WLAN-Förderung in Bremen

- mit welcher Summe wird WLAN in Bremen zur Zeit gefördert? Welcher Anteil wurde hiervon schon abgerufen und welcher Anteil ist noch verfügbar?
- in welchen Gebieten wird WLAN gefördert?
- was sind die Voraussetzungen für eine Förderung und wie kann diese beantragt werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Februar 2017
  • Frist
    24. März 2017
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - mit…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
WLAN-Förderung in Bremen [#20407]
Datum
20. Februar 2017 09:19
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- mit welcher Summe wird WLAN in Bremen zur Zeit gefördert? Welcher Anteil wurde hiervon schon abgerufen und welcher Anteil ist noch verfügbar? - in welchen Gebieten wird WLAN gefördert? - was sind die Voraussetzungen für eine Förderung und wie kann diese beantragt werden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN-Förderung in Bremen“ vom 20.02.2017 (#204…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
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Betreff
AW: WLAN-Förderung in Bremen [#20407]
Datum
10. April 2017 12:14
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN-Förderung in Bremen“ vom 20.02.2017 (#20407) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20407 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN-Förderung in Bremen“ vom 20.02.2017 (#204…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WLAN-Förderung in Bremen [#20407]
Datum
22. Mai 2017 12:57
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN-Förderung in Bremen“ vom 20.02.2017 (#20407) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte bestätigen Sie mir umgehend den Eingang meines Antrags am 20. Februar 2017. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20407 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „WLAN-Förderung in Bremen“ [#20407]
Datum
22. Mai 2017 12:58
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20407 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil er bisher nicht beschieden wurde. Ich würde mich zumindest über eine Eingangsmitteilung freuen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20407 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage "WLAN-Förderung in Bremen" an den zuständigen Kollege…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: AW: WLAN-Förderung in Bremen [#20407]
Datum
23. Mai 2017 11:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage "WLAN-Förderung in Bremen" an den zuständigen Kollegen weitergeleitet und der Antrag ist in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Fragen beantworte ich Ihnen wie folgt. Zu beachten ist, dass diese Fragen weitgeh…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: WLAN-Förderung in Bremen [#20407]
Datum
29. Mai 2017 10:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Fragen beantworte ich Ihnen wie folgt. Zu beachten ist, dass diese Fragen weitgehend identisch sind zu Ihren ersten Fragen der Anfrage #19644, daher unterscheiden sich die folgenden Antworten auch nicht wesentlich von meinen Antworten zur Anfrage #19644. 1.) Mit welcher Summe wird WLAN in Bremen zur Zeit gefördert? Welcher Anteil wurde hiervon schon abgerufen und welcher Anteil ist noch verfügbar? Und 2.) In welchen Gebieten wird WLAN gefördert? Bei den Fördermitteln handelt es sich um Mittel aus dem Programm „Digitale Dividende II“, die dem Land Bremen durch den Bund bereitgestellt worden sind. Ein Anteil von € 200.000 sollte für die Unterstützung von WLAN-Infrastrukturen des Handels, Tourismus und von Veranstaltungsstätten in der Stadt Bremen genutzt werden. Dieser Anteil ist verwendet worden für die WLAN Projekte Erweiterte Innenstadt, teilweise Schlachte, Viertel, botanika und Universum. Des Weiteren sind hieraus Projektmittel in Höhe von € 24.000 für die Unterstützung der Freifunk-Initiative im Land Bremen zur Verfügung gestellt worden. Ebenfalls verfolgt die Senatorin für Finanzen mit Mitteln aus diesem Programm den Ausbau einer WLAN-Versorgung an den Oberschulen und Gymnasien, Hochschulen, Bürgerservice-Zentren, Bürgerhäusern, Sozialzentren, einigen Gerichten und Behörden sowie der Stadtbibliothek. Hierzu liegen dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen allerdings keine Informationen vor. Die Projekte Am Wall, Kern-Innenstadt und Vegesack sind ergänzend aus Haushaltsmitteln des Wirtschaftsressorts gefördert worden. Die WLAN Projekte Ansgarikirchhof, Lloydpassage und teilweise Schlachte sind privat finanziert worden, das WLAN-Projekt Gröpelingen (Gröpelinger Heerstraße / Lindenhofstraße) aus Mitteln des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr, die WLAN-Projekte Überseestadt und CityLab aus Eigenmitteln der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, so dass mir hierzu keine Informationen vorliegen. Beabsichtigt war und ist, Quartiere und landeseigene Veranstaltungsstätten mit WLAN-Hotspots zu fördern, in denen eine hohe Besucherfrequenz besteht und durch die WLAN-Einrichtung die dortige Lebensqualität und Wirtschaftskraft gestärkt werden kann. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Quartiere mit einem hohen Einzelhandels- bzw. Tourismusanteil. 3.) Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung und wie kann diese beantragt werden? Wie bereits geschildert wird durch das Wirtschaftsressort dort gefördert, wo eine hohe Besucherfrequenz besteht und durch die WLAN-Einrichtung die dortige Lebensqualität und Wirtschaftskraft gestärkt werden kann. Dies trifft in den meisten Fällen Quartiere mit einem hohen Einzelhandels- bzw. Tourismusanteil. Eine weitere Voraussetzung ist die Verfügbarkeit von Finanzmitteln. Da der Anteil des Bundesprogrammes „Digitale Dividende II“ aufgebraucht ist, sind zukünftig Projektfinanzierungen nur noch aus Haushaltsmitteln möglich. Ein Antrag ist einzureichen beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen. Diese Auskunft ist für Sie kostenlos. Mit freundlichen Grüßen

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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
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