WLAN im Lahn-Dill-Kreis

Anfrage an: Gemeinde Wetzlar

welche Vorhaben hinsichtlich öffentlichem WLAN gibt es?
Welche Vorhaben hiervon wurden bereits umgesetzt, wie hoch sind die einmaligen/laufenden Kosten?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Januar 2017
  • Frist
    18. Februar 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: welche Vorhaben hin…
An Gemeinde Wetzlar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
WLAN im Lahn-Dill-Kreis [#19934]
Datum
17. Januar 2017 14:51
An
Gemeinde Wetzlar
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
welche Vorhaben hinsichtlich öffentlichem WLAN gibt es? Welche Vorhaben hiervon wurden bereits umgesetzt, wie hoch sind die einmaligen/laufenden Kosten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und bitte um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN im Lahn-Dill-Kreis“ vom 17.01.2017 (#1993…
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Betreff
AW: WLAN im Lahn-Dill-Kreis [#19934]
Datum
18. Februar 2017 03:27
An
Gemeinde Wetzlar
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN im Lahn-Dill-Kreis“ vom 17.01.2017 (#19934) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19934 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN im Lahn-Dill-Kreis“ vom 17.01.2017 (#1993…
An Gemeinde Wetzlar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WLAN im Lahn-Dill-Kreis [#19934]
Datum
10. März 2017 00:22
An
Gemeinde Wetzlar
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN im Lahn-Dill-Kreis“ vom 17.01.2017 (#19934) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19934 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN im Lahn-Dill-Kreis“ vom 17.01.2017 (#1993…
An Gemeinde Wetzlar Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: WLAN im Lahn-Dill-Kreis [#19934]
Datum
26. März 2017 08:46
An
Gemeinde Wetzlar
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN im Lahn-Dill-Kreis“ vom 17.01.2017 (#19934) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19934 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>