WLAN der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

Die Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen hat die WLAN Systeme nicht so eingestellt, dass andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationpaketen gestört werden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. November 2019
  • Frist
    8. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen [#169674]
Datum
2. November 2019 14:27
An
Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Westfälischen Hochschule Gelsen…
An Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: WLAN der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen [#169674]
Datum
6. Dezember 2019 09:34
An
Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen“ vom 02.11.2019 (#169674) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 169674 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169674

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Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese beantworten wir wie folgt: Die Westfälische H…
Von
Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen
Betreff
WLAN der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen [#169674]
Datum
6. Dezember 2019 12:52
Status
Anfrage abgeschlossen
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16,6 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese beantworten wir wie folgt: Die Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen hat die WLAN Systeme nicht so eingestellt, dass andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationpaketen gestört werden. Daher können durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen nicht gestört werden. Mit freundlichen Grüßen