Wohnraum in Bremerhaven

- Eine Aufstellung wieviel Wohnraum es aktuell in Bremerhaven insgesamt gibt und wieviel hiervon unbewohnbar bzw. unbewohnt ist.
- Eine Aufstellung wieviel des gesamten Wohnraum Sozialwohnungen sind und wieviel hiervon unbewohnbar bzw. unbewohnt ist.
- Eine Aufstellung wieviel Wohnraum die STÄWOG in Bremerhaven insgesamt bereit stellt und wieviel hiervon unbewonhnbar bzw. unbewohnt ist.
- Eine Aufstellung wieviel des gesamten Wohnraum der STÄWOG Sozialwohnungen sind und wieviel hiervon unbewohnbar bzw. unbewohnt ist.
- Eine Aufstellung wieviele Menschen in Bremerhaven einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, wieviele von diesen einen Wohnberechtigungsschein besitzen und wieviel von diesen in einer Sozialwohnung wohnen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. September 2018
  • Frist
    27. Oktober 2018
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ein…
An Magistrat der Stadt Bremerhaven Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wohnraum in Bremerhaven [#33719]
Datum
25. September 2018 00:56
An
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Aufstellung wieviel Wohnraum es aktuell in Bremerhaven insgesamt gibt und wieviel hiervon unbewohnbar bzw. unbewohnt ist. - Eine Aufstellung wieviel des gesamten Wohnraum Sozialwohnungen sind und wieviel hiervon unbewohnbar bzw. unbewohnt ist. - Eine Aufstellung wieviel Wohnraum die STÄWOG in Bremerhaven insgesamt bereit stellt und wieviel hiervon unbewonhnbar bzw. unbewohnt ist. - Eine Aufstellung wieviel des gesamten Wohnraum der STÄWOG Sozialwohnungen sind und wieviel hiervon unbewohnbar bzw. unbewohnt ist. - Eine Aufstellung wieviele Menschen in Bremerhaven einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, wieviele von diesen einen Wohnberechtigungsschein besitzen und wieviel von diesen in einer Sozialwohnung wohnen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres BremIFG-Antrags vom 25.09.2018. Mit fre…
Von
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Betreff
AW: Wohnraum in Bremerhaven [#33719]
Datum
25. September 2018 11:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres BremIFG-Antrags vom 25.09.2018. Mit freundlichen Grüßen
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Sehr geehrtAntragsteller/in folgende Informationen können wir Ihnen auf Ihren Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG…
Von
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Betreff
AW: Wohnraum in Bremerhaven [#33719]
Datum
16. Oktober 2018 11:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in folgende Informationen können wir Ihnen auf Ihren Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG vom 25.09.2018 gebührenfrei übermitteln: - Eine Aufstellung wieviel Wohnraum es aktuell in Bremerhaven insgesamt gibt und wieviel hiervon unbewohnbar bzw. unbewohnt ist. Dem Magistrat liegen keine Datensätze vor, die eine Beantwortung der Frage zulassen. Zwar sind dem Magistrat einzelne Wohnungen oder Häuser bekannt, die unbewohnt bzw. unbewohnbar sind, hierbei handelt es sich allerdings um Einzelfälle. Ergänzend möchten wir auf die Angaben des Statistischen Landesamts Bremen verweisen. Diesen lässt sich entnehmen, dass es im Jahr 2017 in Bremerhaven einen Gesamtwohnungsbestand in Höhe von 63.625 gegeben hat. Angaben, ob die Wohnungen unbewohnbar bzw. unbewohnt sind, werden dort nicht erhoben. Die Daten für die letzten Jahre finden Sie hier: https://www.statistik.bremen.de/publi... - Eine Aufstellung wieviel des gesamten Wohnraum Sozialwohnungen sind und wieviel hiervon unbewohnbar bzw. unbewohnt ist. Der Magistrat hat zurzeit 1.200 geförderte Wohnungen im Bestand. Darüber hinaus liegen dem Magistrat zu dieser Fragestellung keine auswertbaren dokumentierten Daten vor. - Eine Aufstellung wieviel Wohnraum die STÄWOG in Bremerhaven insgesamt bereit stellt und wieviel hiervon unbewohnbar bzw. unbewohnt ist. Die Stäwog hat zurzeit 5.139 eigene Wohnungen, davon sind 27 Wohnungen unbewohnbar. 