Wo bleibt die/der Bürgerbeauftragte des Landtags?

Die Dokumente, aus denen sich die Gründe ergeben, warum Sie weder meine Anfrage vom 18. September 2016, wo die/der Bürgerbeauftragte bleibt, beantwortet haben, noch die beschlossene Bestellung einer/eines Bürgerbeauftragten nicht geschah und geschieht.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. November 2016
  • Frist
    3. Dezember 2016
  • 0 Follower:innen
Wolfdietrich Burde
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Dokumente,…
An Landtag von Baden-Württemberg Details
Von
Wolfdietrich Burde
Betreff
Wo bleibt die/der Bürgerbeauftragte des Landtags? [#18900]
Datum
3. November 2016 18:29
An
Landtag von Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Dokumente, aus denen sich die Gründe ergeben, warum Sie weder meine Anfrage vom 18. September 2016, wo die/der Bürgerbeauftragte bleibt, beantwortet haben, noch die beschlossene Bestellung einer/eines Bürgerbeauftragten nicht geschah und geschieht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Wolfdietrich Burde <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Wolfdietrich Burde << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfdietrich Burde
Landtag von Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Burde, vielen Dank für Ihre Mail vom 3. November 2016. Vorab möchte ich Sie darüber informier…
Von
Landtag von Baden-Württemberg
Betreff
Wo bleibt die/der Bürgerbeauftragte des Landtags?
Datum
11. November 2016 12:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Burde, vielen Dank für Ihre Mail vom 3. November 2016. Vorab möchte ich Sie darüber informieren, dass eine Anfrage von Ihnen vom 18. September 2016 der Verwaltung des Landtags nicht vorliegt. Ihre Frage, wo die/der Bürgerbeauftragte des Landtags bleibt, betrifft den parlamentarischen Bereich des Landtags, der nach § 2 Absatz 2 Nr. 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes ausgeschlossen ist. Die Wahl einer/eines Bürgerbeauftragten geschieht durch die Fraktionen im Landtag. Ich habe Ihre Anfrage daher - Ihr Einverständnis unterstellend - an die Fraktionen weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Wolfdietrich Burde
Sehr geehrte Damen und Herren, 11. November 2016 vielen Dank für Ihre Antwort und für die Weiterlei…
An Landtag von Baden-Württemberg Details
Von
Wolfdietrich Burde
Betreff
AW: Wo bleibt die/der Bürgerbeauftragte des Landtags? [#18900]
Datum
11. November 2016 19:12
An
Landtag von Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, 11. November 2016 vielen Dank für Ihre Antwort und für die Weiterleitung an die Fraktionen meiner Frage: Wo bleibt die/der Bürgerbeauftragte? Dass Sie die Anfrage vom 18. September 2016 nicht erhalten haben wollen, wundert mich allerdings. Die Anfarge selbst konnte ich damals nicht als Ausdruck speichern, immerhin habe ich mir damals notiert, dass die Anfrage über Ihre Webseite Kontakt an Informationsdienst ging. Die Mailantwort ( vermutlich automatisch ) liegt mir vor: 18. 9. 2016, 19:25 Betreff: Ihre Anfrage mit dem Betreff: Bürgerbeauftragte/Bürgerbeauftragter Text: Vielen Dank für Ihre Anfrage. Anbei finden Sie eine Bestätigung Ihres Anliegens, welches wir schnellstmöglich bearbeiten werden. Bitte haben Sie Geduld, bis wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. MfG Landtag......Telefon: 0711/2063-554 ..... Ich wäre dankbar, wenn Sie mir erklären würden, wieso Ihnen die Anfrage nicht vorliegt. Mit freundlichen Grüßen Wolfdietrich Burde Anfragenr: 18900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Wolfdietrich Burde << Adresse entfernt >>

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WG: a Sehr geehrter Herr Burde, anbei sende ich Ihnen den Gesetzentwurf mit den Beratungen zum Bürgerbeauftragten…
Nicht-öffentliche Anhänge:
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102,3 KB
Sehr geehrter Herr Burde, anbei sende ich Ihnen den Gesetzentwurf mit den Beratungen zum Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg aus der 15. Wahlperiode sowie einen Auszug der Biografie der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung Frau Gisela Erler aus dem Staatsministerium. Ihre damalige Anfrage wurde demnach an die Fraktionen weitergeleitet wie ich aus dem Schreiben bzw. der Antwort entnehmen konnte. Wo sie dort abgeblieben ist kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Für nähere Angaben zur Bürgerbeauftragten wenden Sie sich bitte an das Staatsministerium für Baden-Württemberg. Mit freundlichen Grüßen