Wohnungseigentumsgesetz WEG
- Anfrage an:
- Bundesgerichtshof
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage erfolgreich
- Zusammenfassung der Anfrage
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu: AZ und Datum bzw. Urteilstext
Sturm-/Unwetter - Wasserschaden in der vom Eigentümer bewohnten Wohnung (oberste Etage) direkt unter dem schadhaften Flach-Dach.
Lt. RA-Kanzlei Ryzner und Kollegen, Märkischer Ring 53, 58097 Hagen (RA Wintermeyer) soll vor ca. 4 1/2 Jahren ein Urteil ergangen sein, wonach der Wohnungseigentümer den eingetretenen Schaden an Decke, Fußboden und Möbel selbst zu tragen hat. RA Wintermeyer kennt weder Aktenzeichen noch Datum des Urteils. Ich als Bewohner der ETW habe einen Schaden von ca. 1200 EURO zu tragen, der von keiner Versicherung abdeckt bzw. übernommen wird. Die Hausratsversicherung übernimmt nur Leitungswasserschäden.
Bitte teilen Sie mir AZ und Datum des erfolgten Grundsatzurteils mit.Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Korrespondenz
-
Frist – 18.01.2020
- 14. Dez 2019
- 21. Dez
- 28. Dez
- 04. Jan
- 18. Jan 2020
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- Wohnungseigentumsgesetz WEG [#172085]
- Datum
- 14. Dezember 2019 13:51
- An
- Bundesgerichtshof
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesgerichtshof
- Betreff
- Eingangsbestätigung
- Datum
- 14. Dezember 2019 13:52
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Bundesgerichtshof
- Betreff
- WG: Wohnungseigentumsgesetz WEG [#172085] - EV 1204/19
- Datum
- 17. Dezember 2019 14:49
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- AW: WG: Wohnungseigentumsgesetz WEG [#172085] - EV 1204/19 [#172085]
- Datum
- 17. Dezember 2019 18:16
- An
- Bundesgerichtshof
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesgerichtshof
- Betreff
- AW: WG: Wohnungseigentumsgesetz WEG [#172085] - EV 1204/19 [#172085]
- Datum
- 18. Dezember 2019 07:07
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- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- AW: WG: Wohnungseigentumsgesetz WEG [#172085] - EV 1204/19 [#172085]
- Datum
- 18. Dezember 2019 12:10
- An
- Bundesgerichtshof
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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