Zahl der abgebrannten PKW bei G20-Ausschreitungen in Hamburg

Anfrage an: Polizei Hamburg

Informationen darüber wie viele PKW am 7. und 8. Juli in Hamburg abgebrannt sind.

Dabei ist die Genauigkeit der Angaben von untergeordneter Wichtigkeit zur reinen Größenordnung. Fälle in denen noch unklare Tatsachen bestehen, sollten also kein Problem darstellen.

Bisherige, informelle Anfragen via Twitter beantwortete die Polizei Hamburg nur mit "wird zu späterem Zeitpunkt erfolgen" - dies ist weder nützlich noch zufriedenstellend.

Bereits jetzt wird die Größenordnung der Ausschreitungen (bei denen brennende PKW einen der größten Faktoren der entstandenen Schäden darstellen) aktiv als Argument für politische Entscheidungen verwendet. Es ist daher zeitkritisch und dringend verlässliche Informationen zu erhalten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juli 2017
  • Frist
    26. August 2017
  • 2 Follower:innen
Frank Steiner
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Polizei Hamburg Details
Von
Frank Steiner
Betreff
Zahl der abgebrannten PKW bei G20-Ausschreitungen in Hamburg [#24037]
Datum
25. Juli 2017 13:31
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Informationen darüber wie viele PKW am 7. und 8. Juli in Hamburg abgebrannt sind. Dabei ist die Genauigkeit der Angaben von untergeordneter Wichtigkeit zur reinen Größenordnung. Fälle in denen noch unklare Tatsachen bestehen, sollten also kein Problem darstellen. Bisherige, informelle Anfragen via Twitter beantwortete die Polizei Hamburg nur mit "wird zu späterem Zeitpunkt erfolgen" - dies ist weder nützlich noch zufriedenstellend. Bereits jetzt wird die Größenordnung der Ausschreitungen (bei denen brennende PKW einen der größten Faktoren der entstandenen Schäden darstellen) aktiv als Argument für politische Entscheidungen verwendet. Es ist daher zeitkritisch und dringend verlässliche Informationen zu erhalten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Frank Steiner <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Frank Steiner

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizei Hamburg
Ihr Antrag auf Informationszugang nach HmbTG vom 25.07.2017 Sehr geehrter Herr Steiner, bezugnehmend auf Ihren An…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach HmbTG vom 25.07.2017
Datum
4. August 2017 13:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Steiner, bezugnehmend auf Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 25.07.2017 erhalten Sie anliegendes Antwortschreiben des Nachbereitungsstabes G20 der Polizei Hamburg. Mit freundlichen Grüßen