Zahlen der Verkehrsüberwachung

1. Anzahl der im Jahre 2019 wegen Falschparkens mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegten Fahrzeughalter.
1.1 Anzahl der davon abgeschleppten Fahrzeuge?
1.2 Anzahl der Halter, die Widerspruch gegen das Abschleppen eingelegt haben.
1.3 Anzahl der erfolgreichen Widersprüche gegen das Abschleppen und die damit auf das Ordnungsamt zugekommenen Kosten.
1.4 Anzahl der nichteintreibbaren Verwarngelder.

2. Anzahl der im Jahr 2019 unter der Rufnummer +49 221 221-32000 eingegangen Anrufe mit Hinweisen auf falsch geparkte Fahrzeuge.

3. Anzahl der im Jahr 2019 eingegangenen Fremdanzeigen wegen falsch geparkten Fahrzeugen.
3.1 Anzahl der mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegten Fahrzeughalter aufgrund der Fremdanzeigen.

4. Gesamteinnahmen aus Verwarnungen wegen Falschparkens.

Sollten noch keine Zahlen für das Gesamtjahr 2019 vorliegen, so senden Sie mir bitte die vorläufigen Zahlen zu und teilen mir mit, wann mit den endgültigen Zahlen zu rechnen ist.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
Rüdiger Krause
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
Zahlen der Verkehrsüberwachung [#174218]
Datum
15. Januar 2020 00:22
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Anzahl der im Jahre 2019 wegen Falschparkens mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegten Fahrzeughalter. 1.1 Anzahl der davon abgeschleppten Fahrzeuge? 1.2 Anzahl der Halter, die Widerspruch gegen das Abschleppen eingelegt haben. 1.3 Anzahl der erfolgreichen Widersprüche gegen das Abschleppen und die damit auf das Ordnungsamt zugekommenen Kosten. 1.4 Anzahl der nichteintreibbaren Verwarngelder. 2. Anzahl der im Jahr 2019 unter der Rufnummer +49 221 221-32000 eingegangen Anrufe mit Hinweisen auf falsch geparkte Fahrzeuge. 3. Anzahl der im Jahr 2019 eingegangenen Fremdanzeigen wegen falsch geparkten Fahrzeugen. 3.1 Anzahl der mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegten Fahrzeughalter aufgrund der Fremdanzeigen. 4. Gesamteinnahmen aus Verwarnungen wegen Falschparkens. Sollten noch keine Zahlen für das Gesamtjahr 2019 vorliegen, so senden Sie mir bitte die vorläufigen Zahlen zu und teilen mir mit, wann mit den endgültigen Zahlen zu rechnen ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 174218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174218 Postanschrift Rüdiger Krause << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrter Herr Krause, für die Zusammenstellung der von Ihnen angefragten Daten ist ein erheblicher Personala…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Zahlen der Verkehrsüberwachung; Auskunft gem. IFG
Datum
21. Januar 2020 16:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krause, für die Zusammenstellung der von Ihnen angefragten Daten ist ein erheblicher Personalaufwand erforderlich, daher können die gewünschten Informationen nur im Wege einer gebührenpflichtigen Auskunft nach § 11 IFG NRW gewährt werden. Es ist mit Gebühren in Höhe von ca. 150 - 200,- € zu rechnen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an einer solchen gebührenpflichtigen Auskunft interessiert sind. Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte beantworten Sie vorerst nur die Fragen, die Sie über eine kostenfreie …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Zahlen der Verkehrsüberwachung; Auskunft gem. IFG [#174218]
Datum
1. Februar 2020 19:47
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte beantworten Sie vorerst nur die Fragen, die Sie über eine kostenfreie Auskunft beantworten können. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 174218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174218
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrter Herr Krause, leider sind die von Ihnen erbetenen Auskünfte immer nur mit Einsatz von personellem Au…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Zahlen der Verkehrsüberwachung; Auskunft gem. IFG [#174218]
Datum
5. Februar 2020 14:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krause, leider sind die von Ihnen erbetenen Auskünfte immer nur mit Einsatz von personellem Aufwand verbunden und damit kostenpflichtig zu beantworten. Kostenfrei stellt die Stadt Köln unter folgendem link Informationen zur Verfügung: https://www.offenedaten-koeln.de/dataset/taxonomy/term/52/field_tags/transport-und-verkehr-52/og_group_ref/37966?sort_by=changed Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause
Sehr geehrte<< Anrede >> zumindest die Fragen 1 und 4 stellen meines Erachtens einfache Anfragen dar,…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Zahlen der Verkehrsüberwachung; Auskunft gem. IFG [#174218]
Datum
21. Mai 2020 12:53
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> zumindest die Fragen 1 und 4 stellen meines Erachtens einfache Anfragen dar, die kostenlos erfolgen sollten. Wann werden die Zahlen der Falschparker aus dem Jahr 2019 unter https://www.offenedaten-koeln.de/dataset/taxonomy/term/52/field_tags/transport-und-verkehr-52 veröffentlicht? Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 174218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174218
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrter Herr Krause, leider ist die Beantwortung Ihrer Fragen in jedem Fall kostenpflichtig, da zur Beantwo…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Zahlen der Verkehrsüberwachung; Auskunft gem. IFG [#174218]
Datum
4. Juni 2020 10:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krause, leider ist die Beantwortung Ihrer Fragen in jedem Fall kostenpflichtig, da zur Beantwortung entsprechender Verwaltungsaufwand betrieben werden muss. Für die Beantwortung Ihrer Frage bezüglich der Veröffentlichung der Zahlen der Falschparker 2019, habe ich diese an die entsprechende Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte teilen Sie mir doch mit, worin der Verwaltungsaufwand liegt, die Gesam…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Zahlen der Verkehrsüberwachung; Auskunft gem. IFG [#174218]
Datum
30. Juni 2020 00:23
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte teilen Sie mir doch mit, worin der Verwaltungsaufwand liegt, die Gesamteinnahmen aus Verwarnungen wegen Falschparkens zu ermitteln. Diese Verwarngelder dürften doch unter einer Kostenstelle zusammengefasst sein und daher mit einem sehr geringen Aufwand zu ermitteln sein. Genauso verhält es sich mit der Anzahl der ausgesprochenen Verwarnungen zumal, wie sie selbst schreiben, diese Daten zu einem späteren Zeitpunkt auf jeden Fall veröffentlicht werden. Auch die Anzahl der Fremdanzeigen dürfte längst durch die Verwaltung erfasst worden sein, wenn schon Radio Köln im März dieses Jahres mitteilte, dass merh als 36 500 Fremdanzeigen beim Ordnungsamt eingegangen seien. Nachzulesen unter https://www.radiokoeln.de/artikel/immer-mehr-zeigen-andere-im-koelner-strassenverkehr-an-549437.html. Ich habe hier den Eindruck, dass das Ordnungsamt absichtlich mauert. Vielleicht eine Folge aus meiner Anfrage vom 31. Dezember 2018 bei der das Ordnungsamt geschlagene 9 Monate und einer handvoll Aufforderungen durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen benötigte? Auch dieses ist öffentlich unter https://fragdenstaat.de/anfrage/dienstanweisungen-und-schulungsunterlagen-des-ordnungs-und-verkehrsdienstes/ nachzulesen. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 174218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174218/
Rüdiger Krause
Sehr geehrte<< Anrede >> leider haben Sie meine Frage nach nunmehr mehr als sieben Wochen noch immer …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Zahlen der Verkehrsüberwachung; Auskunft gem. IFG [#174218]
Datum
22. August 2020 11:47
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> leider haben Sie meine Frage nach nunmehr mehr als sieben Wochen noch immer nicht beantwrotet. Ich bitte Sie, dies in den kommenden zwei Wochen nachzuholen. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 174218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174218/

