Wo kann man in der Innenstadt von Trier noch kostenlos parken?

Anfrage an: Stadtverwaltung Trier

Stadtplan mit eingezeichneten kostenlosen Parkflächen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Oktober 2018
  • Frist
    20. November 2018
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stadtplan mit …
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wo kann man in der Innenstadt von Trier noch kostenlos parken? [#34088]
Datum
17. Oktober 2018 14:21
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stadtplan mit eingezeichneten kostenlosen Parkflächen
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wo kann man in der Innenstadt von Trier noch k…
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
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Betreff
AW: Wo kann man in der Innenstadt von Trier noch kostenlos parken? [#34088]
Datum
20. November 2018 03:02
An
Stadtverwaltung Trier
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wo kann man in der Innenstadt von Trier noch kostenlos parken?“ vom 17.10.2018 (#34088) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Stadtverwaltung Trier
Anfrage # 34088 Sehr geehrter Antragsteller/in, Ihre Anfrage im Rahmen des LTranspG vom 17.10.2018 betreffend &qu…
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
Anfrage # 34088
Datum
20. November 2018 09:09
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
1,5 KB


Sehr geehrter Antragsteller/in, Ihre Anfrage im Rahmen des LTranspG vom 17.10.2018 betreffend "kostenfreie Parkplätze im Innenstadtbereich" ist hier eingegangen. Leider ist ihre Mail vom Oktober im Hause nicht korrekt verteilt worden, so dass wir erst jetzt eine Eingangsbestätigung senden können. Wir haben aber umgehend die betroffenen Fachämter um Rückmeldung gebeten und werden Sie schnellstmöglich informieren. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass ggf. für Amtshandlungen Gebühren erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis). Sollte sich im Rahmen der Zusammenstellung der Informationen abzeichnen, dass der Zeitaufwand die Erhebung von Gebühren zur Folge haben könnte, werden wir sie entsprechend informieren. Mit freundlichen Grüssen

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Stadtverwaltung Trier
Anfrage #34088 Sehr geehrtAntragsteller/in Ziel der Stadt Trier ist es, den öffentlichen Parkraum der Innenstadt …
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
Anfrage #34088
Datum
21. November 2018 06:34
Status
image001.png
1,5 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ziel der Stadt Trier ist es, den öffentlichen Parkraum der Innenstadt flächendeckend zu bewirtschaften. Hintergrund ist eine das Angebot übersteigende Nachfrage nach Parkraum im öffentlichen Straßenraum, welcher neben der Parkraumbewirtschaftung auch durch die Bereitstellung großer Parkkapazitäten in öffentlichen Parkhäusern sowie der Einrichtung von Bewohnerparkzonen begegnet wird. Neben monetären Aspekten sind die verkehrspolitischen Ziele, die im Mobilitätskonzept 2025 der Stadt Trier festgeschrieben sind, hierfür ausschlaggebend. Hierbei handelt es sich insbesondere um verkehrslenkende Wirkungen, die zum einen die Verkehrsmittelwahl beeinflussen sollen (Pkw versus ÖPNV / Rad / Fuß) und zum anderen die parkenden Autos - insbesondere die Langzeitparker - vor allem in den öffentlichen Tiefgaragen und Parkhäusern konzentrieren sollen, um somit den öffentlichen Raum für andere Nutzungen (Aufenthaltsbereiche, Stadtgestaltung, Fuß- und Radwege, Grünflächen, Freisitze von Gastronomie usw. usf.) frei zu halten und somit die Attraktivität der Stadt zu erhöhen. Daher gibt es in der Stadt Trier keine kostenfreien öffentlichen Parkplätze. Unter https://www.trier.de/umwelt-verkehr/parken/ sowie https://www.swt.de/parken/ stehen alle wichtigen Informationen zum Parken in Trier öffentlich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen