Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte
<< Anrede >>
bitte senden Sie mir
Folgendes zu:
1. Anzahl der im Jahre 2019 wegen Falschparkens mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegten Fahrzeughalter.
1.1 Anzahl der davon abgeschleppten Fahrzeuge?
1.2 Anzahl der Halter, die Widerspruch gegen das Abschleppen eingelegt haben.
1.3 Anzahl der erfolgreichen Widersprüche gegen das Abschleppen und die damit auf das Ordnungsamt zugekommenen Kosten.
1.4 Anzahl der nichteintreibbaren Verwarngelder.
2. Anzahl der im Jahr 2019 unter der Rufnummer +49 221 221-32000 eingegangen Anrufe mit Hinweisen auf falsch geparkte Fahrzeuge.
3. Anzahl der im Jahr 2019 eingegangenen Fremdanzeigen wegen falsch geparkten Fahrzeugen.
3.1 Anzahl der mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegten Fahrzeughalter aufgrund der Fremdanzeigen.
4. Gesamteinnahmen aus Verwarnungen wegen Falschparkens.
Sollten noch keine Zahlen für das Gesamtjahr 2019 vorliegen, so senden Sie mir bitte die vorläufigen Zahlen zu und teilen mir mit, wann mit den endgültigen Zahlen zu rechnen ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause
Anfragenr: 174218
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Rüdiger Krause
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