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Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrter Herr Krause, bitte entschuldigen Sie die verspätete Beantwortung Ihrer Frage. Zur Beantwortung Ihr…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Zahlen der Verkehrsüberwachung; Auskunft gem. IFG [#174218]
Datum
4. September 2020 10:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krause, bitte entschuldigen Sie die verspätete Beantwortung Ihrer Frage. Zur Beantwortung Ihrer Frage beziehe ich mich auf den bereits geführten E-Mail-Verkehr. Die Ermittlung der von Ihnen gewünschten Zahlen wird von unserer IT-Abteilung vorgenommen. Hierzu werden aus der Anwendersoftware die gewünschten Zahlen herausgefiltert und entsprechend aufbereitet (Beachtung des Datenschutzgesetztes), damit diese Ihnen dann zur Verfügung gestellt werden können. Für die Zusammenstellung der von Ihnen angefragten Daten ist ein entsprechender Personalaufwand notwendig, daher können die gewünschten Informationen nur im Wege einer gebührenpflichtigen Auskunft nach § 11 IFG NRW gewährt werden. Eventuell lassen sich jedoch einige Fragen Ihrerseits mit den bereits veröffentlichten Zahlen unter "Offene Daten Köln" beantworten. https://www.offenedaten-koeln.de/dataset/bu%C3%9Fgelddaten-koeln-2019 Ich hoffe Ihnen damit Ihre Frage beantwortet zu haben und wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen