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Wohnungsverweis/Gewalt

Wie hoch ist die Zahl der absoluten Zahl der Wohnungsverweise von Männern im Jahr 2016.
Wie hoch ist der Verweis von Frauen im Jahr 2016.

Wie hoch ist die Zahl die zu unrecht versuchten Wohnungsverweisung von einer Frau an einem Mann im Jahr 2016 in NRW.
Wie hoch die versuchten verweise die durch einen Mann initiiert wurde.

Wie viele Männerhäuser gibt es in NRW wo Männer mit ihren Kindern Schutz erhalten vor gewalttätigen Frauen. Stichtag 1.1.17.

Wie hoch ist die Zahl der Übergriffe von Frauen an ihren Kindern in NRW im Jahr 2016.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2017
  • Frist
    28. März 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wohnungsverweis/Gewalt [#20493]
Datum
24. Februar 2017 20:28
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch ist die Zahl der absoluten Zahl der Wohnungsverweise von Männern im Jahr 2016. Wie hoch ist der Verweis von Frauen im Jahr 2016. Wie hoch ist die Zahl die zu unrecht versuchten Wohnungsverweisung von einer Frau an einem Mann im Jahr 2016 in NRW. Wie hoch die versuchten verweise die durch einen Mann initiiert wurde. Wie viele Männerhäuser gibt es in NRW wo Männer mit ihren Kindern Schutz erhalten vor gewalttätigen Frauen. Stichtag 1.1.17. Wie hoch ist die Zahl der Übergriffe von Frauen an ihren Kindern in NRW im Jahr 2016.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage nach dem IFG vom 24.2.2017 Sehr geehrteAntragsteller/in die o.g. Anfrage ist im Ministerium für Inner…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG vom 24.2.2017
Datum
1. März 2017 14:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die o.g. Anfrage ist im Ministerium für Inneres und Kommunales eingegangen. Sie erhalten so bald wie möglich weiter Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Nachricht vom 24.02.2017 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24.02.2017. Um Ihnen …
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Nachricht vom 24.02.2017
Datum
23. März 2017 15:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24.02.2017. Um Ihnen eine rechtswirksame Information zukommen zu lassen, werden Sie um Mitteilung Ihrer postalischen Anschrift gebeten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 24.02.2017 [#20493] Sehr geehrteAntragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragstelle…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 24.02.2017 [#20493]
Datum
4. April 2017 06:38
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Ihre Nachricht vom 24.02.2017 [#20493] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „W…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihre Nachricht vom 24.02.2017 [#20493]
Datum
8. April 2017 19:41
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Wohnungsverweis/Gewalt“ vom 24.02.2017 (#20493) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.