Zahlen für Stille SMS

Die Zahlen für Stille SMS des Landeskriminalamtes, des Landesamtes für Verfassungsschutzes sowie der Polizeidirektionen; jeweils für die Jahre 2018 und 2019.
Bitte ausweisen wie in der Bundestagsdrucksache 19/3678, Frage 4 (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/036/1903678.pdf).

Ausserdem bitte ich, sofern möglich, um Aufschlüsselung der Zahl der Ermittlungsverfahren sowie der Betroffenen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Dezember 2019
  • Frist
    21. Januar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Zahlen für Sti…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zahlen für Stille SMS [#172255]
Datum
17. Dezember 2019 09:08
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Zahlen für Stille SMS des Landeskriminalamtes, des Landesamtes für Verfassungsschutzes sowie der Polizeidirektionen; jeweils für die Jahre 2018 und 2019. Bitte ausweisen wie in der Bundestagsdrucksache 19/3678, Frage 4 (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/036/1903678.pdf). Ausserdem bitte ich, sofern möglich, um Aufschlüsselung der Zahl der Ermittlungsverfahren sowie der Betroffenen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172255 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172255
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail, die zuständigkeitshalber an die Stabsstelle Kommunikatio…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
WG: Zahlen für Stille SMS [#172255]
Datum
17. Dezember 2019 15:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail, die zuständigkeitshalber an die Stabsstelle Kommunikation der Polizei Sachsen in der Abteilung 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Landespolizeipräsidium - im Sächsischen Staatsministerium des Innern weitergeleitet wurde. Leider können wir keine Auskunft zu Ihren aufgeworfenen Fragen erteilen. Ihre Anfrage ist vom Auskunftsanspruch nach § 18 Abs. 1 SächsDSG nicht mit umfasst, daher kann Ihnen hierzu keine Auskunft erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an die Stabsstelle Kommunikation der Polizei Sachsen in der Abtei…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
Zahlen für Stille SMS nach §100 StPO im Jahr 2020
Datum
7. Januar 2021 13:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an die Stabsstelle Kommunikation der Polizei Sachsen in der Abteilung 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Landespolizeipräsidium - im Sächsischen Staatsministerium des Innern weitergeleitet. Leider können wir keine Auskunft zu Ihren aufgeworfenen Fragen erteilen. Ihre Anfrage ist vom Auskunftsanspruch nach § 18 Abs. 1 SächsDSG nicht mit umfasst, daher kann Ihnen hierzu keine Auskunft erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen