Sehr geehrtAntragsteller/in
Ihre Fragen beantworte ich Ihnen wie folgt. Zu beachten ist, dass diese Fragen weitgehend identisch sind zu Ihren ersten Fragen der Anfrage #19644, daher unterscheiden sich die folgenden Antworten auch nicht wesentlich von meinen Antworten zur Anfrage #19644.
1.) Mit welcher Summe wird WLAN in Bremen zur Zeit gefördert? Welcher Anteil wurde hiervon schon abgerufen und welcher Anteil ist noch verfügbar?
Und
2.) In welchen Gebieten wird WLAN gefördert?
Bei den Fördermitteln handelt es sich um Mittel aus dem Programm „Digitale Dividende II“, die dem Land Bremen durch den Bund bereitgestellt worden sind. Ein Anteil von € 200.000 sollte für die Unterstützung von WLAN-Infrastrukturen des Handels, Tourismus und von Veranstaltungsstätten in der Stadt Bremen genutzt werden. Dieser Anteil ist verwendet worden für die WLAN Projekte Erweiterte Innenstadt, teilweise Schlachte, Viertel, botanika und Universum.
Des Weiteren sind hieraus Projektmittel in Höhe von € 24.000 für die Unterstützung der Freifunk-Initiative im Land Bremen zur Verfügung gestellt worden.
Ebenfalls verfolgt die Senatorin für Finanzen mit Mitteln aus diesem Programm den Ausbau einer WLAN-Versorgung an den Oberschulen und Gymnasien, Hochschulen, Bürgerservice-Zentren, Bürgerhäusern, Sozialzentren, einigen Gerichten und Behörden sowie der Stadtbibliothek. Hierzu liegen dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen allerdings keine Informationen vor.
Die Projekte Am Wall, Kern-Innenstadt und Vegesack sind ergänzend aus Haushaltsmitteln des Wirtschaftsressorts gefördert worden.
Die WLAN Projekte Ansgarikirchhof, Lloydpassage und teilweise Schlachte sind privat finanziert worden, das WLAN-Projekt Gröpelingen (Gröpelinger Heerstraße / Lindenhofstraße) aus Mitteln des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr, die WLAN-Projekte Überseestadt und CityLab aus Eigenmitteln der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, so dass mir hierzu keine Informationen vorliegen.
Beabsichtigt war und ist, Quartiere und landeseigene Veranstaltungsstätten mit WLAN-Hotspots zu fördern, in denen eine hohe Besucherfrequenz besteht und durch die WLAN-Einrichtung die dortige Lebensqualität und Wirtschaftskraft gestärkt werden kann. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Quartiere mit einem hohen Einzelhandels- bzw. Tourismusanteil.
3.) Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung und wie kann diese beantragt werden?
Wie bereits geschildert wird durch das Wirtschaftsressort dort gefördert, wo eine hohe Besucherfrequenz besteht und durch die WLAN-Einrichtung die dortige Lebensqualität und Wirtschaftskraft gestärkt werden kann. Dies trifft in den meisten Fällen Quartiere mit einem hohen Einzelhandels- bzw. Tourismusanteil.
Eine weitere Voraussetzung ist die Verfügbarkeit von Finanzmitteln. Da der Anteil des Bundesprogrammes „Digitale Dividende II“ aufgebraucht ist, sind zukünftig Projektfinanzierungen nur noch aus Haushaltsmitteln möglich.
Ein Antrag ist einzureichen beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen.
Diese Auskunft ist für Sie kostenlos.
Mit freundlichen Grüßen