Wohnungswirtschaft Hamburg - Gewinnmargen

(Zunächst) Eine Übersicht zu Informationen (Gutachten, Stellungnahmen, Vermerke) zu Gewinnmargen der Wohnungswirtschaft in Hamburg.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wohnungswirtschaft Hamburg - Gewinnmargen [#243195]
Datum
14. März 2022 10:01
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
(Zunächst) Eine Übersicht zu Informationen (Gutachten, Stellungnahmen, Vermerke) zu Gewinnmargen der Wohnungswirtschaft in Hamburg.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243195 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243195/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW
Datum
14. März 2022 10:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter www.hamburg.de/bsw/ ( http://www.hamburg.de/bsw/ ) ( http://www.hamburg.de/bsw/ )unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BSW ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf )“ ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf ) zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach einer „Übersicht zu Informationen (Gutachten, Stellungnah…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: [EXTERN]-Wohnungswirtschaft Hamburg - Gewinnmargen [#243195]
Datum
4. April 2022 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach einer „Übersicht zu Informationen (Gutachten, Stellungnahmen, Vermerke) zu Gewinnmargen der Wohnungswirtschaft in Hamburg“. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass weder eine derartige Übersicht, noch Gutachten, Stellungnahmen und Vermerke zur Gewinnmarge der Wohnungswirtschaft bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen vorhanden sind und der Antrag deshalb abgelehnt werden muss. Die genauen kalkulatorischen Grundlagen stellen jeweils Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen dar, welche uns nicht bekannt sind. Als Anhaltspunkt können wir Sie für die Ermittlung der Gewinnmargen auf die online veröffentlichen Geschäftsberichte der nur auf dem Hamburger Markt tätigen Wohnungsunternehmen verweisen. Diese weisen regelmäßig den Jahresüberschuss aus, wobei ein solcher oft noch Nebeneinnahmen z. B. aus der Vermietung von gewerblichen Flächen beinhält. Mit freundlichen Grüßen