Würde des Menschen als Norm

Durch welchen Beleg wird die Norm der " WÜRDE des MENSCHEN " in die gebräuchliche Verbindung mit dem wirtschaftlichen Wert des " EXISTENZMINIMUMS " gebracht ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Januar 2016
  • Frist
    5. Februar 2016
  • 0 Follower:innen
Rainer H. Kühne (AG GRUNDGESETZ als GESELLSCHAFTSVERTRAG)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Durch welchen Be…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Rainer H. Kühne (AG GRUNDGESETZ als GESELLSCHAFTSVERTRAG)
Betreff
Würde des Menschen als Norm [#12356]
Datum
4. Januar 2016 04:45
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Durch welchen Beleg wird die Norm der " WÜRDE des MENSCHEN " in die gebräuchliche Verbindung mit dem wirtschaftlichen Wert des " EXISTENZMINIMUMS " gebracht ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Rainer H. Kühne AG GRUNDGESETZ als GESELLSCHAFTSVERTRAG <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Rainer H. Kühne AG GRUNDGESETZ als GESELLSCHAFTSVERTRAG << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rainer H. Kühne (AG GRUNDGESETZ als GESELLSCHAFTSVERTRAG)

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!