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Yorckbrücken Sanierung

Sämtliche Dokumente welche Kostenschätzungen für die Sanierung der Yorckbrücken betreffen, sowie die damit verbundenen Konzeptpapiere oder Pläne.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. Februar 2019
  • Kosten dieser Information:
    175,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Mario Burkhardt
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
Yorckbrücken Sanierung [#39237]
Datum
14. Januar 2019 22:31
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Dokumente welche Kostenschätzungen für die Sanierung der Yorckbrücken betreffen, sowie die damit verbundenen Konzeptpapiere oder Pläne.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mario Burkhardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Burkhardt, ich danke Ihnen für Ihren Antrag auf Akteneinsicht. Ich bitte Sie, diesen zu konkre…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
WG: Yorckbrücken Sanierung [#39237]
Datum
21. Januar 2019 18:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Burkhardt, ich danke Ihnen für Ihren Antrag auf Akteneinsicht. Ich bitte Sie, diesen zu konkretisieren und mir in diesem Zusammenhang mitzuteilen, ob Sie die Yorckbrücken in toto (30 Brücken) meinen oder nur einzelne Brücken (-teile). Vielen Dank und freundliche Grüße
Mario Burkhardt
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Anfrage bezieht sich auf Dokumente die einzelne oder alle Yorckbrückeb betreff…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
AW: WG: Yorckbrücken Sanierung [#39237]
Datum
21. Januar 2019 19:55
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Anfrage bezieht sich auf Dokumente die einzelne oder alle Yorckbrückeb betreffen. Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt Anfragenr: 39237 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mario Burkhardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Burkhardt, aufgrund der erforderlichen Anhörung Dritter wird die Antragsbearbeitung noch eine …
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Yorckbrücken Sanierung [#39237]
Datum
31. Januar 2019 10:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Burkhardt, aufgrund der erforderlichen Anhörung Dritter wird die Antragsbearbeitung noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Ich danke für Ihre Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Mario Burkhardt
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Yorckbrücken Sanierung“ vom 14.01.2019 (#39237…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
AW: Yorckbrücken Sanierung [#39237]
Datum
17. Februar 2019 23:57
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Yorckbrücken Sanierung“ vom 14.01.2019 (#39237) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt Anfragenr: 39237 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mario Burkhardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Burkhardt, aufgrund der erforderlichen Anhörung Dritter müssen Fristen zur Äußerung ebendieser…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Yorckbrücken Sanierung [#39237]
Datum
19. Februar 2019 11:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Burkhardt, aufgrund der erforderlichen Anhörung Dritter müssen Fristen zur Äußerung ebendieser Dritten eingehalten werden. Ich bitte noch etwas um Geduld, Ihr Antrag ist in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Mario Burkhardt
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte nennen Sie die Fristen damit eine zeitliche Einschätzung möglich ist sowie d…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
AW: Yorckbrücken Sanierung [#39237]
Datum
20. Februar 2019 10:15
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte nennen Sie die Fristen damit eine zeitliche Einschätzung möglich ist sowie die Namen der "Dritten". Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt Anfragenr: 39237 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mario Burkhardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 14.01.2019 Sehr geehrter Herr B…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Ihr Antrag vom 14.01.2019
Datum
27. Februar 2019 11:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Burkhardt, auf Ihren am 14.01.2019 gestellten Antrag auf Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ergeht folgender B e s c h e i d: 1. Ihnen wird in dem in der Begründung unter II. dargelegten Umfang Einsicht in die Bauplanungs- und Ergänzungsunterlagen zur "Sanierung der Yorckbrücken Nr. 14 und 17" sowie zum "3. Bauabschnitt des Fernradweges Berlin - Leipzig: Yorckbrücken Nr. 10 und 11" gewährt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. 2. Die Akteneinsicht ist gebührenpflichtig. Entstehende Verwaltungsgebühren werden in einem gesonderten Gebührenbescheid geltend gemacht. Begründung: I. Mit E-Mail vom 14.01.2019 haben Sie beantragt, Einsicht in sämtliche Dokumente, welche Kostenschätzungen für die Sanierung der Yorckbrücken betreffen, sowie die damit verbundenen Konzeptpapiere oder Pläne zu erhalten. II. Nach § 3 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder Mensch das Recht auf Einsicht in den Inhalt der von öffentlichen Stellen geführten Akten. Die von Ihnen beantragte Akteneinsicht unterfällt diesem Informationsrecht, soweit sie eine Behörde oder sonstigen Stelle des Landes Berlin, den landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und gegenüber Privaten, die mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse betraut sind, betrifft. Ihre darüber hinaus beantragte Akteneinsicht in Akten mit Kostenschätzungen für die Sanierung der weiteren Yorckbrücken und damit verbundene Konzeptpapiere und Pläne kann jedoch nicht gewährt werden, da sich von den insgesamt 30 Yorckbrücken 26 im Eigentum der Deutschen Bahn befinden. Zu den 26 Yorckbrücken im Eigentum der Deutschen Bahn liegen hier keine Akten vor. Da in den o.g. Akten zu den Yorckbrücken Nr. 10, 11, 14 und 17 Informationen zu personenbezogenen Daten sowie zu Geschäftsgeheimnissen enthalten sind, sind diese vom Informationszugang ausgeschlossen. Der Ausschluss betrifft die Honorarangebote, da deren Preisgabe einen erheblichen wirtschaftlichen Nachteil sowie einen Wettbewerbsnachteil darstellen könnte und die mit Rücksicht auf den freien Wettbewerb nicht offenbart werden dürfen. Zudem werden personenbezogene Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen geschwärzt. Da von der Akteneinsicht Rechte Dritter berührt sind, darf die Einsichtnahme in die Akten gemäß § 14 Absatz 2 IFG erst nach Eintritt der Bestandskraft dieser Entscheidung gegenüber dem Dritten erfolgen, der binnen eines Monats die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Entscheidung hat. Ich werde Sie informieren, falls ein entsprechender Rechtsbehelf eingelegt worden sein sollte. Zur Vereinbarung eines Termins für die Akteneinsicht setzen Sie sich bitte nach Ablauf der vorgenannten Rechtsbehelfsfrist mit Frau Schönhart unter der Telefonnummer 030 9025-1362 in Verbindung. III. Die Kostengrundentscheidung beruht auf § 16 IFG i.V.m. § 6 Absatz 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge und § 1 Absatz 1 Verwaltungsgebührenordnung. Da es sich um eine umfangreiche Akteneinsicht handelt, werden in Ihrem Fall voraussichtlich Rahmengebühren für die Gewährung von Akteneinsicht zwischen 100 und 250 EUR anfallen. Sollten zusätzliche Kopiekosten im Rahmen der Akteneinsichtnahme entstehen, würden diese mit 0,15 EUR/ Kopie (bis zum Format DIN A3 s/w) berechnet werden. Die Höhe der Gebühr wird nach Einsichtnahme der Akten vor Ort in einem gesonderten Gebührenbescheid festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch statthaft. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin, oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Vertrauensdienstegesetzes i. V. m. der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 versehen an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>" einzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher oder elektronischer Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der genannten Frist eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen