Sehr
Antragsteller/in
wir kommen zurück auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Die angefragten Informationen wurden bereits veröffentlicht. Wir bitten diese selbstständig abzurufen. Die Quellen und Datengrundlagen werden in den Wochenberichten, bspw. vom 02.12.2021 ab S. 20 benannt, abrufbar unter
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...
"Für die Berechnung der Nenner der jeweiligen Inzidenzen wurde die Gesamtzahl vollständig Geimpfter und Ungeimpfter in der Bevölkerung aus dem Digitalen Impfquotenmonitoring des RKI genommen: Hier galten als vollständig geimpft Personen, die eine Zweitimpfung oder 1 Impfung mit dem Janssen-Impfstoff vor mindestens 14 Tagen erhalten haben. Die Anzahl Ungeimpfter wurde aus der Differenz von Bevölkerungszahl und Anzahl der Personen, die mindestens 1 Impfdosis erhalten haben, berechnet (Ungeimpfte = Bevölkerungszahl abzüglich einmal geimpfter Personen).
Für die Berechnung der jeweiligen Inzidenzen wurden die vollständig geimpften und ungeimpften Fälle zur vollständig geimpften und zur ungeimpften Bevölkerung ins Verhältnis gesetzt. Für den in Abbildung 17 dargestellten Zeitraum lagen für 706.863 der 836.135 (85 %) übermittelten symptomatischen COVID-19-Fälle bzw. für 41.745 der 60.387 (69 %) übermittelten hospitalisierten COVID-19-Fälle ausreichende Angaben zum Impfstatus vor.
Für die Berechnung der jeweiligen Inzidenzen wurden die Zähler (Anzahl der vollständig geimpften bzw. ungeimpften Fälle) wie folgt definiert: COVID-19-Fälle galten als vollständig geimpft, wenn für sie in den übermittelten Daten mindestens 2 Impfdosen eines COVID-19-Impfstoffes bzw. mindestens 1 Dosis des Janssen-Impfstoffes (Johnson & Johnson) angegeben waren und das Datum der Gabe der letzten Impfdosis mindestens 14 Tage vor Erkrankungsbeginn (bzw. Diagnosedatum bzw. Meldedatum) lag. Fälle galten als ungeimpft, wenn für sie übermittelt wurde, dass sie nicht geimpft waren. Fälle, für die Angaben zum Impfstatus unvollständig waren bzw. für die eine unvollständige Impfung angegeben wurde, wurden ausgeschlossen."
Die Daten des Digitalen Impfquotenmonitorings sind öffentlich abrufbar, sa
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N.... Für die Berechnung der Inzidenzen werden die Daten der Bevölkerungsstatistik des Statistischen Bundesamtes mit Datenstand 31.12.2020 verwendet. Dem RKI übermittelte Daten zu hospitalisierten Patienten in Bezug auf Impfstatus und Alter werden ebenfalls in ausgewerteter Form im Wochenbericht veröffentlicht.
Darüber hinaus liegen dem RKI keine amtlichen Informationen nach §§ 1 Abs. 1, 2 Nr. 1 Informationsfreiheitsgesetz zu Ihrer Anfrage vor. Bitte beachten Sie, dass nach dem IFG kein Anspruch auf Auswertungen, Erläuterungen oder Beschaffung von Informationen besteht. Darüber hinaus sind die zitierten Rechtsvorschriften nicht einschlägig. § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind, mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig.
Mit freundlichen Grüßen