Wo sind gemäß § 74 EnWG die Entscheidungen der Landesregulierungsbehörde Sachsen-Anhalt veröffentlicht?

Amtliche Informationen, aus denen hervorgeht, an welchem Ort bzw. unter welcher Internetadresse die Landesregulierungsbehörde ihre gemäß § 74 EnWG veröffentlichungspflichtigen Entscheidungen (u.a. Genehmigungen von Strom- und Gasnetzentgelten, Festlegung der Erlöspbergrenzen Strom und Gas).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. September 2016
  • Frist
    18. Oktober 2016
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: A…
An Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wo sind gemäß § 74 EnWG die Entscheidungen der Landesregulierungsbehörde Sachsen-Anhalt veröffentlicht? [#17860]
Datum
15. September 2016 10:58
An
Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Amtliche Informationen, aus denen hervorgeht, an welchem Ort bzw. unter welcher Internetadresse die Landesregulierungsbehörde ihre gemäß § 74 EnWG veröffentlichungspflichtigen Entscheidungen (u.a. Genehmigungen von Strom- und Gasnetzentgelten, Festlegung der Erlöspbergrenzen Strom und Gas).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt
Sehr geehrtAntragsteller/in die veröffentlichungspflichtigen Entscheidungen der Landesregulierungsbehörde Sachs…
Von
Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: Wo sind gemäß § 74 EnWG die Entscheidungen der Landesregulierungsbehörde Sachsen-Anhalt veröffentlicht? [#17860]
Datum
16. September 2016 08:49
Status
Warte auf Antwort
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2,9 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in die veröffentlichungspflichtigen Entscheidungen der Landesregulierungsbehörde Sachsen-Anhalt sind auf der Internetseite http://www.landesregulierungsbehoerde.sachsen-anhalt.de/veroeffentlichungen/ veröffentlicht. Bescheide, bei denen Anhaltspunkte vorliegen, dass personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter betroffen sein können, werden lediglich mit dem Namen des betroffenen Unternehmens und dem Datum der Entscheidung aufgelistet. Entscheidungen bis zum 1.1.2009 waren ebenfalls in dieser Form veröffentlicht, sind aber nach einer technischen Umstellung der Internetseite nicht mehr enthalten (die Seiten selbst und auch die diesbezüglichen Listen liegen hier nicht mehr vor). Mit freundlichen Grüßen