🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Wölfe in SH

Ich hätte gerne ALLE Informationen zum Thema Wolf:

1) Wie viele Wolfsrissvorfälle gab es 2018 in SH? Bei wie vielen ist das genetische Ergebnis noch offen?
2) Wie viele Tiere wurden bei diesen Vorfällen getötet?
3) Wie viele Rissvorfälle gab es in wolfsicher eingezäunten Flächen? Wo waren diese?
4) Wie soll ein "wolfsicherer" Zaun nach aktuellem Stand gebaut werden?
5) Wie viel Zaunmaterial wird einem Tierhalter mittels Herdenschutzpaket maximal zur Verfügung gestellt? Wonach wird entschieden, wie viel Zaunmaterial ein Tierhalter auf Antrag erhalten kann?
6) Werden noch Herdenschutzpakete ausgehändigt?
7) Wonach genau wird entschieden, wann ein Herdenschutzpaket wieder an das Wolfsmanagement zurückgegeben werden muss?
8) Gibt es Vorgaben, wofür die Gelder aus der De-Minimis-Regelung eingesetzt werden dürfen? Darf z.B. ein Quad zur Errichtung von Zäunen von diesem Geld angeschafft werden?
9) Welche Hilfsmaßnahmen werden betroffenen Tierhaltern vom Wolfsmanagement zur Verfügung gestellt?
10) Wie viele Wölfe gibt es aktuell in SH? Wo wurden diese mittels DNA auffällig?
11) Wann wird wie in Niedersachsen eine Tabelle geführt, in der tagesaktuell Nutztierrissvorfälle detailliert (Ort, getötete u. verletzte Tiere,…) aufgeführt und dem Bürger sofort zur Verfügung gestellt werden? Dies könnte das Monitoring unterstützen und dem Tierhalter Infos darüber vermitteln, wo sich Wölfe aktuell aufhalten.
12) Warum muss der Antrag auf Entnahme vom Tierhalter oder einer Institution gestellt werden? Worin ist verankert, dass ein Antrag auf Entnahme gestellt werden muss? Bzw. wie ist die genaue Gesetzeslage im Umgang mit einem Antrag auf Entnahme von der Stellung bis zur möglichen Entnahme?
13) Es heißt, dass der Wolf auf Genehmigung eines Antrages hin in einem bestimmten Gebiet in einem bestimmten Zeitraum entnommen werden darf. Wie lautet der genaue Gesetzestext, in dem die Größe des Gebietes und der Zeitraum definiert/festgelegt wird?
14) Wer genehmigt den Antrag auf Entnahme und welche Kriterien müssen dafür erfüllt sein? In welchem Gesetz/welcher Verordnung steht das geschrieben?
15) Warum beauftragt das Wolfsmanagement nicht den Jäger, der den Wolf dann schießt? Warum muss dies der Tierhalter/eine Institution machen?
16) Von wem erhält Herr Albrecht seine Informationen, die er publiziert?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    13. Januar 2019
  • Frist
    12. Februar 2019
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Die Bürgerinitiative Für wolffreie Dörfer
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich hätte …
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
Die Bürgerinitiative Für wolffreie Dörfer
Betreff
Wölfe in SH [#35770]
Datum
13. Januar 2019 14:01
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hätte gerne ALLE Informationen zum Thema Wolf: 1) Wie viele Wolfsrissvorfälle gab es 2018 in SH? Bei wie vielen ist das genetische Ergebnis noch offen? 2) Wie viele Tiere wurden bei diesen Vorfällen getötet? 3) Wie viele Rissvorfälle gab es in wolfsicher eingezäunten Flächen? Wo waren diese? 4) Wie soll ein "wolfsicherer" Zaun nach aktuellem Stand gebaut werden? 5) Wie viel Zaunmaterial wird einem Tierhalter mittels Herdenschutzpaket maximal zur Verfügung gestellt? Wonach wird entschieden, wie viel Zaunmaterial ein Tierhalter auf Antrag erhalten kann? 6) Werden noch Herdenschutzpakete ausgehändigt? 7) Wonach genau wird entschieden, wann ein Herdenschutzpaket wieder an das Wolfsmanagement zurückgegeben werden muss? 8) Gibt es Vorgaben, wofür die Gelder aus der De-Minimis-Regelung eingesetzt werden dürfen? Darf z.B. ein Quad zur Errichtung von Zäunen von diesem Geld angeschafft werden? 9) Welche Hilfsmaßnahmen werden betroffenen Tierhaltern vom Wolfsmanagement zur Verfügung gestellt? 10) Wie viele Wölfe gibt es aktuell in SH? Wo wurden diese mittels DNA auffällig? 11) Wann wird wie in Niedersachsen eine Tabelle geführt, in der tagesaktuell Nutztierrissvorfälle detailliert (Ort, getötete u. verletzte Tiere,…) aufgeführt und dem Bürger sofort zur Verfügung gestellt werden? Dies könnte das Monitoring unterstützen und dem Tierhalter Infos darüber vermitteln, wo sich Wölfe aktuell aufhalten. 12) Warum muss der Antrag auf Entnahme vom Tierhalter oder einer Institution gestellt werden? Worin ist verankert, dass ein Antrag auf Entnahme gestellt werden muss? Bzw. wie ist die genaue Gesetzeslage im Umgang mit einem Antrag auf Entnahme von der Stellung bis zur möglichen Entnahme? 13) Es heißt, dass der Wolf auf Genehmigung eines Antrages hin in einem bestimmten Gebiet in einem bestimmten Zeitraum entnommen werden darf. Wie lautet der genaue Gesetzestext, in dem die Größe des Gebietes und der Zeitraum definiert/festgelegt wird? 14) Wer genehmigt den Antrag auf Entnahme und welche Kriterien müssen dafür erfüllt sein? In welchem Gesetz/welcher Verordnung steht das geschrieben? 15) Warum beauftragt das Wolfsmanagement nicht den Jäger, der den Wolf dann schießt? Warum muss dies der Tierhalter/eine Institution machen? 16) Von wem erhält Herr Albrecht seine Informationen, die er publiziert?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Die Bürgerinitiative Für wolffreie Dörfer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Die Bürgerinitiative Für wolffreie Dörfer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Die Bürgerinitiative Für wolffreie Dörfer

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage nach Informationen über das Wolfsmanagement vom 13.…
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
WG: Wölfe in SH
Datum
15. Januar 2019 13:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.wmz
172,5 KB
image002.png
41,6 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage nach Informationen über das Wolfsmanagement vom 13. Januar 2019 an das MELUND. Herr Gall hat mich gebeten, die Beantwortung zu übernehmen. Die von Ihnen erbeten Informationen liegen bei uns vor, müssen aber entsprechend der Vorgaben des Informationszugangsgesetzes Schleswig-Holstein (IZG-SH) noch aufgearbeitet werden. Bevor wir die Bearbeitung beginnen, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass IZG-Auskünfte gebührenpflichtig sind. Rechtsgrundlage ist § 13 Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) i.V.m. Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO). Die Höhe der entstehenden Gebühren richtet sich dabei nach der investierten Bearbeitungszeit. Da es sich in Ihrem Fall um einen umfangreichen Fragenkatalog handelt, können die entstehenden Kosten zwischen 250,- und 500,-€ liegen. Ich bitte Sie, mir zu bestätigen, dass Sie dennoch eine Bearbeitung wünschen. Mit freundlichen Grüßen