🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Woher kommen beispielsweise die Stickstoffdioxid-Grenzwerte für Städte

Anfrage an: Umweltbundesamt

mich interessiert, wie die Grenzwerte für Städte wie beispielsweise die Stickstoffdioxidgrenzwerte oder die Feinstaubgrenzwerte festgelegt werden.

Ich habe bis jetzt nur folgenden Hinweis gefunden: "Diese EU-Grenzwerte zur Luftreinhaltung, die die EU-Kommission auf Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stützt, müssen in allen Mitgliedstaaten und so auch in Deutschland eingehalten werden."

Aber woher hat die WHO diese Empfehlungen denn? Liegen dem ganzen irgendwelche Studien oder Fakten zu Grunde?

Könnten Sie mir diese Studien oder Ähnliches bitte zukommen lassen, aus denen ersichtlich ist, dass der aktuelle Grenzwert Sinn macht?

Viele liebe Grüße und Vielen Dank
A. M.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Januar 2019
  • Frist
    12. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: mich interessier…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Woher kommen beispielsweise die Stickstoffdioxid-Grenzwerte für Städte [#35723]
Datum
10. Januar 2019 21:56
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mich interessiert, wie die Grenzwerte für Städte wie beispielsweise die Stickstoffdioxidgrenzwerte oder die Feinstaubgrenzwerte festgelegt werden. Ich habe bis jetzt nur folgenden Hinweis gefunden: "Diese EU-Grenzwerte zur Luftreinhaltung, die die EU-Kommission auf Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stützt, müssen in allen Mitgliedstaaten und so auch in Deutschland eingehalten werden." Aber woher hat die WHO diese Empfehlungen denn? Liegen dem ganzen irgendwelche Studien oder Fakten zu Grunde? Könnten Sie mir diese Studien oder Ähnliches bitte zukommen lassen, aus denen ersichtlich ist, dass der aktuelle Grenzwert Sinn macht? Viele liebe Grüße und Vielen Dank A. M.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Umweltbundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zu "Gre…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Woher kommen beispielsweise die Stickstoffdioxid-Grenzwerte für Städte [#35723]
Datum
11. Januar 2019 10:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zu "Grenzwerten NOx und PM10 ", der uns über das Internetportal "fragdenstaat.de" erreichte. Ihr Antrag wird derzeit im Haus geprüft. Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichem Gruß

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Umweltbundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an Fragen der Luftreinhaltung insb…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Woher kommen beispielsweise die Stickstoffdioxid-Grenzwerte für Städte [#35723]
Datum
29. Januar 2019 14:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an Fragen der Luftreinhaltung insbesondere zu der Thematik der Festlegung von Grenzwerten. In der Tat ist es so, dass die von der EU festgelegten Luft-Grenzwerte in den Mitgliedstaaten durch nationale Gesetze und Verordnungen umzusetzen und einzuhalten sind. Die EU stützt sich bei der Festlegung auf die Empfehlungen der WHO, auch das ist richtig. Wir haben in Bezug auf die Festlegung der EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid die zugrunde liegenden Prozesse zusammenfassend dargestellt. Sie finden diese Abhandlungen entweder als Internetseite des UBA (https://www.umweltbundesamt.de/themen/s… ) oder als Veröffentlichung des UMID (Umwelt und Mensch, Informationsdienst 2, 2017, S 93-97, https://www.umweltbundesamt.de/publikat… ). Die WHO holt für ihre Empfehlungen die Meinung von Experten ein. Diese haben bei Ihren Bewertungen aber durchaus mit Schwierigkeiten zu kämpfen: Es ist nicht möglich, kontrollierte Langzeitstudien am Menschen durchzuführen, so dass für die Bewertung gesundheitlicher Folgen auf epidemiologische Studien zurückgegriffen werden muss. Solche Studien haben aber das Problem, dass sie zwar Zusammenhänge aufzeigen können, diese aber oft nicht hinreichend kausal zu belegen sind. Dies gilt sowohl für Stickoxide als auch für Feinstaub, allerdings gelten die Zusammenhänge zwischen der Feinstaubbelastung und gesundheitlichen Belastungen als besser belegt. Zuletzt hatte die WHO ein Gutachten beauftragt, in dem sie feststellen lassen wollte, ob die derzeitig geltenden Grenzwert zur Luftreinhaltung noch gerechtfertigt sind, oder verändert werden sollten. Dieses Gutachten (REVIHAAP) finden Sie auf den Internetseiten der WHO (http://www.euro.who.int/en/health-topic… ) ebenso auch frühere Gutachten zu Luftgrenzwerten (http://www.euro.who.int/en/health-topic… ). Wir hoffen, dass diese Informationen Ihre Fragen hinreichend beantworten. Mit freundlichen Grüßen,