WLAN in der Überseestadt

im Rahmen des Projektes "WLAN in der Überseestadt" wurden von dem Überseestadt Marketingverein e.V. für die Installation und den Betrieb Angebote eingeholt sowie ein Anbieter ausgewählt. Für das Projekt sollen auch Mittel der Wirtschaftsförderung verwendet werden.

- Welcher Anbieter hat den Zuschlag bekommen?
- Wie hoch sind die voraussichtlichen einmaligen und regelmäßigen Kosten und welcher Anteil wird aus öffentlichen Mitteln finanziert?
- Wie lange sind Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen?
- Wie schnell ist voraussichtlich der geplante Internet-Anschluss und welcher Provider stellt diesen bereit?
- Wie wird der Jugendschutzfilter technisch umgesetzt?
- Bleibt die Hardware Eigentum des Anbieters, oder wird sie vom Auftraggeber gekauft?

Sollte nicht der günstigste Anbieter gewählt worden sein:
- Welche Kriterien mit welcher Gewichtung haben zu dem Zuschlag geführt?
- Welche Mindestanforderungen wurden von möglicherweise günstigeren Anbietern nicht erfüllt? Sofern es technische Gründe sind, bitte ich um technische Details.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Dezember 2016
  • Frist
    24. Januar 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Ra…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
WLAN in der Überseestadt [#19635]
Datum
22. Dezember 2016 15:02
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Rahmen des Projektes "WLAN in der Überseestadt" wurden von dem Überseestadt Marketingverein e.V. für die Installation und den Betrieb Angebote eingeholt sowie ein Anbieter ausgewählt. Für das Projekt sollen auch Mittel der Wirtschaftsförderung verwendet werden. - Welcher Anbieter hat den Zuschlag bekommen? - Wie hoch sind die voraussichtlichen einmaligen und regelmäßigen Kosten und welcher Anteil wird aus öffentlichen Mitteln finanziert? - Wie lange sind Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen? - Wie schnell ist voraussichtlich der geplante Internet-Anschluss und welcher Provider stellt diesen bereit? - Wie wird der Jugendschutzfilter technisch umgesetzt? - Bleibt die Hardware Eigentum des Anbieters, oder wird sie vom Auftraggeber gekauft? Sollte nicht der günstigste Anbieter gewählt worden sein: - Welche Kriterien mit welcher Gewichtung haben zu dem Zuschlag geführt? - Welche Mindestanforderungen wurden von möglicherweise günstigeren Anbietern nicht erfüllt? Sofern es technische Gründe sind, bitte ich um technische Details.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrtAntragsteller/in ihre Anfrage nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) bezüglich der Einri…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
Ihre Anfrage #19635 vom 22.12.2016 "WLAN in der Überseestadt"
Datum
6. Februar 2017 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ihre Anfrage nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) bezüglich der Einrichtung eines WLAN-Angebotes in der Überseestadt vom 22.12.2016 ist eingegangen. Es liegen dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen keine amtlichen Informationen zu dieser Thematik vor. Mit freundlichen Grüßen
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrtAntragsteller/in ihre Anfrage nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) bezüglich der Einri…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: Ihre Anfrage #19635 vom 22.12.2016 "WLAN in der Überseestadt"
Datum
23. Februar 2017 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ihre Anfrage nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) bezüglich der Einrichtung eines WLAN-Angebotes in der Überseestadt vom 22.12.2016 ist noch einmal geprüft worden. Da für diesen Fall kein Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen und der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH vorliegt und die WFB hier auch nicht als Beliehene agiert, sondern im Falle der WLAN-Installation ein sog. Eigengeschäft vorliegt, liegen keine amtlichen Informationen zu dieser Thematik vor. Nach §1 (1) BremIFG ist die WFB hier nicht zur Herausgabe von Informationen verpflichtet. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Auskunft kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen, erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die erneute Prüfung. Ich habe inzwischen einen IFG-Antrag zur…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage #19635 vom 22.12.2016 "WLAN in der Überseestadt" [#19635]
Datum
23. Februar 2017 10:14
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die erneute Prüfung. Ich habe inzwischen einen IFG-Antrag zur Akteneinsicht an die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH gestellt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag auf Auskunftserteilung gemäß dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz …
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
Ihre Anfrage #19635 com 22.12.2016 "WLAN in der Überseestadt"
Datum
2. März 2017 11:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag auf Auskunftserteilung gemäß dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist am 6. Februar 2017 per E-Mail und am 24. Februar 2017 zusätzlich als Fax bei der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH (WFB) eingegangen. Der Antrag ist an die zuständige Stelle laut IFG zu richten (vgl. § 7 Abs. 2 S. 2 IFG), hier den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen. Aus diesem Grund haben wir Ihren Antrag entsprechend weitergeleitet. Die zuständige Stelle hat Ihren Antrag mit Email vom 23. Februar 2017 beschieden. Damit ist die Anfrage für die WFB abschließend erledigt. Mit freundlichen Grüßen