Wohnungsgeberbescheinigung gemäß §19 BMG
Anfrage an:
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Darf die Anmeldung eines Bürgers nach §17 BMG verweigert werden, wenn dieser die Wohnungsgeberbescheinigung nach §19 BMG, die seit dem 1.11.2015 wieder eingeführt wurde, nicht vorlegt? Falls ja, auf welcher rechtlichen Grundlage darf dies erfolgen?
Anfrage erfolgreich
-
Datum29. Juli 2016
-
30. August 2016
-
2 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!