Wohngeld: Rundfunkgebührenbefreiung GEZ Rundfunkbeitrag

das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat mit Urteil vom 08.08.2019 im Verfahren 5 C 2.18 die Gerichtskostenfreiheit bei Wohngeld entschieden, da es sich um existenzsichernde Sozialleistungen handelt = Fürsorgeleistung => geänderte Rechtsprechung.

In logischer Konsequenz ist bei Bezug von Wohngeld eine Rundfunkgeführenbefreiung zu gewähren.

Es wird deshalb um Herausgabe Ihrer geänderten Regelungen gebeten, zB Anpassung Staatsvertrag mit den Ländern.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Juli 2020
  • Frist
    1. September 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Bundesverwaltun…
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Betreff
Wohngeld: Rundfunkgebührenbefreiung GEZ Rundfunkbeitrag [#193727]
Datum
29. Juli 2020 08:26
An
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat mit Urteil vom 08.08.2019 im Verfahren 5 C 2.18 die Gerichtskostenfreiheit bei Wohngeld entschieden, da es sich um existenzsichernde Sozialleistungen handelt = Fürsorgeleistung => geänderte Rechtsprechung. In logischer Konsequenz ist bei Bezug von Wohngeld eine Rundfunkgeführenbefreiung zu gewähren. Es wird deshalb um Herausgabe Ihrer geänderten Regelungen gebeten, zB Anpassung Staatsvertrag mit den Ländern.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193727 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193727/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Wohngeld: Rundfunkgebührenbefreiung GEZ Rundfunk…
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Betreff
AW: Wohngeld: Rundfunkgebührenbefreiung GEZ Rundfunkbeitrag [#193727]
Datum
1. September 2020 08:05
An
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Wohngeld: Rundfunkgebührenbefreiung GEZ Rundfunkbeitrag“ vom 29.07.2020 (#193727) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 193727 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193727/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wohngeld: Rundfunkgebührenbefreiung GEZ Rundfun…
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Betreff
AW: Wohngeld: Rundfunkgebührenbefreiung GEZ Rundfunkbeitrag [#193727]
Datum
8. August 2021 17:31
An
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wohngeld: Rundfunkgebührenbefreiung GEZ Rundfunkbeitrag“ vom 29.07.2020 (#193727) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 342 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 193727 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193727/
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Empfangsbestätigung Liebe Antragsteller/in lieber Kunde, Vielen Dank fü…
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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
8. August 2021 17:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Liebe Antragsteller/in lieber Kunde, Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden diese schnellstmöglich an die zuständige Stelle weiterleiten und bearbeiten. Bitte beachten Sie, dass viele der uns zugesendeten Fragen bereits auf unserer Internetseite www.rundfunkbeitrag.de beantwortet werden. Sie finden dort viele Informationen zum Rundfunkbeitrag und unsere Online-Formulare. Wenn Sie diese nutzen, können wir Ihr Anliegen schneller der richtigen Stelle zuordnen und somit auch schneller bearbeiten. Aufgrund der vielen Anfragen, die uns jeden Tag erreichen, verlängert sich leider die Antwortzeit. Wir entschuldigen uns und bitten um Ihr Verständnis. Für Sie entsteht durch eine von uns gegebenenfalls verursachte Verzögerung kein Nachteil. Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Wichtige Hinweise: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beantwortet nur E-Mails von namentlich erkennbaren Absendern. Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft oder Bearbeitung zu Ihrem Beitragskonto nur erfolgen kann, wenn Sie uns die Beitragsnummer und/oder Anschrift angeben, unter der Ihre Wohnung bzw. Ihre Betriebsstätte angemeldet ist. ACHTUNG! Diese E-Mail wird automatisch versandt. Unter der E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> ist eine individuelle Korrespondenz nicht möglich.
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie stellen einen Antrag auf Auskunft gemäß IFG. Diese Anträ…
Von
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Betreff
Antwort: AW: Wohngeld: Rundfunkgebührenbefreiung GEZ Rundfunkbeitrag [#193727]
Datum
10. August 2021 15:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie stellen einen Antrag auf Auskunft gemäß IFG. Diese Anträge werden ausschließlich von den Landesrundfunkanstalten bearbeitet. Wir möchten Sie daher bitten Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen. Eine Weiterleitung ist nicht möglich, da sich aus Ihrer E-Mail Adresse keine Zuständigkeit ergibt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wohngeld: Rundfunkgebührenbefreiung GEZ Rundfunkbeitrag“ vom 29.07…
An ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Details
Von
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Betreff
AW: Antwort: AW: Wohngeld: Rundfunkgebührenbefreiung GEZ Rundfunkbeitrag [#193727]
Datum
25. Oktober 2023 12:31
An
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wohngeld: Rundfunkgebührenbefreiung GEZ Rundfunkbeitrag“ vom 29.07.2020 (#193727) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1150 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Empfangsbestätigung Liebe << Antragsteller:in >> lieber Kunde, …
Von
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
25. Oktober 2023 12:33
Status
Warte auf Antwort
Liebe << Antragsteller:in >> lieber Kunde, Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden diese schnellstmöglich an die zuständige Stelle weiterleiten und bearbeiten. Bitte beachten Sie, dass viele der uns zugesendeten Fragen bereits auf unserer Internetseite www.rundfunkbeitrag.de beantwortet werden. Sie finden dort viele Informationen zum Rundfunkbeitrag und unsere Online-Formulare. Wenn Sie diese nutzen, können wir Ihr Anliegen schneller der richtigen Stelle zuordnen und somit auch schneller bearbeiten. Aufgrund der vielen Anfragen, die uns jeden Tag erreichen, verlängert sich leider die Antwortzeit. Wir entschuldigen uns und bitten um Ihr Verständnis. Für Sie entsteht durch eine von uns gegebenenfalls verursachte Verzögerung kein Nachteil. Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Wichtige Hinweise: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beantwortet nur E-Mails von namentlich erkennbaren Absendern. Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft oder Bearbeitung zu Ihrem Beitragskonto nur erfolgen kann, wenn Sie uns die Beitragsnummer und/oder Anschrift angeben, unter der Ihre Wohnung bzw. Ihre Betriebsstätte angemeldet ist. ACHTUNG! Diese E-Mail wird automatisch versandt. Unter der E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> ist eine individuelle Korrespondenz nicht möglich.

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AW: Empfangsbestätigung [#193727] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wohngeld: Rundfunkgebührenbefrei…
An ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#193727]
Datum
4. November 2023 08:33
An
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wohngeld: Rundfunkgebührenbefreiung GEZ Rundfunkbeitrag“ vom 29.07.2020 (#193727) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1160 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Wohngeld ist eine Leistung des Bundes. Somit ist eine einheitliche bundesweite Regelung zur Befreiung zu treffen wie im SGB II und XII. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 193727 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193727/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>