Wo steht dass der bloße Nachweis von Drogenmetaboliten(keine Akute Beeinträchtigung) ein Entscheidungserheblicher Auschlussgrund für eine Umschulung ist(Rechtliche Grundlage)

Wo steht dass man im Rahmen der Mitwirkungspflicht §60SGB bei Antrag auf Umschulung zwingend einen Urintest mit machen muss? Die gängigen Tests können nicht zwischen Legalen Nahrungsmitteln und illegalen Abbauprodukten unterscheiden teilte mir Bioscientia Ingelheim Medizinlabor mit und sind daher als veraltet/ungeeignet anzusehen.
Ich möchte und muss wegen Allergie Krankheit umschulen und soll nun zu einem Test Urin abgeben und weigerte mich weil das Testverfahren nur zur Indiziengewinnung geeignet ist und es legale Produkte gibt die mir jetzt dort angelastet werden würden.

Bei Billig Urintests sind diese Cut/ Off Werte von 5ng bis 50ng variabel erhältlich ,je nach Produkt und Hersteller somit lässt sich absolut willkürlich festsetzen wann das Ergebnis zu Konsequenzen führt. In diesem Fall zum evtl. verweigern der Umschulung.
Deswegen sind die Schnelltests auch im Verkehr lediglich nur zur Indizien gewinnung zugellassen und zählen bei keinem Gericht als Beweis und müssen anschliessend mit Blutuntersuchungen gestützt sein.
Zu anderen Wechselwirkungen mit zb. Medikamenten und Lebensmitteln :
dass der Test ein Amphetamin Positiv anzeigt bei Kopfschmerz Tabletten mit Pseudoephedrin als Wirkungsbeschleuniger und auch bei Sodbrennen mitteln zb. Omniprazol und anderen Protonenpumpenhemmern nicht wie vorgesehen funktioniert ,
bei erlaubten Speisehanföl und CBD Produkten die keinerlei Rauschwirkung und somit auch keine Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen unterscheidet der Test ebenfalls nicht zwischen der verbotenen berauschenden Substanz und der vollkommen Harmlosen da hier THC Reste bis 0,2% zulässig sind.
Dann werden noch Personen mit Vegetarischer und vor allem mit Veganer Ernährung durch ihren niedrigeren Creatin Spiegel im Urin potenziell des Betrugsversuches bezichtigt da es bei Fleischessern/ Carnivoren niedrige Creatin Werte sonst nur bei Verdünnung des Urins kommt weil der grösste Teil des Creatins aus Fleischlicher Nahrung herrührt das fehlt jedoch bei Vegetariern und Veganern .
Dies dann hinterher aus der Welt zu räumen ist für Betroffene sehr schwierig bis unmöglich da Urinproben bei zu langer oder falscher Lagerung automatisch Enzymatische Veränderungen durchmachen was den Test auf Amphetamin ausschlagen lässt weil Endogene Enzyme aus der Niere mit in das Probenmaterial gelangen und dort Chemische Spaltprozesse erzeugen.
Hinzu kommt das diese Messmethode höchst ungenau ist sowohl bei Falsch Positiv Resultaten als auch bei Falsch Negativ Resultaten
siehe div.studien zu Testspezifität zum Bsp. Die Rosita2 Studie https://www.gtfch.org/cms/images/stories/media/tk/tk74_2/Moeller.pdf

http://fuehrerscheinkampagne.de/fakten/wissenschaft/literaturverzeichnis/)
Ich wurde lediglich zur gesundheitlichen Leistungsüberprüfung geladen und halte daher das abgeben von Drogentests nicht für Entscheidungserheblich zum klären des Sachverhaltes.
Peer Review Studie von 2017
„Clinical interpretation of Urine Drugtests „ von Karen E.Moeller .

Das Urintest Problem von 1974 bis 20016 gut und übersichtlich erklärt .
Negative Einträge können bei späterer Digitalisierung der Arzt Gesundheitsakte massive Auswirkungen für die Zukunft haben weil im Arzthaftrecht nicht durch Betroffene gegen Fehler vorgegangen werden kann weil Ärzte nur mit eindeutigem Vorsatz strafbar handeln den Vorsatz zu beweisen ist aber für Betroffene nicht möglich.
Ich verweiße auf die Tatsache, dass mir dass für die Agentur für Arbeit Deutschlandweit arbeitende
Akkreditiertes Labor D-ML-13452-01 /Bioscientia Ingelheim nach persöhnlicher Rücksprache mitgeteilt hat, dass sie zwischen den Legalen CBD Blüten, Speisehanföl und anderen erlaubten Produkten
und verbotenen THC Rauschhanfblüten nicht zu unterscheiden in der Lage sind.

