WLAN-Werbekampagnen

seit kurzer Zeit stoße ich an zahlreiche Ecken auf großflächige Plakatwerbung für WLANs in Bremen. Während das Freifunk-WLAN in der Botanika und im Universum nach von mir durchgeführten Tests einwandfrei funktioniert, ist das "Free Key"-WLAN seit mehreren Tagen defekt. Getestet habe ich diese Woche mehrfach mit unterschiedlichen Endgeräten am Wall und in der Lloyd-Passage. Wenn ich es denn bis zur Bestätigung der AGB schaffe, ist spätestens anschließend Schluss. Ich bekomme keinen Zugriff auf das Internet.

Ich finde diskussionswürdig, dass ein nicht funktionierendes WLAN, das teilweise mit Steuergeldern finanziert wird, auch noch mit Steuergeldern beworben wird. Insbesondere zur Weihnachtszeit dürften die Kosten für Außenwerbung vergleichsweise hoch sein.

- Sind Ihrer Behörde Störungen des WLANs bekannt?
- Gibt es technische Vorkehrungen, über Störungen des WLANs automatisch informiert zu werden? Haben diese einwandfrei funktioniert?
- Welche Mindestverfügbarkeit, Reakationszeit und welchen Zeitraum für Störungsbeseitigungen garantiert der Betreiber der WLANs?
- Welche Vertragsstrafen gibt es bei kurzen oder länger andauernden Ausfällen?
- Bitte nennen Sie mir die Gesamtkosten der einzelnen WLAN-Werbekampagnen, die Ihre Behörde seit 2014 gefördert hat und den Anteil der übernommenen Kosten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Dezember 2016
  • Frist
    28. Januar 2017
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: seit …
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
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Betreff
WLAN-Werbekampagnen [#19657]
Datum
24. Dezember 2016 22:35
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
seit kurzer Zeit stoße ich an zahlreiche Ecken auf großflächige Plakatwerbung für WLANs in Bremen. Während das Freifunk-WLAN in der Botanika und im Universum nach von mir durchgeführten Tests einwandfrei funktioniert, ist das "Free Key"-WLAN seit mehreren Tagen defekt. Getestet habe ich diese Woche mehrfach mit unterschiedlichen Endgeräten am Wall und in der Lloyd-Passage. Wenn ich es denn bis zur Bestätigung der AGB schaffe, ist spätestens anschließend Schluss. Ich bekomme keinen Zugriff auf das Internet. Ich finde diskussionswürdig, dass ein nicht funktionierendes WLAN, das teilweise mit Steuergeldern finanziert wird, auch noch mit Steuergeldern beworben wird. Insbesondere zur Weihnachtszeit dürften die Kosten für Außenwerbung vergleichsweise hoch sein. - Sind Ihrer Behörde Störungen des WLANs bekannt? - Gibt es technische Vorkehrungen, über Störungen des WLANs automatisch informiert zu werden? Haben diese einwandfrei funktioniert? - Welche Mindestverfügbarkeit, Reakationszeit und welchen Zeitraum für Störungsbeseitigungen garantiert der Betreiber der WLANs? - Welche Vertragsstrafen gibt es bei kurzen oder länger andauernden Ausfällen? - Bitte nennen Sie mir die Gesamtkosten der einzelnen WLAN-Werbekampagnen, die Ihre Behörde seit 2014 gefördert hat und den Anteil der übernommenen Kosten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrtAntragsteller/in ihre Anfrage nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) bezüglich der Funkt…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
Ihre Anfrage #19657 vom 24.12.2016 "WLAN-Werbekampagnen"
Datum
6. Februar 2017 14:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ihre Anfrage nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) bezüglich der Funktionsfähigkeit vom WLAN in der Innenstadt und zur Werbekampagne vom 24.12.2016 ist zur Zeit in der Bearbeitung. Gemäß § 7 Abs.2 S.3 des BremIFG ist ein Antrag auf amtliche Informationen zu begründen, wenn dieser Antrag sich auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse bezieht. In den vorliegenden Akten sind Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse der Antragssteller gemäß § 6 Abs.2 Brem IFG enthalten. Eine Begründung für Informationszugang ist in ihrem Antrag bisher nicht enthalten. Bitte reichen Sie eine entsprechende Begründung nach. Anschließend wird geklärt, ob der Betroffene Zugang zu seinen Geheimnissen einwilligt oder ob ihr Informationsinteresse überwiegt. Ich weise an dieser Stelle vorsorglich daraufhin, dass, sollte Ihrem Antrag stattgegeben werden, gemäß § 10 BremIFG in Verbindung mit der Gebührenordnung Gebühren anfallen werden. Aufgrund der Komplexität der Fragestellung hinsichtlich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse würden diese voraussichtlich zwischen 360 und 500 Euro für diese Anfrage betragen. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, angesichts meines parallel laufenden IFG-Antrags zur Förderung von WLAN in Bremen …
