Wochengenaue Planung zum Flughafen BER

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Herr Mehdorn berichtete heute im Abgeordnetenhaus zu Berlin, es lägen wochengenaue Planungen bis zur Eröffnung des Flughafens BER vor.

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die zum Zeitpunkt der Beantwortung aktuellen wochengenauen Planungen
- soweit vorhanden die wochengenauen Planungen der Jahre 2012, 2013 und 2014.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Insbesondere liegt kein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis vor.

Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Juni 2014
  • Frist
    8. Juli 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Mehdorn beri…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wochengenaue Planung zum Flughafen BER [#6530]
Datum
4. Juni 2014 15:59
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Mehdorn berichtete heute im Abgeordnetenhaus zu Berlin, es lägen wochengenaue Planungen bis zur Eröffnung des Flughafens BER vor. bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die zum Zeitpunkt der Beantwortung aktuellen wochengenauen Planungen - soweit vorhanden die wochengenauen Planungen der Jahre 2012, 2013 und 2014. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Insbesondere liegt kein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wir haben am 4. Juni 2014 Ihren Antrag auf Übersendung von Aktenkopien zum o…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
WG: Wochengenaue Planung zum Flughafen BER
Datum
11. Juni 2014 11:11
Status
Warte auf Antwort
image001.gif
1,9 KB


Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wir haben am 4. Juni 2014 Ihren Antrag auf Übersendung von Aktenkopien zum oben genannten Thema erhalten. Mit freundlichen Grüßen