Sehr geehrteAntragsteller/in
mit E-Mail vom 18. August 2020 beantragen Sie beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Übersendung des Projektberichts und der Evaluation zum Workshop Abnahmevorbereitung NdB durch die Deloitte GmbH (08.2018- 09.2018).
Ihr Antrag wird abgelehnt. Gemäß § 3 Nr. 1c IFG besteht der Anspruch auf Informationszugang nach dem IFG nicht, da das Dokument Belange der inneren/ äußeren Sicherheit betrifft.
Das Bekanntwerden würde insbesondere der Auftragnehmerin für die Errichtung der Netze des Bundes, aber auch weiteren Auftragnehmerinnen, Einblicke in die bundesinternen Entscheidungsprozesse geben, die diese im Rahmen des Betriebs und der Weiterentwicklung des Regierungsnetzes oder für weitere Aufträge in diesem Umfeld zum Nachteil des Bundes verwenden könnte. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass es Dritten durch Kenntnisse des Abnahmeprozesses erleichtert wird, Schwachstellen im Regierungsnetz zu identifizieren.
Mit freundlichen Grüßen