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Wurden Kommunikationsdaten von Bundestagsabgeordneten erhalten oder erfragt?

Haben deutsche Geheimdienste von ausländischen Geheimdiensten zwischen dem 1.1.2012 und dem 31.12.2013 erfragt oder erhalten oder hatten Zugriff auf vertrauliche Kommunikationsdaten von Bundestagsabgeordneten (dazu zähle ich Metadaten, Inhalte von Emails, besuchte Webseiten, etc.)?

Standen oder stehen die Erfassung dieser Daten von Bundestagsabgeordneten in diesem Zeitraum in Zusammenhang mit vermuteten Staftaten?

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Januar 2014
  • Frist
    11. Februar 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Haben deutsche G…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wurden Kommunikationsdaten von Bundestagsabgeordneten erhalten oder erfragt? [#5273]
Datum
8. Januar 2014 19:34
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Haben deutsche Geheimdienste von ausländischen Geheimdiensten zwischen dem 1.1.2012 und dem 31.12.2013 erfragt oder erhalten oder hatten Zugriff auf vertrauliche Kommunikationsdaten von Bundestagsabgeordneten (dazu zähle ich Metadaten, Inhalte von Emails, besuchte Webseiten, etc.)? Standen oder stehen die Erfassung dieser Daten von Bundestagsabgeordneten in diesem Zeitraum in Zusammenhang mit vermuteten Staftaten? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnachrichtendienst
Ihre Mail vom 08.01.2014 Sehr geehrtAntragsteller/in ein Auskunftsanspruch nach § 1 IFG (Informationsfreiheitsges…
Von
Bundesnachrichtendienst
Betreff
Ihre Mail vom 08.01.2014
Datum
13. Januar 2014 14:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ein Auskunftsanspruch nach § 1 IFG (Informationsfreiheitsgesetz) muss bereits aus Rechtsgründen abgelehnt werden. Für den Bundesnachrichtendienst gilt die Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 IFG. Nach dieser Vorschrift besteht gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes kein Anspruch auf Informationszugang. Ein Sachverhalt, der den Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) eröffnet, oder auch zum Umweltinformationsgesetz (UIG) wurde von Ihnen nicht vorgetragen. Eine Auskunft zu den von Ihnen gestellten Fragen ist daher nicht möglich.
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