15 Wohnungen sind wegen Modernisierungsmaßnahmen unbewohnt (Leerstand). - Eine Aufstellung wieviel des gesamten Wohnraum der STÄWOG Sozialwohnungen sind und wieviel hiervon unbewohnbar bzw. unbewohnt ist. Insgesamt hat die Stäwog zurzeit 380 Wohnungen mit Belegungs- und Mietpreisbindungen (sog. Sozialwohnungen mit Berechtigungsschein). Davon sind alle Wohnungen vermietet. - Eine Aufstellung wieviele Menschen in Bremerhaven einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, wieviele von diesen einen Wohnberechtigungsschein besitzen und wieviel von diesen in einer Sozialwohnung wohnen. Diese Fragestellung ist sehr allgemein gehalten, zeitlich nicht eingegrenzt und kann daher nur grundsätzlich wie folgt beantwortet werden. Wegen der besseren Übersicht haben wir die Frage in a-c) gegliedert. a) Wie viele Menschen in Bremerhaven haben einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein? Der Wohnberechtigungsschein ist nach dem Bremischen Wohnungsförderungsgesetz abhängig von der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft und ihrem gemeinsamen Einkommen. Er kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin (auch außerhalb Bremerhavens bei beabsichtigtem Zuzug), beantragt werden, wenn beabsichtigt ist, eine sozial geförderte Wohnung anzumieten. Die Prüfung und Feststellung der Berechtigung erfolgt aufgrund persönlicher Antragstellung individuell für die jeweilige Bedarfsgemeinschaft im gesetzlichen Rahmen. b) Wie viele von diesen besitzen einen Wohnberechtigungsschein? Ein Wohnberechtigungsschein ist für die beabsichtigte Anmietung einer mit staatlichen Mitteln geförderten Wohnung (Sozialwohnung) zu beantragen. Einmal ausgestellt, ist er bis zu einem Jahr gültig und als Nachweis der Berechtigung bei der Anmietung einer Sozialwohnung dem Vermieter auszuhändigen, damit dieser die ordnungsgemäße Vermietung gegenüber der Förderungsstelle nachweisen kann. Ferner kann der Bezug einer Sozialwohnung auch mit einem Wohnberechtigungsschein auswärtiger Städte und Gemeinden erfolgen. Nicht jeder ausgestellte Wohnberechtigungsschein wird für die Anmietung einer entsprechenden Wohnung eingesetzt, beispielsweise wenn der Vermieter sich für einen anderen Interessenten entscheidet oder von einer Anmietung durch den Berechtigten Abstand genommen wird. In Bremerhaven ausgestellte Berechtigungsscheine können auch in anderen Städten und Gemeinden (sofern sie von diesen anerkannt werden) bei der Anmietung einer Sozialwohnung verwendet werden. Zahlen, wie viele Personen einen Wohnberechtigungsschein (noch) haben, liegen daher nicht vor, zumal nicht feststellbar ist, wie viele Personen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben (s. Antwort a). Bei jedem Wohnungswechsel, sofern es sich wiederum um eine Sozialwohnung handelt, ist ein neuer Wohnberechtigungsschein zu beantragen, so dass für eine Haushaltsgemeinschaft im Laufe der Jahre ggf. mehrere von unterschiedliche Städten oder Gemeinden ausgestellt worden sein könnten. c) Wie viele von diesen wohnen in einer Sozialwohnung? Entsprechende Erkenntnisse/Zahlen liegen uns nicht vor. Eine manuelle Auszählung der gewünschten Daten ist nicht bzw. nur eingeschränkt mit einem erheblichen Personal- und Zeitaufwand (Wochen) möglich, da das Bearbeitungsprogramm zur Erstellung der Berechtigungsscheine keine derartige Auswertung hergibt. Eine detaillierte Beantwortung der Fragen wäre aufgrund des damit verbundenen Aufwands gebührenpflichtig. Sollten Sie trotzdem ein Interesse daran haben, bitten wir um eine kurze Rückmeldung, damit wir dann die entsprechende Gebührenhöhe ermitteln. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführlichen und aufschlussreichen Antworten. Vielen D…
An Magistrat der Stadt Bremerhaven Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wohnraum in Bremerhaven [#33719]
Datum
31. Oktober 2018 22:41
An
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführlichen und aufschlussreichen Antworten. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Magistrat der Stadt Bremerhaven
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Von
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Betreff
Betreff versteckt
Datum
31. Oktober 2018 22:41
Status
Anfrage abgeschlossen

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