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage #19657 vom 24.12.2016 "WLAN-Werbekampagnen" [#19657]
Datum
6. Februar 2017 15:50
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, angesichts meines parallel laufenden IFG-Antrags zur Förderung von WLAN in Bremen reduziere ich diese Antrag hiermit auf folgendes: - Bitte nennen Sie mir die Kosten der einzelnen WLAN-Werbekampagnen pro Jahr, die Ihre Behörde seit 2014 gefördert hat. Sofern es sich um eine Teilfinanzierung handelt, hätte ich zusätzlich gerne den Anteil der übernommenen Kosten. Ich bin bereit, hierfür bis zu 150 € zu zahlen. Im Falle einer Ablehnung des Antrags werde ich umgehend Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Der Gesetzgeber hat im Bremer IFG leider ein außergerichtliches Widerspruchsverfahren vergessen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN-Werbekampagnen“ vom 24.12.2016 (#19657) w…
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Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage #19657 vom 24.12.2016 "WLAN-Werbekampagnen" [#19657]
Datum
14. Februar 2017 11:26
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN-Werbekampagnen“ vom 24.12.2016 (#19657) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre unter der Nummer #19657 am 24.12.2016 eingegangene und per Mail Ihrerseits am 06.…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: Ihre Anfrage #19657 vom 24.12.2016 "WLAN-Werbekampagnen" [#19657]
Datum
14. Februar 2017 13:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre unter der Nummer #19657 am 24.12.2016 eingegangene und per Mail Ihrerseits am 06.02.2017 im Umfang stark reduzierte Anfrage über "die Kosten der einzelnen WLAN-Werbekampagnen pro Jahr", die meine "Behörde seit 2014 gefördert hat" beantworte ich Ihnen wie folgt: Es gibt nur eine Werbekampagne des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen für WLAN in Bremen. Diese ist am 24.10.2016 gestartet und bis zum 31.12.2017 geplant. Sie kostet € 34.960 und wird komplett über öffentliche Mittel finanziert. Da die Beantwortung mit geringfügigem Aufwand beantwortet werden kann, ist diese gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Auskunft. Bitte beachten Sie, dass mein anderer Antrag &…
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Von
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Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage #19657 vom 24.12.2016 "WLAN-Werbekampagnen" [#19657]
Datum
14. Februar 2017 14:08
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Auskunft. Bitte beachten Sie, dass mein anderer Antrag "Förderung von WLAN in Bremen" noch läuft und ich mich mit der Übernahme der Kosten einverstanden erklärt habe: https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-fur-freien-wlan/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr anderer Antrag ist in der Bearbeitung. Diese ist sehr aufwändig, da es Betriebs- u…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage #19657 vom 24.12.2016 "WLAN-Werbekampagnen" [#19657]
Datum
14. Februar 2017 14:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr anderer Antrag ist in der Bearbeitung. Diese ist sehr aufwändig, da es Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter gibt. Ich bitte Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung daher noch andauern wird. Ich werde unaufgefordert auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Rückmeldung. Ich wollte nur sichergehen, dass der Antrag …
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Betreff
AW: AW: AW: Ihre Anfrage #19657 vom 24.12.2016 "WLAN-Werbekampagnen" [#19657]
Datum
14. Februar 2017 15:02
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Rückmeldung. Ich wollte nur sichergehen, dass der Antrag nicht untergeht, wie es im letzten Jahr einmal passiert ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrtAntragsteller/in nein, das wird nun nicht mehr passieren, Sie haben ja nun auch in mir einen zuständige…
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Betreff
AW: AW: AW: Ihre Anfrage #19657 vom 24.12.2016 "WLAN-Werbekampagnen" [#19657]
Datum
14. Februar 2017 15:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in nein, das wird nun nicht mehr passieren, Sie haben ja nun auch in mir einen zuständigen Ansprechpartner. Mit freundlichen Grüßen