WLAN der Universität zu Köln

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Werte Studierendenschaft der Universität zu Köln,

ich versuche im Rahmen meiner Forschung zu Sicherheit von WLAN Netzen an deutschen Hochschulen eine Auskunft bezüglich des Verhaltens des WLANs an der Universität zu Köln zu erhalten (https://fragdenstaat.de/anfrage/wlan-der-universitat-zu-koln/). Bisher recht erfolglos.

Ich betreibe meine Forschung öffentlich hier: https://www.MeineHochschuleBehindertDasWLAN.de
wo Sie auch den Hintergrund, Zweck und Ziel meiner Anfragen erfahren können.

Sind Ihnen Behinderungen anderer WLAN Signale, die von den Hochschulsystemen ausgehen, auf dem Gelände der Hochschule bekannt (bzw. können Sie dies in Erfahrung bringen)?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Hochachtungsvoll

Ergebnis der Anfrage

Der AStA meldet:
...deratiges ist uns nicht bekannt, es besteht auch keine Auskunftspflicht der Universitätsverwaltung uns gegenüber.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Oktober 2019
  • Frist
    6. November 2019
  • Ein:e Follower:in
Marcel Langner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Werte Studierendenschaft der Universität zu Köln, …
An AStA Universität zu Köln Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Universität zu Köln [#167817]
Datum
3. Oktober 2019 23:02
An
AStA Universität zu Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Werte Studierendenschaft der Universität zu Köln, ich versuche im Rahmen meiner Forschung zu Sicherheit von WLAN Netzen an deutschen Hochschulen eine Auskunft bezüglich des Verhaltens des WLANs an der Universität zu Köln zu erhalten (https://fragdenstaat.de/anfrage/wlan-der-universitat-zu-koln/). Bisher recht erfolglos. Ich betreibe meine Forschung öffentlich hier: https://www.MeineHochschuleBehindertDasWLAN.de wo Sie auch den Hintergrund, Zweck und Ziel meiner Anfragen erfahren können. Sind Ihnen Behinderungen anderer WLAN Signale, die von den Hochschulsystemen ausgehen, auf dem Gelände der Hochschule bekannt (bzw. können Sie dies in Erfahrung bringen)? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Hochachtungsvoll
Marcel Langner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AStA Universität zu Köln
Sehr geehrter Herr Langner, deratiges ist uns nicht bekannt, es besteht auch keine Auskunftspflicht der Universit…
Von
AStA Universität zu Köln
Betreff
Re: [Kontakt] WLAN der Universität zu Köln [#167817]
Datum
4. Oktober 2019 12:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, deratiges ist uns nicht bekannt, es besteht auch keine Auskunftspflicht der Universitätsverwaltung uns gegenüber. Wenn Sie Unterstützung von uns möchten, nehmen Sie doch, gerne unter genauerer Erläuterung ihres Anliegens, formlos per Mail oder Telefon Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns unter <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen