Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Wo ist mein Vater?

Ich suche meinen Vater. Ich weiß leider nicht wo er wohnt oder wie er heute heißt da er Geheiratet hat.
Früher hieß er Kurt << Antragsteller:in >>, und kam aus Alt-Marzahn,Berlin.

Können sie mir helfen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Dezember 2016
  • Frist
    19. September 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wo ist mein Vater? [#19538]
Datum
8. Dezember 2016 23:12
An
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich suche meinen Vater. Ich weiß leider nicht wo er wohnt oder wie er heute heißt da er Geheiratet hat. Früher hieß er Kurt Antragsteller/in, und kam aus Alt-Marzahn,Berlin. Können sie mir helfen? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Werter Herr Antragsteller/in, mit diesen Angaben kann ich Ihnen nicht weiterhelfen. Teilen Sie mir bitte noch ein …
Von
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Betreff
Datum
17. August 2017 09:21
Status
Warte auf Antwort
image001.png
18,6 KB


Werter Herr Antragsteller/in, mit diesen Angaben kann ich Ihnen nicht weiterhelfen. Teilen Sie mir bitte noch ein Geburtsdatum mit, oder die letzte Anschrift. Mit freundlichen Grüssen