Wohnungsleerstand im Kreis Recklinghausen

- eine möglichst aktuelle Erhebung zum Leerstand an Wohnungen im Kreis Recklinghausen in absoluter Zahl

- die Anzahl aller Wohnungen im Kreis Recklinghausen oder ersatzweise den relativen Anteil der leerstehenden Wohnungen zu allen Wohnungen im Kreis Recklinghausen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Oktober 2020
  • Frist
    7. November 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kreisverwaltung Recklinghausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wohnungsleerstand im Kreis Recklinghausen [#199464]
Datum
5. Oktober 2020 12:39
An
Kreisverwaltung Recklinghausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine möglichst aktuelle Erhebung zum Leerstand an Wohnungen im Kreis Recklinghausen in absoluter Zahl - die Anzahl aller Wohnungen im Kreis Recklinghausen oder ersatzweise den relativen Anteil der leerstehenden Wohnungen zu allen Wohnungen im Kreis Recklinghausen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199464/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Wohnungsleerstand im Kreis Recklinghausen“ vom 0…
An Kreisverwaltung Recklinghausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wohnungsleerstand im Kreis Recklinghausen [#199464]
Datum
9. November 2020 17:04
An
Kreisverwaltung Recklinghausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Wohnungsleerstand im Kreis Recklinghausen“ vom 05.10.2020 (#199464) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199464/

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Kreisverwaltung Recklinghausen
Sehr [geschwärzt], leider liegen uns diese Daten nicht vor. Bitte wenden sie sich diesbezüglich an die jeweiligen…
Von
Kreisverwaltung Recklinghausen
Betreff
WG: Wohnungsleerstand im Kreis Recklinghausen [#199464]
Datum
10. November 2020 13:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], leider liegen uns diese Daten nicht vor. Bitte wenden sie sich diesbezüglich an die jeweiligen Städte des Kreises Recklinghausen. Im Anhang befindest sich der vierte regionale Wohnungsmarktbericht. Auf Seite 42 befinden sich Informationen zu den Leerständen und deren Erfassung. Eine vorgesehene Erfassung der Leerstände mit dem Zensus im Jahr 2021 wird aufgrund Corona verschoben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] (#[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]