https://www.bioscientia.de/diagnostik-app/de/labortests/drogenscreening-mit-bestaetigung/?leistung_nr=8167
Der Ärztliche Dienst erklärte mir den Test Abblauf folgendermaßen.
-1 orientierendes Polytox.Screening /Einfacher (Tauch) Schnelltest im Hause Ärztlicher Dienst,
falls pos.=
-2 versand ans Lab.dort Imunnotest/ Übersichtsanalyse
falls,pos.=
-3 Flüssigkeitschromatographie und anschließend Auswertung mit Massenspektrometrie (LC-MS/MS)
Ergebniss wird zu Befundbericht und dem ÄD gesendet-

Punkt 1+2 gehen auf etliche gängige Medikamente Falsch/Positiv oder Falsch/Negativ und haben geringe Genauigkeit
aber auch
-3 LC,MS/MS
kann leider immer noch nicht eindeutig zwischen dem Missbrauchskonsum von Illegalen Cannabisblüten und dem Konsum von Legalen Produkten unterschieden werden, weil legales CBD Produkt bis zu 0,2% normales THC enthalten darf welches sich im Fettgewebe anreichert und somit auch Carbonsäurewerten(THC-COOH ,Abbauprodukt) im Urin erzeugt werden, auf Konsumfrequenzen (Dahldrup Tabelle) kann nicht geschlussfolgert werden, dass ist lediglich im Verkehrsrecht von Belang.

Anmerkung hierzu, Untersuchungsergebnisse mit Tests C/O 50ng:
Leson G, Pless P, Grotenhermen F, Kalant H, ElSohly MA. Evaluating the impact of hemp food consumption on workplace drug tests. J Anal Toxicol. 2001;25(8):691-698.

Stichworte: Lipophilie(Fettlöslichkeit) und dem
Enterohepatischem Kreislauf
(Rückdiffundieren aus den Auscheidungsorganen)

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Enterohepatischer_Kreislauf
Da in den Beschreibungen zum Analytischen Verfahren des Labors steht es soll eindeutig Spontanurin genommen werden ist es Betroffenen nicht möglich vorher auf eventuell beeinflussende Lebensmittel(Speisehanf, CBD Tee, Mohnprodukte, Mormonentee, andere Gewürze (Sassafraß)etc. und einige gängige Medikamente zu verzichten daher kommt es zu unrechtmäßigen Konsequenzen .
https://www.bioscientia.de/diagnostik-app/de/labortests/drogenscreening-mit-bestaetigung/?leistung_nr=8167

Legale Produkte wie zb. DM Hanftee oder Penny Hanftee sollten prinzipiell unsanktioniert bleiben.https://www.dm.de/stick-und-lembke-hanf-tee-12x1-0g-p4260284481452.html
Ich möchte mich für die Komplizierte Fachfrage entschuldigen, ich habe versucht es so unkompliziert wie möglich zu erklären .

