Zahl der Funkanlagenstandorte in Deutschland von 2000 bis 2022

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Zahl der Funkanlagenstandorte in Deutschland je Jahr von 2000 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Bundesländern.

Hierbei eine Aufgliederung nach:
- Zahl der Antennenstandorte
- Zahl der Funkbasisstationen und davon: 5G-fähige Basisstationen, LTE-Basisstationen, UMTS/3G-Basisstationen, GSM/2G-Stationen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. März 2022
  • Frist
    26. April 2022
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zahl der Funkanla…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
Zahl der Funkanlagenstandorte in Deutschland von 2000 bis 2022 [#244480]
Datum
24. März 2022 09:47
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zahl der Funkanlagenstandorte in Deutschland je Jahr von 2000 bis 2022, aufgeschlüsselt nach Bundesländern. Hierbei eine Aufgliederung nach: - Zahl der Antennenstandorte - Zahl der Funkbasisstationen und davon: 5G-fähige Basisstationen, LTE-Basisstationen, UMTS/3G-Basisstationen, GSM/2G-Stationen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244480/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahl der Funkanlagenstandorte in Deutschland v…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
AW: Zahl der Funkanlagenstandorte in Deutschland von 2000 bis 2022 [#244480]
Datum
26. April 2022 08:41
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahl der Funkanlagenstandorte in Deutschland von 2000 bis 2022“ vom 24.03.2022 (#244480) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahl der Funkanlagenstandorte in Deutschland v…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zahl der Funkanlagenstandorte in Deutschland von 2000 bis 2022 [#244480]
Datum
4. Mai 2022 12:13
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahl der Funkanlagenstandorte in Deutschland von 2000 bis 2022“ vom 24.03.2022 (#244480) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Folgende Statistiken stehen zur Verfügung…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Zahl der Funkanlagenstandorte in Deutschland von 2000 bis 2022 [#244480]
Datum
5. Mai 2022 07:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Folgende Statistiken stehen zur Verfügung, welche auf der Internetseite veröffentlicht sind . Anbei der Link hierzu. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/F... Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, die von mir gefordeten Daten sind auf auf der von Ihnen verlinkten Seite nicht vor…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zahl der Funkanlagenstandorte in Deutschland von 2000 bis 2022 [#244480]
Datum
5. Mai 2022 12:20
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die von mir gefordeten Daten sind auf auf der von Ihnen verlinkten Seite nicht vorhanden. Stellen Sie bitte die geforderten Daten zur Verfügung oder erteilen Sie einen wiederspruchfähigen Ablehungsbescheid gemäß IFG. Sollten Sie behaupten, dass die Informationen nicht vorliegen, werde ich Klage einreichen. Es wäre absurd zu behaupten, dass die Bundesnetzagentur nicht die Anzahl der Funkanlagenstandorte für Deutschland kennt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 244480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244480/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahl der Funkanlagenstandorte in Deutschland v…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zahl der Funkanlagenstandorte in Deutschland von 2000 bis 2022 [#244480]
Datum
22. Mai 2022 13:25
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahl der Funkanlagenstandorte in Deutschland von 2000 bis 2022“ vom 24.03.2022 (#244480) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> gerne nehme ich zu ihrem Anliegen Stellung. Eine Statistik über die Anz…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Zahl der Funkanlagenstandorte in Deutschland von 2000 bis 2022 [#244480]
Datum
7. Juni 2022 07:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> gerne nehme ich zu ihrem Anliegen Stellung. Eine Statistik über die Anzahl der standortbescheinigungspflichtigen Funkanlagen nach Bundesländer aufgeschlüsselt, ist für die Jahre 2019-04/2022 auf den EMF-Internetseiten der BNetzA verfügbar. Den LINK zu dieser Statistik hatte ich Ihnen bereits gesandt Eine weitere Untergliederung nach: 5G-fähige Basisstationen, LTE-Basisstationen, UMTS/3G-Basisstationen, GSM/2G-Stationen ist datentechnisch leider nicht möglich. Der Grund hierfür liegt in der technischen Weiterentwicklung der Mobilfunknetze. Mit der technischen Weiterentwicklung der Mobilfunknetze wurde, basierend auf den vergangenen Frequenzauktionen, an Funkanlagenstandorten ein sogenannter Multi-Technologiebetrieb ermöglicht. Dieser Multi-Technologiebetrieb bedeutet, dass auf einer bestimmten Frequenz mehrere verschiedene Funktechnologien (z.B. GSM, LTE, 5G) benutzt werden können. Da im Rahmen der BEMFV und 26. BImSchV für einzelne Techniken keine gesonderte Inbetriebnahmemeldung erforderlich ist, geben die neueren Datensätze keine Infos mehr über die am jeweiligen Funkanlagenstandort tatsächlich im Betrieb befindliche Funktechnologie. Für die Sicherstellung des Schutzes von Personen in elektromagnetischen Feldern ist dies auch nicht relevant, da Frequenz und Leistung, sowie weitere technische Parameter (Gewinn, Abstrahlrichtung usw.) für die Bewertung eines Funkanlagenstandortes maßgeblich sind. Mit freundlichen Grüßen