Wohnungsleerstand Hamburg Bellevue 24

seit mehr als zehn Jahren steht das Haus "Bellevue 24" leer bzw. verwahrlost vor sich hin. Da frage ich mich als Bürger natürlich, warum es dem Bezirk, vor allem in persona des Leiters des Bezirksamtes Hamburg-Nord, Herrn Rösler, in dieser Zeit nicht möglich war und ist, dieses Objekt seinem eigentlichen Zweck, nämlich dem Wohnen, zugänglich zu machen, v.a. unter dem Aspekt, daß die Lage alles andere als unattraktiv zu beschreiben ist. Andere Bezirke sind durchaus in der Lage, bei jahrelangem Leerstand dem Eigentümer in der einen oder anderen Form verständlich zu machen, daß lt. Grundgesetz "das Eigentum verpflichtet". Meine diversen diesbezüglichen telefonischen Anfragen an Dienststellen des Bezirksamtes wurden letztlich mit Gründen des Datenschutzes nicht beantwortet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Mai 2018
  • Frist
    8. Juni 2018
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Bezirksamt Hamburg-Nord Details
Von
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Betreff
Wohnungsleerstand Hamburg Bellevue 24 [#29506]
Datum
6. Mai 2018 23:13
An
Bezirksamt Hamburg-Nord
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
seit mehr als zehn Jahren steht das Haus "Bellevue 24" leer bzw. verwahrlost vor sich hin. Da frage ich mich als Bürger natürlich, warum es dem Bezirk, vor allem in persona des Leiters des Bezirksamtes Hamburg-Nord, Herrn Rösler, in dieser Zeit nicht möglich war und ist, dieses Objekt seinem eigentlichen Zweck, nämlich dem Wohnen, zugänglich zu machen, v.a. unter dem Aspekt, daß die Lage alles andere als unattraktiv zu beschreiben ist. Andere Bezirke sind durchaus in der Lage, bei jahrelangem Leerstand dem Eigentümer in der einen oder anderen Form verständlich zu machen, daß lt. Grundgesetz "das Eigentum verpflichtet". Meine diversen diesbezüglichen telefonischen Anfragen an Dienststellen des Bezirksamtes wurden letztlich mit Gründen des Datenschutzes nicht beantwortet.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wohnungsleerstand Hamburg Bellevue 24“ vom 06.…
An Bezirksamt Hamburg-Nord Details
Von
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Betreff
AW: Wohnungsleerstand Hamburg Bellevue 24 [#29506]
Datum
8. Juni 2018 11:58
An
Bezirksamt Hamburg-Nord
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wohnungsleerstand Hamburg Bellevue 24“ vom 06.05.2018 (#29506) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29506 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Hamburg-Nord
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Email wurde an die Abteilung Wohnraumschutz <<E-Mail-Adresse>> weite…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord
Betreff
WG: Wohnungsleerstand Hamburg Bellevue 24 [#29506]
Datum
8. Juni 2018 12:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Email wurde an die Abteilung Wohnraumschutz <<E-Mail-Adresse>> weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Hamburg-Nord
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bedauere, dass Sie keine fristgerechte Antwort erhalten haben. Ihre erste Anfr…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord
Betreff
WG: Wohnungsleerstand Hamburg Bellevue 24 [#29506]
Datum
13. Juni 2018 09:15
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bedauere, dass Sie keine fristgerechte Antwort erhalten haben. Ihre erste Anfrage erreichte mich erst gestern, welche ich sogleich beantworten möchte. Der Zustand des Hauses „Bellevue 24“ war schon seit vielen Jahren Thema und Gegenstand in den verwaltungsrechtlichen Verfahren nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz. Letztendlich konnte durch eine Besichtigung und ein Gutachten im Jahre 2016 bestätigt werden, dass das Haus unbewohnbar ist. Damit ist es leider kein Wohnraum mehr im Sinne des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes und sämtliche Möglichkeiten nach diesem Gesetz können nicht mehr zur Anwendung kommen. Mit freundlichen Grüßen