Zahl der genehmigten / abgelehnten Aufenthaltstitel für IT-Fachkräfte

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Anfrage handelt von statistischen Zahlen zum Kalenderjahr 2020.

Konkret zu Zahlen zu Aufenthaltstiteln gemaess Paragraph 19c Absatz 2 i.V.m. Paragraph 6 BeschV für IT-Spezialisten ohne formale berufliche oder akademische Ausbildung.

Bitte Teilen Sie mir ausschliesslich zur obigen Kategorie mit:
* Zahl der entsprechenden Anträge
* Zahlr der erteilten Aufenthaltsitel
* Zahl der abgelehnten Aufenthaltstitel
* Durchschnittliche Zeit zwischen Antragstellung und Erteilung bzw. Nichterteilung

Besten Dank im Voraus

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2021
  • Frist
    3. März 2021
  • Ein:e Follower:in
Harald Welte
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage handelt …
An Landesamt für Einwanderung Details
Von
Harald Welte
Betreff
Zahl der genehmigten / abgelehnten Aufenthaltstitel für IT-Fachkräfte [#210263]
Datum
1. Februar 2021 14:59
An
Landesamt für Einwanderung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage handelt von statistischen Zahlen zum Kalenderjahr 2020. Konkret zu Zahlen zu Aufenthaltstiteln gemaess Paragraph 19c Absatz 2 i.V.m. Paragraph 6 BeschV für IT-Spezialisten ohne formale berufliche oder akademische Ausbildung. Bitte Teilen Sie mir ausschliesslich zur obigen Kategorie mit: * Zahl der entsprechenden Anträge * Zahlr der erteilten Aufenthaltsitel * Zahl der abgelehnten Aufenthaltstitel * Durchschnittliche Zeit zwischen Antragstellung und Erteilung bzw. Nichterteilung Besten Dank im Voraus Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Harald Welte Anfragenr: 210263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210263/ Postanschrift Harald Welte << Adresse entfernt >>
Landesamt für Einwanderung
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wegen der Ausbreitung des Coronavirus ist un…
Von
Landesamt für Einwanderung
Betreff
Automatische Antwort: Zahl der genehmigten / abgelehnten Aufenthaltstitel für IT-Fachkräfte [#210263]
Datum
1. Februar 2021 14:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wegen der Ausbreitung des Coronavirus ist unser Dienstbetrieb derzeit leider eingeschränkt. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten Weiterführende Informationen zur aktuellen Situation sowie Möglichkeiten zur Onlineregistrierung entnehmen Sie bitte unserer Website https://www.berlin.de/einwanderung/en/residence/artikel.933309.en.php Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Einwanderung
Sehr geehrter Herr Welte, für das Kalenderjahr 2020 kann ich Ihnen folgende Auskunft übermitteln: Auf der Grundl…
Von
Landesamt für Einwanderung
Betreff
WG: Zahl der genehmigten / abgelehnten Aufenthaltstitel für IT-Fachkräfte [#210263]
Datum
12. Februar 2021 13:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Welte, für das Kalenderjahr 2020 kann ich Ihnen folgende Auskunft übermitteln: Auf der Grundlage des § 19 c Abs. 2 AufenthG wurden insgesamt 110 Aufenthaltstitel erteilt. Die Anzahl der Anträge differenziert nach Aufenthaltszweck bzw. Aufenthaltstitel wird statistisch nicht erfasst. Eine Aussage dahingehend, wie viele Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 19 c Abs. 2 AufenthG gestellt bzw. letztlich abgelehnt wurden, kann daher nicht getroffen werden. Grundsätzlich können Sie die aktuellen Kennzahlen des Landesamtes für Einwanderung dem beigefügten Faktenblatt entnehmen. Die Auskunft im Rahmen des IFG erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Harald Welte
Sehr << Anrede >> vielen Dank fuer Ihre sehr zeitnahe Teil-Antwort, gerade auch in schwierigen Zeiten…
An Landesamt für Einwanderung Details
Von
Harald Welte
Betreff
AW: WG: Zahl der genehmigten / abgelehnten Aufenthaltstitel für IT-Fachkräfte [#210263]
Datum
12. Februar 2021 14:35
An
Landesamt für Einwanderung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank fuer Ihre sehr zeitnahe Teil-Antwort, gerade auch in schwierigen Zeiten. Dass die Zahl der Antraege nicht nach Aufendhaltsgrund differenziert statistisch erfasst werden, ist sehr bedauerlich. Ich finde, die "Erfolgs/Ablehnungsquote" der Antraege differenziert nach Aufenthaltsgrund (und hierunter nach Nationalitaet des Antragsstellers) sind doch eignentlich die aussagekraeftigen Daten ueber die Taetigkeit des LEA. Zuletzt moechte ich Sie noch bitten, die Rechtsgrundlage der teilweisen Ablehnung/Nichtbeantwortung der Anfrage konkret zu benennen. Mit freundlichen Grüßen Harald Welte Anfragenr: 210263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210263/

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Landesamt für Einwanderung
Sehr geehrter Herr Welte, per E-Mail v. 01.02.2021 beantragten Sie über die Plattform "FragdenStaat" Au…
Von
Landesamt für Einwanderung
Betreff
AW: WG: Zahl der genehmigten / abgelehnten Aufenthaltstitel für IT-Fachkräfte [#210263]
Datum
16. Februar 2021 14:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Welte, per E-Mail v. 01.02.2021 beantragten Sie über die Plattform "FragdenStaat" Auskunft zu den statistischen Zahlen im Hinblick auf Aufenthaltstitel gem. § 19a Abs. 2 AufenthG i.V.m. § 6 BeschV für das Kalenderjahr 2020. Hierbei berufen Sie sich auf ein Informationsrecht nach § 3 Abs. 1 des Berliner Informationsgesetzes bzw. § 2 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen. Dem Antrag wurde insofern entsprochen, dass Ihnen am per E-Mail vom 12.02.2021 mitgeteilt wurde, dass auf der Grundlage des § 19 c Abs. 2 AufenthG insgesamt 110 Aufenthaltstitel erteilt wurden und im Übrigen die erbetenen Daten nicht statistisch erhoben werden. Aus den genannten Gründen kann eine belastbare Aussage dahingehend, wie viele Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 19 c Abs. 2 AufenthG gestellt bzw. letztlich abgelehnt wurden, nicht getroffen werden. Im Ergebnis wurde Ihrem in § 3 Abs. 1 des Berliner Informationsgesetz verbrieften Informationsrecht soweit uns dies in tatsächlicher Hinsicht möglich ist entsprochen. Der Umfang Ihres Informationsrechts bzw. der Informationsfreiheit nach § 4 Abs. 1 des Berliner Informationsgesetzes wurde daher nicht durch Anwendung einer der in Abschnitt 2 des Berliner Informationsgesetzes verankerten Normen eingeschränkt. Mangels statistischer Erfassung ist eine weitergehende Auskunft schlicht nicht möglich. Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen