WLAN der Universität Witten/Herdecke

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

Nein, es werden keine Techniken verwendet, um Rogue-Accesspoints zu stören.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2020
  • Frist
    8. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Universität Witten/Herdecke Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
WLAN der Universität Witten/Herdecke [#173494]
Datum
6. Januar 2020 18:16
An
Universität Witten/Herdecke
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173494 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universität Witten/Herdecke
Sehr geehrteAntragsteller/in ich melde mich auf Ihre Email, die Sie an unsere <<E-Mail-Adresse>> Adre…
Von
Universität Witten/Herdecke
Betreff
AW: WLAN der Universität Witten/Herdecke [#173494]
Datum
8. Januar 2020 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich melde mich auf Ihre Email, die Sie an unsere <<E-Mail-Adresse>> Adresse geschickt haben. Wir sind zwar eine Universität, aber in privater Trägerschaft, in der Rechtsform eine gGmbH. Damit sind wir keine Behörde oder Einrichtung des öffentlichen Rechts. Sie werden sicher verstehen, dass wir unter diesen Umständen nicht auf Ihre Fragen antworten müssen und dies auch nicht wollen. Falls wir doch noch etwas für Sie tun können, melden Sie sich bitte. Danke und Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Universität Witten/Herdecke“ [#173494] [#173494]
Datum
11. Januar 2020 15:16
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/173494 Neben dem Grundansatz der ganz besonderen Transparenz, die von allen Hochschulen unabhängig von ihrer Trägerschaft ausgehen sollte, glaube ich, dass die Hochschule nach § 2 (4) IFG NRW auskunftspflichtig ist: "Sofern eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt, gilt sie als Behörde im Sinne dieses Gesetzes." Die von mir erfrage Information ist keine Sicherheitsfunktion und das Bekanntwerden der Information gefährdet auch nicht die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Dazu finden Sie hier entsprechende Ausarbeitungen: https://www.MeineHochschuleBehindertDasWLAN.de Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 173494.pdf Anfragenr: 173494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173494
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.01.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Universität Witten/Herdecke“ [#173494] [#173494]
Datum
13. Januar 2020 11:59
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.01.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
[geschwärzt], Universität Witten/Herdecke Mein Aktenzeichen: [geschwärzt] Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
[geschwärzt], Universität Witten/Herdecke
Datum
19. Februar 2020 11:03
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen: [geschwärzt] Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 06.01.2020 an die bezüglich Fragen zum WLAN System an die Universität Witten/Herdecke Sehr [geschwärzt], ich habe den Vorgang gegenüber der Hochschule mit Auskunftsersuchen vom heutigen Tag aufgegriffen. Jedoch fällt nur ihre erste Frage: "Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?" unter dem Anwendungsbereich des IFG NRW. Eine Begründung (Frage 2. bzw. Frage 3) fällt nicht unter dem Anwendungsbereich des IFG NRW. Zudem ist vorliegend auch die Vorschrift des § 3 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) zu beachten. Die Regelung lautet: Behördliche Unterlagen über die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegen nicht dem allgemeinen Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Universität Witten/Herdecke
AW: 209.2.3.1.11-519/20 IFG NRW Fragen zum WLAN System Sehr geehrteAntragsteller/in im Nachgang zu der Ihrer Mail…
Von
Universität Witten/Herdecke
Betreff
AW: 209.2.3.1.11-519/20 IFG NRW Fragen zum WLAN System
Datum
21. Februar 2020 08:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in im Nachgang zu der Ihrer Mail vom 7.1.2020 an unsere Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, möchte ich die folgende Frage von Ihnen beantworten: „Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?“ Nein, wir verwenden keine Techniken um Rogue-Accesspoints zu stören. Danke und Grüße