Zahl der in den Impfzentren hessenweit angestellten Ärzte und geleistete Arbeitsstunden

1.a) Wie viele Ärzte werden aktuell (hessenweit) in den Impfzentren beschäftigt?
b) Wieviele Arbeitsstunden haben die Ärzte im Monat August geleistet?

2.a) Was ist die höchste Zahl an Ärzten, die innerhalb eines Monats in Impfzentren beschäftigt worden sind, und b) wieviele Arbeitsstunden wurden von Ärzten in den Impfzentren in diesem Monat insgesamt geleistet?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. September 2021
  • Frist
    16. Oktober 2021
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Zacharias Fögen
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.a) Wie viel…
An Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Details
Von
Zacharias Fögen
Betreff
Zahl der in den Impfzentren hessenweit angestellten Ärzte und geleistete Arbeitsstunden [#228346]
Datum
14. September 2021 16:28
An
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.a) Wie viele Ärzte werden aktuell (hessenweit) in den Impfzentren beschäftigt? b) Wieviele Arbeitsstunden haben die Ärzte im Monat August geleistet? 2.a) Was ist die höchste Zahl an Ärzten, die innerhalb eines Monats in Impfzentren beschäftigt worden sind, und b) wieviele Arbeitsstunden wurden von Ärzten in den Impfzentren in diesem Monat insgesamt geleistet?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Zacharias Fögen Anfragenr: 228346 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228346/ Postanschrift Zacharias Fögen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Zacharias Fögen

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Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
+++ HINWEIS: Auf Grund der aktuellen Lage können wir Ihre Frage/n nur mit dem aktuellen Sachstand beantworten. Bit…
Von
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Betreff
WG: Fögen, Zacharias - Zahl der in den Impfzentren hessenweit angestellten Ärzte und geleistete Arbeitsstunden [#228346]
Datum
15. September 2021 16:33
Status
Anfrage abgeschlossen
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+++ HINWEIS: Auf Grund der aktuellen Lage können wir Ihre Frage/n nur mit dem aktuellen Sachstand beantworten. Bitte beachten Sie, dass dieser sich stetig ändern kann. +++ Sehr geehrter Herr Fögen, vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Einsatzbefehl vom 23.11.2020 des Landes Hessen wurde gemäß §§ 20 Abs. 5 IfSG iVm 5 Abs. 3 HBKG den Gesundheitsämtern und damit letztlich den kommunalen Gebietskörperschaften, also den Landkreisen und den kreisfreien Städten, die Aufgabe übertragen, Impfzentren zu errichten und in Betrieb zu nehmen und diesbezüglich alles Notwendige zu veranlassen. Vertragspartner bei der Personalgewinnung sind daher die Verantwortlichen der Gebietskörperschaften vor Ort. Ihnen obliegt die konkrete personelle Ausgestaltung der Impfzentren, also auch der zahlenmäßige Einsatz von Ärzten bzw. medizinischem Personal. Demzufolge liegt dem Land hierzu keine Übersicht bzgl. der Anzahl von Ärzten sowie der geleisteten Stunden vor. Alle Verordnungen finden Sie in der aktuellen Lesefassung hier: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen. Stetige Aktualisierungen und weitere Informationen rund um die aktuelle Lage im Hinblick auf das Corona-Virus finden Sie auch auf unserer Homepage: https://hessenlink.de/2019nCoV und auf https://www.hessen.de/. Weiterhin können Sie Ihre Fragen an die landesweite Hotline unter 0800 5554666 von montags bis donnerstags zwischen 8:00 und 17:00 Uhr und freitags von 08:00-15:00 Uhr stellen. Der Gesundheitsbereich (inkl. Fragen zu Quarantänemaßnahmen) ist montags bis samstags von 09:00-15:00 Uhr erreichbar. Freundliche Grüße