Wohngeld und GEZ Gebühren

Warum bei GRUSI Befreiung von GEZ, aber bei Wohngeld nicht? Beispiel 44 Euro GRUSI, wurde geprüft und Wohngeld für "besser" entschieden= 56,00 Euro Wohngeld, minus 17,50 Euro GEZ bleiben= 39,50 Euro! Was ist das für ein Gesetz???

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    12. Januar 2018
  • Frist
    16. Februar 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wohngeld und GEZ Gebühren [#26115]
Datum
12. Januar 2018 17:07
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum bei GRUSI Befreiung von GEZ, aber bei Wohngeld nicht? Beispiel 44 Euro GRUSI, wurde geprüft und Wohngeld für "besser" entschieden= 56,00 Euro Wohngeld, minus 17,50 Euro GEZ bleiben= 39,50 Euro! Was ist das für ein Gesetz???
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in Nachfolgend möchte ich Ihnen einige Informationen zum Verhältnis Wohngeld und GEZ-Befr…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
Wohngeld und GEZ Gebühren - Ihre mail vom 13.01.2018 an das MASGF
Datum
18. Januar 2018 11:41
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,0 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Nachfolgend möchte ich Ihnen einige Informationen zum Verhältnis Wohngeld und GEZ-Befreiung geben: Wohngeld wird nach den Vorschriften des Wohngeldgesetzes (WoGG) berechnet und gezahlt. Die drei wesentlichen Faktoren für die Höhe eines Wohngeldanspruchs sind die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, die Höhe des Gesamteinkommens und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die Grundsicherung für Arbeitssuchende wird nach Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) bzw. die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) gezahlt. Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wiederum ist geregelt in § 6 Abs. 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebSTV). In Nr. 2 sind Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) und in Nr. 3 Empfänger von Sozialgeld und Arbeitslosengeld II (SGB II) von Rundfunkgebühren befreit, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Die Empfänger von Wohngeld werden in § 6 Abs. 1 RGebSTV nicht genannt. Da darüber hinaus weder das WoGG noch die Vorschriften des SGB II und SGB XII selbst Regelungen zur Rundfunkgebührenbefreiung enthalten, sind Wohngeldempfänger nicht von der Rundfunkgebührenpflicht befreit. Lediglich kann über § 6 Abs. 3 RGebSTV in besonderen Härtefällen ein Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt gestellt werden. Bezüglich der Gewährung von Wohngeld oder Grundsicherung können Sie oder die Bearbeiter in den entsprechenden Behörden nicht selbst entscheiden, also nicht wählen, welche dieser beiden Leistungen Sie haben bzw. die Bearbeiter gewähren möchten. Das Wohngeld ist eine vorrangige Leistung gegenüber der Grundsicherung. Wird also mit dem eigenen Einkommen plus dem zustehenden Wohngeld die sogenannte Hilfebedürftigkeit überwunden, d.h. wird der Bedarf gedeckt, ist Wohngeld nach dem WoGG als vorrangige Leistung gegenüber der Grundsicherung zu zahlen (vergl. § 12a SGB II). Ich bedaure, Ihnen keine positivere Erklärung geben zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort. Die Gesetze sind nicht in Ordnung, da wir u.a. auch di…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wohngeld und GEZ Gebühren - Ihre mail vom 13.01.2018 an das MASGF [#26115]
Datum
17. Februar 2018 16:14
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort. Die Gesetze sind nicht in Ordnung, da wir u.a. auch die Gehälter der Chefs von Runkfunk und Fernsehen finanzieren und diese Damen und Herren verdienen ein unverschämtes Gehalt. Ich bin nicht neidisch, nein, aber die Verhältnismäßigkeit zu Menschen, die über 40 Jahre gearbeitet haben und dann 58 Euro Wohngeld erhalten.... einfach unfassbar! Nebenbei gesagt, wir bezahlen laufende Wiederholungen im Fernsehen, aber das interessiert die Sender nicht. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Ich bin voraussichtlich am 19.02.2018 wieder zu erreichen. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet.
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
Automatische Antwort: Wohngeld und GEZ Gebühren - Ihre mail vom 13.01.2018 an das MASGF [#26115]
Datum
17. Februar 2018 16:14
Status
Ich bin voraussichtlich am 19.02.2018 wieder zu erreichen. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet.