Wohnberechtigungsscheine

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Informationen zu aus denen hervorgeht,
wie viele Wohnberechtigungsscheine, die Stadt Krefeld für seine gemeldeten Bürger, in den letzten Jahren ausgestellt wurden. Aufgeschlüsselt nach Anzahl in Jahren.
Wie viele Wohnungen lokal zur Verfügung stehen die unter zur Hilfenahme dieser Berechtigung angemietet werden könnten. Aufgeschlüsselt nach Anzahl in Jahren.
Das Land NRW hat bei der Ermittlung, der ausgestellten Bescheinigungen und der Relation zum in Frage kommenden Wohnraum, Probleme:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-14970.pdf
Meines Wissens nach geben sie die Daten zu getätigten Verwaltungsakten, Anzahl ausgestellte Wohnraumberechtigungsschein, aber digital ans Land weiter.
Sollte eine konkrete Beantwortung meiner Anfrage nicht möglich sein, bitte ich um Verweise zu Bezeichnungen von Verzeichnissen, Register, Kataster, Indizes und dessen Kategorien die kontextual zu der Anfrage sind.
Viele Verzeichnisse werden Verwaltungsjahre übergreifend geführt, zu der Anfrage gehört auch das Interesse an der Entwicklung über Jahre bzw. Jahrzehnte hinweg.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    5. Juni 2018
  • Frist
    7. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
Christian Strietzel (Bürger)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mi…
An Kommunalverwaltung Krefeld Details
Von
Christian Strietzel (Bürger)
Betreff
Wohnberechtigungsscheine [#30563]
Datum
5. Juni 2018 12:52
An
Kommunalverwaltung Krefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Informationen zu aus denen hervorgeht, wie viele Wohnberechtigungsscheine, die Stadt Krefeld für seine gemeldeten Bürger, in den letzten Jahren ausgestellt wurden. Aufgeschlüsselt nach Anzahl in Jahren. Wie viele Wohnungen lokal zur Verfügung stehen die unter zur Hilfenahme dieser Berechtigung angemietet werden könnten. Aufgeschlüsselt nach Anzahl in Jahren. Das Land NRW hat bei der Ermittlung, der ausgestellten Bescheinigungen und der Relation zum in Frage kommenden Wohnraum, Probleme: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-14970.pdf Meines Wissens nach geben sie die Daten zu getätigten Verwaltungsakten, Anzahl ausgestellte Wohnraumberechtigungsschein, aber digital ans Land weiter. Sollte eine konkrete Beantwortung meiner Anfrage nicht möglich sein, bitte ich um Verweise zu Bezeichnungen von Verzeichnissen, Register, Kataster, Indizes und dessen Kategorien die kontextual zu der Anfrage sind. Viele Verzeichnisse werden Verwaltungsjahre übergreifend geführt, zu der Anfrage gehört auch das Interesse an der Entwicklung über Jahre bzw. Jahrzehnte hinweg. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Christian Strietzel Bürger <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!