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Zahlen der Zentralstelle für die Überwachung von Infektionskrankheiten NRW vs. Zahlen des Kreises Unna

Seit Wochen melden Sie andere Zahlen als das Gesundheitsamt des Kreises Unna.
Hier beispielsweise ihre Zahlen von heute und dagegengestellt die Zahlen des Gesundheitsamtes Unna von gestern nachmittag.
Gemeldete Fälle 6.699 - 6814
Wocheninzidenz 141,3 - 206,6
Bislang genesene Personen 5.400 - 4831
Aktuell infizierte Personen 1.200 - 1882

Da das kein Einzelfall, sondern seit langer Zeit so ist, bitte ich um Mitteilung der zugrundegelegten Daten. Speziell zur Wocheninzidenz und zur Anzahl der bisher genesenen Personen.

Da Ihre Zahlen den Entscheidungen der Landesregierung zugrunde gelegt werden, halte ich eine Aufklärung, welche der Zahlen die Wirklichkeit wiedergeben, für extrem wichtig.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahlen der Zentralstelle für die Überwachung von Infektionskrankheiten NRW vs. Zahlen des Kreises Unna [#204917]
Datum
3. Dezember 2020 19:17
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit Wochen melden Sie andere Zahlen als das Gesundheitsamt des Kreises Unna. Hier beispielsweise ihre Zahlen von heute und dagegengestellt die Zahlen des Gesundheitsamtes Unna von gestern nachmittag. Gemeldete Fälle 6.699 - 6814 Wocheninzidenz 141,3 - 206,6 Bislang genesene Personen 5.400 - 4831 Aktuell infizierte Personen 1.200 - 1882 Da das kein Einzelfall, sondern seit langer Zeit so ist, bitte ich um Mitteilung der zugrundegelegten Daten. Speziell zur Wocheninzidenz und zur Anzahl der bisher genesenen Personen. Da Ihre Zahlen den Entscheidungen der Landesregierung zugrunde gelegt werden, halte ich eine Aufklärung, welche der Zahlen die Wirklichkeit wiedergeben, für extrem wichtig.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204917 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204917/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns gewandt haben! Wegen des hohen…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Zahlen der Zentralstelle für die Überwachung von Infektionskrankheiten NRW vs. Zahlen des Kreises Unna [#204917]
Datum
9. Dezember 2020 14:05
Status
Anfrage abgeschlossen
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967 Bytes
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25,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns gewandt haben! Wegen des hohen Anfrageaufkommens ist es uns leider jetzt erst möglich, auf Ihre Anfrage zu reagieren. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat bezüglich der derzeitig geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona Virus eine Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen, schriftliche Anfragen zu senden. Bei der Beantwortung müssen wir uns darauf beschränken, die geltenden Regelungen zu vermitteln und zu erläutern wie diese im Allgemeinen ausgelegt werden können. Auf unserer Sonderseite erhalten Sie Informationen zur aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und den in diesem Zusammenhang getroffenen rechtlichen Regelungen sowie den Auswirkungen auf verschiedene Bereiche der Arbeitswelt und des Alltags. Dort finden Sie auch einen Frage-Antworten-Katalog der Staatskanzlei. Die Adresse: https://www.mags.nrw/coronavirus<http://www.mags.nrw/coronavirus> Die aktuellen Daten finden Sie auf unserer Internetseite. https://www.mags.nrw/coronavirus-fallzahlen-nrw. Die Gesundheitsämter in NRW sind verpflichtet, die Daten an das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) zu melden. Informationen zum täglichen COVID-19 Bericht des LZG.NRW https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html „In seinem täglichen Covid-19-Bericht informiert das LZG.NRW über die aktuelle Meldelage und die bisherige Entwicklung der durch das neue Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie in Nordrhein-Westfalen und in den Kreisen und den kreisfreien Städten des Landes. Dargestellt wird der jeweilige Meldestand, den die Gesundheitsämter entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anhand der örtlichen Meldungen feststellen und an das LZG übermitteln. Das LZG seinerseits leitet die Daten an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter, beide aktualisieren ihre Datenstände einmal täglich zum Tageswechsel. Dieser mehrstufige Meldeprozess ist vor allem in den örtlichen Gesundheitsämtern arbeits- und zeitaufwändig und unterliegt einer ständigen Qualitätssicherung. Daher kommt es immer wieder vor, dass die Angaben auf der örtlichen, der Landes- und der Bundesebene nicht vollständig deckungsgleich sind. Insbesondere ist es möglich, dass vor Ort bereits Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen weitergeleitet wurden. Möglich ist ebenso, dass örtlich zusätzliche Informationen, z.B. über die Falldefinitionen des Meldewesens hinaus verfügbar sind, die im Meldewesen nicht abgebildet werden. Manche Daten, insbesondere zu den Zahlen der Genesenen und den aktuell Infizierten können zudem nur geschätzt werden, sind also nicht eindeutig bestimmbar. Alle Beteiligten sind grundsätzlich bemüht, diese Abweichungen möglichst gering zu halten. Sie sind aber teils aufgrund der Abläufe im Meldeprozess, teils aber auch aus den unterschiedlichen Aufgabenstellungen der verschiedenen Ebenen nie gänzlich vermeidbar.“ Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für ihre Antwort, die aber in keiner Weise auf meine Fragen eingeht u…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Zahlen der Zentralstelle für die Überwachung von Infektionskrankheiten NRW vs. Zahlen des Kreises Unna [#204917]
Datum
9. Dezember 2020 14:15
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für ihre Antwort, die aber in keiner Weise auf meine Fragen eingeht und auch in keiner Form erklärt, wieso Sie deutlich mehr "Genesene" ausweisen, im Verglkeich zu den Zahlen des Gesundheitsamtes. Ich erwarte eine konkrete Antwort. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204917 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204917/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.