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. März 2019
  • Frist
    24. April 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wo steht dass ma…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wo steht dass der bloße Nachweis von Drogenmetaboliten(keine Akute Beeinträchtigung) ein Entscheidungserheblicher Auschlussgrund für eine Umschulung ist(Rechtliche Grundlage) [#62119]
Datum
16. März 2019 17:07
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wo steht dass man im Rahmen der Mitwirkungspflicht §60SGB bei Antrag auf Umschulung zwingend einen Urintest mit machen muss? Die gängigen Tests können nicht zwischen Legalen Nahrungsmitteln und illegalen Abbauprodukten unterscheiden teilte mir Bioscientia Ingelheim Medizinlabor mit und sind daher als veraltet/ungeeignet anzusehen. Ich möchte und muss wegen Allergie Krankheit umschulen und soll nun zu einem Test Urin abgeben und weigerte mich weil das Testverfahren nur zur Indiziengewinnung geeignet ist und es legale Produkte gibt die mir jetzt dort angelastet werden würden. Bei Billig Urintests sind diese Cut/ Off Werte von 5ng bis 50ng variabel erhältlich ,je nach Produkt und Hersteller somit lässt sich absolut willkürlich festsetzen wann das Ergebnis zu Konsequenzen führt. In diesem Fall zum evtl. verweigern der Umschulung. Deswegen sind die Schnelltests auch im Verkehr lediglich nur zur Indizien gewinnung zugellassen und zählen bei keinem Gericht als Beweis und müssen anschliessend mit Blutuntersuchungen gestützt sein. Zu anderen Wechselwirkungen mit zb. Medikamenten und Lebensmitteln : dass der Test ein Amphetamin Positiv anzeigt bei Kopfschmerz Tabletten mit Pseudoephedrin als Wirkungsbeschleuniger und auch bei Sodbrennen mitteln zb. Omniprazol und anderen Protonenpumpenhemmern nicht wie vorgesehen funktioniert , bei erlaubten Speisehanföl und CBD Produkten die keinerlei Rauschwirkung und somit auch keine Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen unterscheidet der Test ebenfalls nicht zwischen der verbotenen berauschenden Substanz und der vollkommen Harmlosen da hier THC Reste bis 0,2% zulässig sind. Dann werden noch Personen mit Vegetarischer und vor allem mit Veganer Ernährung durch ihren niedrigeren Creatin Spiegel im Urin potenziell des Betrugsversuches bezichtigt da es bei Fleischessern/ Carnivoren niedrige Creatin Werte sonst nur bei Verdünnung des Urins kommt weil der grösste Teil des Creatins aus Fleischlicher Nahrung herrührt das fehlt jedoch bei Vegetariern und Veganern . Dies dann hinterher aus der Welt zu räumen ist für Betroffene sehr schwierig bis unmöglich da Urinproben bei zu langer oder falscher Lagerung automatisch Enzymatische Veränderungen durchmachen was den Test auf Amphetamin ausschlagen lässt weil Endogene Enzyme aus der Niere mit in das Probenmaterial gelangen und dort Chemische Spaltprozesse erzeugen. Hinzu kommt das diese Messmethode höchst ungenau ist sowohl bei Falsch Positiv Resultaten als auch bei Falsch Negativ Resultaten siehe div.studien zu Testspezifität zum Bsp. Die Rosita2 Studie https://www.gtfch.org/cms/images/stories/media/tk/tk74_2/Moeller.pdf http://fuehrerscheinkampagne.de/fakten/wissenschaft/literaturverzeichnis/) Ich wurde lediglich zur gesundheitlichen Leistungsüberprüfung geladen und halte daher das abgeben von Drogentests nicht für Entscheidungserheblich zum klären des Sachverhaltes. Peer Review Studie von 2017 „Clinical interpretation of Urine Drugtests „ von Karen E.Moeller . Das Urintest Problem von 1974 bis 20016 gut und übersichtlich erklärt . Negative Einträge können bei späterer Digitalisierung der Arzt Gesundheitsakte massive Auswirkungen für die Zukunft haben weil im Arzthaftrecht nicht durch Betroffene gegen Fehler vorgegangen werden kann weil Ärzte nur mit eindeutigem Vorsatz strafbar handeln den Vorsatz zu beweisen ist aber für Betroffene nicht möglich. Ich verweiße auf die Tatsache, dass mir dass für die Agentur für Arbeit Deutschlandweit arbeitende Akkreditiertes Labor D-ML-13452-01 /Bioscientia Ingelheim nach persöhnlicher Rücksprache mitgeteilt hat, dass sie zwischen den Legalen CBD Blüten, Speisehanföl und anderen erlaubten Produkten und verbotenen THC Rauschhanfblüten nicht zu unterscheiden in der Lage sind. https://www.bioscientia.de/diagnostik-app/de/labortests/drogenscreening-mit-bestaetigung/?leistung_nr=8167 Der Ärztliche Dienst erklärte mir den Test Abblauf folgendermaßen. -1 orientierendes Polytox.Screening /Einfacher (Tauch) Schnelltest im Hause Ärztlicher Dienst, falls pos.= -2 versand ans Lab.dort Imunnotest/ Übersichtsanalyse falls,pos.