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Wolfgang von Moers WvM Immobilien

Wie viele Termine gab es 2017 und 2018 zw. Herrn von Moers und Henriette Reker?
Was war der Inhalt dieser Gespräche?
Bitte um Zusendung der entsprechenden Protokolle.
Wie viele Projekte gibt es aktuell zwischen der Stadt Köln und WvM Immobilien ?
Bitte um Zusendung der entsprechenden Verträge.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    26. April 2019
  • Frist
    28. Mai 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wolfgang von Moers WvM Immobilien [#59233]
Datum
26. April 2019 11:59
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Termine gab es 2017 und 2018 zw. Herrn von Moers und Henriette Reker? Was war der Inhalt dieser Gespräche? Bitte um Zusendung der entsprechenden Protokolle. Wie viele Projekte gibt es aktuell zwischen der Stadt Köln und WvM Immobilien ? Bitte um Zusendung der entsprechenden Verträge.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Wolfgang von Moers WvM Immobilien“ vom 26.04.201…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wolfgang von Moers WvM Immobilien [#59233]
Datum
28. Mai 2019 15:25
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Wolfgang von Moers WvM Immobilien“ vom 26.04.2019 (#59233) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59233 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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