Wohngeld: Rundfunkgebührenbefreiung GEZ Rundfunkbeitrag
das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat mit Urteil vom 08.08.2019 im Verfahren 5 C 2.18 die Gerichtskostenfreiheit bei Wohngeld entschieden, da es sich um existenzsichernde Sozialleistungen handelt = Fürsorgeleistung => geänderte Rechtsprechung.
In logischer Konsequenz ist bei Bezug von Wohngeld eine Rundfunkgeführenbefreiung zu gewähren.
Es wird deshalb um Herausgabe Ihrer geänderten Regelungen gebeten, zB Anpassung Staatsvertrag mit den Ländern.
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Datum29. Juli 2020
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1. September 2020
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- Wohngeld: Rundfunkgebührenbefreiung GEZ Rundfunkbeitrag [#193727]
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- 29. Juli 2020 08:26
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- AW: Wohngeld: Rundfunkgebührenbefreiung GEZ Rundfunkbeitrag [#193727]
- Datum
- 1. September 2020 08:05
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- AW: Wohngeld: Rundfunkgebührenbefreiung GEZ Rundfunkbeitrag [#193727]
- Datum
- 8. August 2021 17:31
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- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
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- Antwort: AW: Wohngeld: Rundfunkgebührenbefreiung GEZ Rundfunkbeitrag [#193727]
- Datum
- 10. August 2021 15:14
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- AW: Antwort: AW: Wohngeld: Rundfunkgebührenbefreiung GEZ Rundfunkbeitrag [#193727]
- Datum
- 25. Oktober 2023 12:31
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- Empfangsbestätigung
- Datum
- 25. Oktober 2023 12:33
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- AW: Empfangsbestätigung [#193727]
- Datum
- 4. November 2023 08:33
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s.u. Rechtsanwalt
b) einen Antrag auf Befreiung der Rundfunkpflicht gestellt hatte und auch dieser Antrag schriftlich abgelehnt wurde.
War gestern bei einer Rechtsanwältin, die meinte, dass das Wohngeldgesetz keinen Bezug zum SGB darstelle und es deshalb auf der Grundlage des Wohngesetzes keinen Anspruch auf Ermäßigungen oder Befreiungen gäbe.
Wissen Sie hier vielleicht mehr als die Rechtsanwältin?
Danke und Grüße
Birgit Stein-Budde