WLAN-Offensive des BMVI unter dem Aspekt der Störerhaftung

Gutachten, Stellungnahmen und anderer Schriftverkehr zum Umgang mit der Störerhaftung im Rahmen der geplanten WLAN-Offensive des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

Berichterstattung zur WLAN-Offensive:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/alexander-dobrindt-fordert-kostenloses-w-lan-in-behoerden-a-1013557.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Internet-Minister-will-Gratis-WLAN-in-Behoerdennaehe-2519519.html
http://www.zeit.de/politik/ausland/2015-01/dobrindt-wlan-kostenlos-internet

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Januar 2015
  • Frist
    20. Februar 2015
  • 6 Follower:innen
Matthias Jacob
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gutachten, Stell…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Matthias Jacob
Betreff
WLAN-Offensive des BMVI unter dem Aspekt der Störerhaftung [#8428]
Datum
19. Januar 2015 22:53
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachten, Stellungnahmen und anderer Schriftverkehr zum Umgang mit der Störerhaftung im Rahmen der geplanten WLAN-Offensive des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Berichterstattung zur WLAN-Offensive: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/alexander-dobrindt-fordert-kostenloses-w-lan-in-behoerden-a-1013557.html http://www.heise.de/newsticker/meldung/Internet-Minister-will-Gratis-WLAN-in-Behoerdennaehe-2519519.html http://www.zeit.de/politik/ausland/2015-01/dobrindt-wlan-kostenlos-internet
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Matthias Jacob <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Jacob << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Jacob

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Matthias Jacob
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "WLAN-Offensive des BMVI unter dem Aspekt …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Matthias Jacob
Betreff
AW: WLAN-Offensive des BMVI unter dem Aspekt der Störerhaftung [#8428]
Datum
24. Februar 2015 00:39
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "WLAN-Offensive des BMVI unter dem Aspekt der Störerhaftung" vom 19.01.2015 (#8428) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Matthias Jacob Anfragenr: 8428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Jacob << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>