. Es gilt aber das Gleiche wie schon gesagt: "Das Rechenzentrum der Universität hat seine Nutzer darüber aufgeklärt, welche Probleme durch sog. Rogue Accesspoints im WLAN Netz der Universität erfolgen können. Die Nutzer haben sich hier sehr kooperativ gezeigt, so dass das Rechenzentrum bislang keinen Grund für weitere einschränkende Maßnahmen sieht. Stattdessen setzt das Rechenzentrum sich dafür ein, eine flächendeckende Versorgung mit WLAN zur Verfügung zu stellen, um den Grund für das Aufstellen eigene Accesspoints unnötig zu machen." Zudem strahlen alle Accesspoints der Universität das @BayernWlan aus, das ein frei zugängliches Netzwerk für jedermann, d.h. auch für Besucher, darstellt. Mit Betreibern von Accesspoints von Fremdeinrichtungen an der Universität (Gaststätten, Lebensmittelläden, Cafeteriabetreibern, Telekom Hotspot etc.) trifft das Rechenzentrum eine Absprache über die nutzbaren Frequenzen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Freundliche Grüße