WLAN-Versorgung in städtischen Unterkünften für Wohnungslose und Geflüchtete

Nach Bezirksausschüssen differenzierte Liste der städtischen Unterkünfte für Geflüchtete und Wohnungslose mit mehr als 48 Personen - versehen mit dem Vermerk "Frei zugängliches WLAN vorhanden / geplant / nicht vorhanden / künftig nicht geplant" - falls vorhanden oder geplant mit dem Namen des jeweiligen WLAN-Dienstleisters je Unterkunft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juni 2018
  • Frist
    31. Juli 2018
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Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadtverwaltung München Details
Von
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Betreff
WLAN-Versorgung in städtischen Unterkünften für Wohnungslose und Geflüchtete [#31352]
Datum
28. Juni 2018 22:02
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Bezirksausschüssen differenzierte Liste der städtischen Unterkünfte für Geflüchtete und Wohnungslose mit mehr als 48 Personen - versehen mit dem Vermerk "Frei zugängliches WLAN vorhanden / geplant / nicht vorhanden / künftig nicht geplant" - falls vorhanden oder geplant mit dem Namen des jeweiligen WLAN-Dienstleisters je Unterkunft.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weiterge…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: WLAN-Versorgung in städtischen Unterkünften für Wohnungslose und Geflüchtete [#31352]
Datum
29. Juni 2018 12:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
WLAN-Versorgung in städtischen Unterkünften Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie das Antwortschreiben …
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
WLAN-Versorgung in städtischen Unterkünften
Datum
27. Juli 2018 11:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie das Antwortschreiben zu Ihrem Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München vom 28.06.2018. Mit freundlichen Grüßen,