Wofür und was alles Zahlt Deutschland?

Was Zahlt Deutschland alles und wofür ?
Zum Beispiel: Jeden Tag geht 1 Million Euro für den BER Flughafen drauf also 30 Mio. im Monat also 360 Millionen Euro jedes Jahr, gehen nur für den Flughafen drauf.

Wofür und was Zahlt Deutschland alles noch?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. August 2019
  • Frist
    10. September 2019
  • Ein:e Follower:in
Der Unwissende Ausländer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Was Zahlt D…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Der Unwissende Ausländer
Betreff
Wofür und was alles Zahlt Deutschland? [#163088]
Datum
7. August 2019 19:46
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Was Zahlt Deutschland alles und wofür ? Zum Beispiel: Jeden Tag geht 1 Million Euro für den BER Flughafen drauf also 30 Mio. im Monat also 360 Millionen Euro jedes Jahr, gehen nur für den Flughafen drauf. Wofür und was Zahlt Deutschland alles noch?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Der Unwissende Ausländer <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Der Unwissende Ausländer
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Wofür und was alles zahlt Deutschland? Anliegendes Schreiben nebst einer A…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Wofür und was alles zahlt Deutschland?
Datum
20. August 2019 08:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Anliegendes Schreiben nebst einer Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Im Auftrag

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Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrter Einsender, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. August 2019 an das Bundesministerium der Finanzen (…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: Wofür und was alles Zahlt Deutschland? [#163088]
Datum
22. August 2019 11:59
Status
Sehr geehrter Einsender, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. August 2019 an das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Gern erhalten Sie hierzu die folgenden Informationen: Das BMF öffnet den Bürgerinnen und Bürgern einen Zugang zum Bundeshaushalt. Unter www.bundeshaushalt.de<http://www.bundeshaushalt.de> können Internetnutzer jetzt online nachvollziehen, welche Einnahmen der Bund für ein Haushaltsjahr eingeplant hat und was er damit finanzieren will. Mit dem Angebot legt das BMF besonderes Augenmerk auf die anschauliche und intuitive Handhabung der Informationen zum laufenden Bundeshaushalt. Als zusätzlicher Service werden die Zahlenangaben als Rohdaten zur Verfügung gestellt und sind für jedermann frei zugänglich und ohne Beschränkungen nutzbar. Die Internetnutzer haben die Möglichkeit, mittels interaktiver „Haushaltskreise“ und Balkendiagramme die geplanten Einnahmen und Ausgaben des Bundes schnell und einfach bis auf die Ebene der einzelnen Haushaltstitel nachzuvollziehen. Direkte Links führen zum offiziellen Bundeshaushaltsplan des laufenden Jahres, der mit seinen Erläuterungen und Vermerken alle zusätzlichen Informationen zu den Haushaltsplanungen des Bundes enthält. In einem Haushaltsglossar können die Nutzer zudem jederzeit Erklärungen zu allen relevanten Begriffen nachschlagen. Gern nutzen Sie hierzu weitere Informationen unter folgenden Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Bundeshaushalt/BHH-Einleitung.html Nachrichtlich: Für das BMF ist es ein sehr wichtiges Anliegen, Ihre Privatsphäre und Ihre persönlichen Daten (nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) zu schützen. Die mit dem 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung, zu der Sie sich in einer FAQ auf der Webseite des BMI weiter informieren können, normiert europaweit einheitliche rechtliche Bedingungen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Bitte nutzen Sie die Informationen unter folgendem Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Meta/Datenschutz/datenschutz.html Freundliche Grüße