Wortprotokoll BPK 25.03.2022

Bereitstellung des Wortprotokolls der Bundespressekonferenz vom 25.05.2022; 10:00 Uhr; Aktuelle Coronalage als pdf-Datei

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. März 2022
  • Frist
    30. April 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bereitstellung de…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
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Betreff
Wortprotokoll BPK 25.03.2022 [#244814]
Datum
28. März 2022 12:44
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bereitstellung des Wortprotokolls der Bundespressekonferenz vom 25.05.2022; 10:00 Uhr; Aktuelle Coronalage als pdf-Datei
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244814 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244814/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag. Mit Ihrem Antrag begehren Sie das "Wortprotokoll der …
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: Wortprotokoll BPK 25.03.2022 [#244814]
Datum
27. April 2022 18:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag. Mit Ihrem Antrag begehren Sie das "Wortprotokoll der Bundespressekonferenz vom 25.05.2022; 10:00 Uhr; Aktuelle Coronalage". Nach dem Terminarchiv der Internetseite des eingetragenen Vereins der Bundespressekonferenz handelte sich um eine Pressekonferenz mit Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, Prof. Dr. Lothar H. Wieler, Präsident Robert Koch-Institut (RKI) und Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung war für die Pressekonferenz nicht zuständig und verfügt auch nicht über die von Ihnen begehrte Information. Eine Beschaffungspflicht für Informationen, die ggf. bei anderen Behörden vorhanden sind, besteht nicht. Es steht Ihnen frei, Ihr Informationsbegehren an andere Bundesbehörden zu richten. In Betracht käme hier etwa das Bundesministerium für Gesundheit. Ich kann zudem darauf hinweisen, dass ein Video der Pressekonferenz vom 25. Februar 2022 unter folgendem Link verfügbar ist: https://www.youtube.com/watch?v=Fumm20tGwrI (Stand: 27.4.22, 12:30 Uhr). Mit freundlichen Grüßen