= -3 Flüssigkeitschromatographie und anschließend Auswertung mit Massenspektrometrie (LC-MS/MS) Ergebniss wird zu Befundbericht und dem ÄD gesendet- Punkt 1+2 gehen auf etliche gängige Medikamente Falsch/Positiv oder Falsch/Negativ und haben geringe Genauigkeit aber auch -3 LC,MS/MS kann leider immer noch nicht eindeutig zwischen dem Missbrauchskonsum von Illegalen Cannabisblüten und dem Konsum von Legalen Produkten unterschieden werden, weil legales CBD Produkt bis zu 0,2% normales THC enthalten darf welches sich im Fettgewebe anreichert und somit auch Carbonsäurewerten(THC-COOH ,Abbauprodukt) im Urin erzeugt werden, auf Konsumfrequenzen (Dahldrup Tabelle) kann nicht geschlussfolgert werden, dass ist lediglich im Verkehrsrecht von Belang. Anmerkung hierzu, Untersuchungsergebnisse mit Tests C/O 50ng: Leson G, Pless P, Grotenhermen F, Kalant H, ElSohly MA. Evaluating the impact of hemp food consumption on workplace drug tests. J Anal Toxicol. 2001;25(8):691-698. Stichworte: Lipophilie(Fettlöslichkeit) und dem Enterohepatischem Kreislauf (Rückdiffundieren aus den Auscheidungsorganen) https://de.m.wikipedia.org/wiki/Enterohepatischer_Kreislauf Da in den Beschreibungen zum Analytischen Verfahren des Labors steht es soll eindeutig Spontanurin genommen werden ist es Betroffenen nicht möglich vorher auf eventuell beeinflussende Lebensmittel(Speisehanf, CBD Tee, Mohnprodukte, Mormonentee, andere Gewürze (Sassafraß)etc. und einige gängige Medikamente zu verzichten daher kommt es zu unrechtmäßigen Konsequenzen . https://www.bioscientia.de/diagnostik-app/de/labortests/drogenscreening-mit-bestaetigung/?leistung_nr=8167 Legale Produkte wie zb. DM Hanftee oder Penny Hanftee sollten prinzipiell unsanktioniert bleiben.https://www.dm.de/stick-und-lembke-hanf-tee-12x1-0g-p4260284481452.html Ich möchte mich für die Komplizierte Fachfrage entschuldigen, ich habe versucht es so unkompliziert wie möglich zu erklären .
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wo steht dass der bloße Nachweis von Drogenmet…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Datum
25. April 2019 11:22
An
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Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wo steht dass der bloße Nachweis von Drogenmetaboliten(keine Akute Beeinträchtigung) ein Entscheidungserheblicher Auschlussgrund für eine Umschulung ist(Rechtliche Grundlage)“ vom 16.03.2019 (#62119) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wo steht dass der bloße Nachweis von Drogenmet…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
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Datum
25. April 2019 11:23
An
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wo steht dass der bloße Nachweis von Drogenmetaboliten(keine Akute Beeinträchtigung) ein Entscheidungserheblicher Auschlussgrund für eine Umschulung ist(Rechtliche Grundlage)“ vom 16.03.2019 (#62119) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Ihre E-Mail vom 25.4.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Email vom 25. April 2019. Ich möchte …
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Ihre E-Mail vom 25.4.2019
Datum
29. April 2019 09:43
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geschwärzt
1,4 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Email vom 25. April 2019. Ich möchte Sie bezüglich der Anmahnung Ihrer Informationsfreiheitsanfrage auf mein Antwortschreiben vom 22. März 2019(siehe Anlage) hinweisen. Mit freundlichen Grüßen,
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AW: Ihre E-Mail vom 25.4.2019 [#62119] Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in ... die von ihnen …
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AW: Ihre E-Mail vom 25.4.2019 [#62119]
Datum
10. Mai 2019 21:48
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Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in ... die von ihnen angeforderte Stellungsnahme der Agentur f. Arbeit , hätte ich ebenfalls gerne erhalten und hier eingestellt, da ich sonst ja davon ausgehen muss das gar keine erstellt wurde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: Ihre E-Mail vom 25.4.2019 [#62119] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Wo steht …
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AW: Ihre E-Mail vom 25.4.2019 [#62119]
Datum
12. August 2019 18:18
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Wo steht dass der bloße Nachweis von Drogenmetaboliten(keine Akute Beeinträchtigung) ein Entscheidungserheblicher Auschlussgrund für eine Umschulung ist(Rechtliche Grundlage)“ vom 16.03.2019 (#62119) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 111 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: Ihre E-Mail vom 25.4.2019 [#62119] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Wo steht …
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AW: Ihre E-Mail vom 25.4.2019 [#62119]
Datum
8. September 2019 16:07
An
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Wo steht dass der bloße Nachweis von Drogenmetaboliten(keine Akute Beeinträchtigung) ein Entscheidungserheblicher Auschlussgrund für eine Umschulung ist(Rechtliche Grundlage)“ vom 16.03.2019 (#62119) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 138 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Datum
1. November 2019 12:38
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