Wohngeld: Verlustausgleich und Einnahmen auf das Jahres- oder Monatsintervall?
Anfrage an:
Bundesministerium des Innern und für Heimat
I. Welche Verluste dürfen beim Wohngeldantrag auf der Einnahmeseite nicht miteinander ausgeglichen werden. Selbstständige, nicht selbstständige Einnahmen, Kapitaleinkünfte etc.?
II. Sind alle dem Wohngeld zu berücksichtigende Einnahmen (ggf. nach § 15 Abs. 1 S. 1 WoGG) entsprechend auf das Jahresintervall zu berücksichtigen, oder gilt es die Einnahme im Monat des Zuflusses zu verbuchen?
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Information nicht vorhanden
-
Datum26. Dezember 2018
-
29. Januar 2019
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!